Beschaffung und Fertigung eines Versuchsträgers in der Binnenschifffahrt Referenznummer der Bekanntmachung: OV-030-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tu.berlin
Adresse des Beschafferprofils: https://www.tu.berlin/arbeiten/services-fuer-beschaeftigte/beschaffung-bestellung-einkauf/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Fertigung eines Versuchsträgers in der Binnenschifffahrt
Lieferleistung - Beschaffung und Fertigung eines Versuchsträgers in der Binnenschifffahrt
Berliner Hafen Berlin Die Lieferung erfolgt in einen Berliner Hafen nach Wahl des Auftragnehmers.
Es sollen zwei Kleinfahrzeuge für die Binnenschifffahrt, im folgenden Bugteil und Heckteil genannt, mit entsprechenden Antriebskomponenten, im folgenden Rimdrive und Batteriesystem genannt, sowie einem magnetischen Kopplungsmechanismus, der Bug- und Heckteil verbindet und somit den modularen autonomen Versuchsträger bildet, beschafft werden. Ein schwimmfähiger und zur Installation der Steuerungskomponenten vorausgerüsteter Versuchsträger, bestehend aus zwei Kleinfahrzeugen mit elektrischem Antrieb, ist das Endergebnis. Einsatzgebiet des Versuchsträgers sind die Binnenschifffahrtsstraßen in Berlin und Brandenburg. Der Versuchsträger ist Teil des Forschungsvorhabens DigitalSOW und wird in dem darin definierten Testfeld betrieben. Urbane Logistikketten sollen ergänzt werden, indem der Versuchsträger rollende Ladung auf Wasserwegen transportiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YEAY1DH52M12
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland