Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Wartung von Vermessungsgeräten der Leica Geosystems AG (Los 1)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Wartung von Vermessungsgeräten der Leica Geosystems AG (Los 1)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Vermessungsgeräten mit Leica Geosystems AG (Los 1), der dazugehörigen Software, Wartung und Reparatur sowie Nebenleistungen abzuschließen. Das Ziel ist eine Rahmenvereinbarung über folgende Geräte und Leistungen abzuschließen: Multifunktionale Totalstation (inklusive Bilderfassung und Scanning), Totalstation (ohne Scanning), GNSS Receiver, Nivelliergerät und Field Controller. Darüber hinaus ist die Beschaffung eines fest definierten Standard-Zubehörsets für jedes Gerät, sowie die einzelfallabhängige Beschaffung von weiteren Zubehörkomponenten geplant. Die während der Vertragslaufzeit anfallenden Wartungen und Reparaturen gehören ebenso zum Leistungsumfang wie der Vertrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung einer entsprechenden Softwarelösung für das System und die professionelle Einweisung in die Nutzung der Geräte und die Möglichkeit umfangreicher Schulungen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Ziel der Autobahn GmbH des Bundes ist es, eine Rahmenvereinbarung über folgende Geräte und

Leistungen mit Leica Geosystems AG (Los 1) abzuschließen: Multifunktionale Totalstation (inklusive Bilderfassung und Scanning),

Totalstation (ohne Scanning), GNSS Receiver, Nivelliergerät und Field Controller.

Darüber hinaus ist die Beschaffung eines fest definierten Standard-Zubehörsets für jedes Gerät, sowie

die einzelfallabhängige Beschaffung von weiteren Zubehörkomponenten geplant. Die während der

Vertragslaufzeit anfallenden Wartungen und Reparaturen gehören ebenso zum Leistungsumfang wie

der Vertrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung einer entsprechenden Softwarelösung für das

System.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Je nach Anforderung und Aufgabe kommen bei der Vermessung unterschiedliche Gerätegattungen

zum Einsatz. Im vermessungstechnischen Außendienst wird innerhalb eines Projektes nicht nur je ein

Gerätetyp verwendet, vielfach werden Messungen unterschiedlicher Gerätetypen miteinander

kombiniert. Die Bedienung erfolgt dabei über eine zentrale Steuerungseinheit (Controller), die über

proprietäre Schnittstellen die Geräte verbindet. Auf diese Weise können Messungen vor Ort

zusammenhängend ausgewertet und dargestellt werden. Die Integration der beteiligten Sensoren in

einer zusammenhängenden Systemumgebung ist somit von zentraler Bedeutung.

Momentan bestehen die Ausrüstungen einzelner Vermessungseinheiten der AdB ausschließlich aus

Geräten der Hersteller Trimble (Los 2) oder Leica Geosystems (Los 1). Sollen aus so einem Verbund einzelne

Gerätetypen erneuert werden, so sind sie durch Geräte des gleichen Herstellers zu ersetzen, um

weiterhin eine integrierte Bedienung und Auswertung zu gewährleisten.

Die Hersteller haben daher das gesamte Spektrum verschiedener Gerätetypen als auch deren

Ansteuerung und Auswertung in einer zusammengehörigen Systemlösung zu offerieren.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 23123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 23123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/04/2023