UPVA Stammstrecke S-Bahn Frankfurt (M), Brandschutztechnische Nachrüstung, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung (Zweitausschreibung) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40822
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
UPVA Stammstrecke S-Bahn Frankfurt (M), Brandschutztechnische Nachrüstung, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung (Zweitausschreibung)
Frankfurt/M und Offenbach
Teilprojekt 1 (UPVA-Stationen Frankfurt/M und Offenbach)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Teilprojekt 1 (UPVA-Stationen Ffm und OF)
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27572
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt/M und Offenbach
Teilprojekt 1 (UPVA-Stationen Frankfurt/M und Offenbach)
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT26: Lokalbahnhof, Ostendstraße, Mühlberg, Kaiserlei, Ledermuseum und Marktplatz,
Leistungsphase 2-4 und Separierung Planung Brandmeldeanlage
Der AN ist mit der Planung des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes in den betroffenen uPVA Stationen beauftragt. Gemäß Hauptauftrag sollte die Brandmeldeanlage (BMA)nur in wenigen Bereichen angepasst werden. Somit wurde die Umplanung BMA erst ab der Lph 5-8 beauftragt. Aufgrund von Änderungen in der Hochbauplanung kam es zu notwendigen Anpassungen in der korrespondierenden BMA-Planung. Somit musste die bisher getroffene Einstufung zum Umfang der Änderungen an der BMA neu bewertet werden, in der Folge ist die bestehende BMA gesamtheitlich auf den aktuellen Stand der Normen und Richtlinien zu bringen. Weiterhin muss die bisher in das Gesamtplanungsheft integrierte Umbauplanung BMA gemäß der im April 2021 grundlegend veränderten DB Richtlinie Ril 813.0456 als eigenständiges Planungsheft vorgelegt werden, hieraus ergeben sich Mehraufwendungen infolge Anpassung der Pläne und des Erläuterungsberichtes mit Darstellung der Schnittstellen zum Hauptplanungsheft.