Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Wartung von Vermessungsgeräten der Leica Geosystems AG (Los 1)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Wartung von Vermessungsgeräten der Leica Geosystems AG (Los 1)
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Vermessungsgeräten mit Leica Geosystems AG (Los 1), der dazugehörigen Software, Wartung und Reparatur sowie Nebenleistungen abzuschließen. Das Ziel ist eine Rahmenvereinbarung über folgende Geräte und Leistungen abzuschließen: Multifunktionale Totalstation (inklusive Bilderfassung und Scanning), Totalstation (ohne Scanning), GNSS Receiver, Nivelliergerät und Field Controller. Darüber hinaus ist die Beschaffung eines fest definierten Standard-Zubehörsets für jedes Gerät, sowie die einzelfallabhängige Beschaffung von weiteren Zubehörkomponenten geplant. Die während der Vertragslaufzeit anfallenden Wartungen und Reparaturen gehören ebenso zum Leistungsumfang wie der Vertrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung einer entsprechenden Softwarelösung für das System und die professionelle Einweisung in die Nutzung der Geräte und die Möglichkeit umfangreicher Schulungen.
Das Ziel der Autobahn GmbH des Bundes ist es, eine Rahmenvereinbarung über folgende Geräte und
Leistungen mit Leica Geosystems AG (Los 1) abzuschließen: Multifunktionale Totalstation (inklusive Bilderfassung und Scanning),
Totalstation (ohne Scanning), GNSS Receiver, Nivelliergerät und Field Controller.
Darüber hinaus ist die Beschaffung eines fest definierten Standard-Zubehörsets für jedes Gerät, sowie
die einzelfallabhängige Beschaffung von weiteren Zubehörkomponenten geplant. Die während der
Vertragslaufzeit anfallenden Wartungen und Reparaturen gehören ebenso zum Leistungsumfang wie
der Vertrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung einer entsprechenden Softwarelösung für das
System.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Je nach Anforderung und Aufgabe kommen bei der Vermessung unterschiedliche Gerätegattungen
zum Einsatz. Im vermessungstechnischen Außendienst wird innerhalb eines Projektes nicht nur je ein
Gerätetyp verwendet, vielfach werden Messungen unterschiedlicher Gerätetypen miteinander
kombiniert. Die Bedienung erfolgt dabei über eine zentrale Steuerungseinheit (Controller), die über
proprietäre Schnittstellen die Geräte verbindet. Auf diese Weise können Messungen vor Ort
zusammenhängend ausgewertet und dargestellt werden. Die Integration der beteiligten Sensoren in
einer zusammenhängenden Systemumgebung ist somit von zentraler Bedeutung.
Momentan bestehen die Ausrüstungen einzelner Vermessungseinheiten der AdB ausschließlich aus
Geräten der Hersteller Trimble (Los 2) oder Leica Geosystems (Los 1). Sollen aus so einem Verbund einzelne
Gerätetypen erneuert werden, so sind sie durch Geräte des gleichen Herstellers zu ersetzen, um
weiterhin eine integrierte Bedienung und Auswertung zu gewährleisten.
Die Hersteller haben daher das gesamte Spektrum verschiedener Gerätetypen als auch deren
Ansteuerung und Auswertung in einer zusammengehörigen Systemlösung zu offerieren.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 23123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 23123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]