VZD-DZA Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-10029
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
VZD-DZA
Autobahnweite Plausibilisierung und Auswertung von Dauerzählstellen
Autobahn GmbH des Bundes
Heidestraße 15
10557 Berlin
Deutschland
Die Niederlassungen der Autobahn GmbH und die VZD sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die von den Dauerzählstellen (DZS) erfassten Daten an die BASt zu übermitteln, die auf dieser Basis z.B. Jahresfahrleistungen und durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken (DTV) berechnet und veröffentlicht. Die erfassten Rohdaten werden in der Regel in Unterzentralen oder in den jeweiligen Verkehrs(rechner)zentralen der Niederlassungen der Autobahn GmbH gespeichert und liegen in uneinheitlichen Datenformaten vor. Sie müssen für die Weitergabe an die BASt zuvor analysiert und einheitlich umformatiert werden.
Aus diesem Grunde wird die Autobahn GmbH des Bundes mit Vertragsbeginn möglichst zum 01.10.2023 einen neuen Vertrag vergeben, der die bundeseinheitliche Zähldatenaufbereitung und Datenübertragung der DZS entlang der Bundesautobahnen sowohl an die BASt als auch an die Niederlassungen und weitere Beteiligte umfasst. Die Auswertung der Zähldaten erfolgt voraussichtlich ab 01.02.2024 für die Zähldaten ab 01.01.2024.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von drei Monaten zum nächsten Quartalsende schriftlich die Kündigung ausspricht. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens mit Ablauf des 15.02.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Jahresbericht für das Jahr 2028 ist vom Auftragnehmer spätestens bis zu diesem Datum vorzulegen.
Verlängerungsoptionen siehe II.2.7)
Bedarfspositionen siehe C02_V1_VZD-DZA_Preisblatt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die gesetzlichen Anforderungen aus §§ 123, 124 GWB sowie
a) § 21 Arbeitnehmer- Entsendegesetz
b) § 98c des Aufenthaltsgesetzes
c) § 19 des Mindestlohngesetzes
d) § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
e) § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Unternehmensumsatz
Der Durchschnittsjahresumsatz der Jahre 2020, 2021 und 2022 muss mindestens 500.000 € netto betragen.
Einreichung von Referenzprojekten
Es sind zwei oder mehr Referenzprojekte einzureichen. Hierzu ist das Formular T02_VZD-DZA_Referenzbogen zu verwenden.
Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) Das jeweilige Referenzprojekt endete nach dem 01.04.2018 oder dauert noch an.
b) Das Referenzprojekt hatte/hat eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten. Die Mindestvertragslaufzeit bezieht sich auf den Vertrag insgesamt und nicht auf dessen einzelne Abschnitte.
c) Gegenstand des Referenzprojektes sind/waren Leistungen zur Datenerhebung und -verarbeitung von Straßenverkehrsdaten im Umfang von mindestens 10 Personentagen pro Monat.
Referenzprojekte, die nicht kumulativ die vorstehend unter a) bis c) genannten Anforderungen erfüllen, gehen mit 0 Punkten in die Wertung (siehe Dokument T01) ein. Wird nur ein Referenzprojekt benannt, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Wertung ein.
Die berücksichtigungsfähigen Referenzprojekte werden jeweils mit einem Punktwert von 0 bis 5 Punkten nach folgendem Bewertungsschema bewertet (Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte).
1. Das Referenzprojekt wurde für einen öffentlichen Auftraggeber (§ 99 GWB bzw. Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 RL2014/24/EU) im Bereich des Straßenverkehrs erbracht.
2. Das Referenzprojekt umfasste Datenerhebung und -verarbeitung aus Zählstellen von Autostraßen gem. TLS.
3. Das Referenzprojekt umfasste Datenerhebung und -verarbeitung aus Zählstellen von Autobahnen oder vergleichbaren mehrstreifigen Fernstraßen gemäß TLS.
4. Das Referenzprojekt umfasste die Datentransformation von verschiedenen Dateneingangsformaten in ein einheitliches Datenausgangs- bzw. Übergabeformat..
5. Das Referenzprojekt umfasste die Auswertung von Daten unter verkehrsanalytischen Gesichtspunkten, die mindestens die folgenden Aspekte kumulativ umfassten:
a. die Prüfung von Verkehrsdaten auf Vollständigkeit,
b. die Erkennung von implausiblen Daten und
c. das Schließen von Datenlücken und die Korrektur fehlerhafter Daten.
6. Das Referenzprojekt umfasste die Erstellung von Berichten und/oder Statistiken für Externe zur weiteren Verwendung (bestehend sowohl aus Ergebnistabellen als auch freitextlich ausgeführter Einordnung und Bewertung in einen regionalen Kontext).
7. Im Referenzprojekt erfolgte die Leistungserbringung mittels einer eigens durch den Bieter entwickelten oder eigens durch den Bieter weiterentwickelten Software-Lösung. Hierunter fallen auch in Microsoft Excel oder einem vergleichbaren Programm entwickelte Makros oder automatisierte Abläufe.
Die Vergabestelle wählt die drei geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Maximal können somit 5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als zwei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein.
Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung).
Bewerber, die mit den eingereichten Referenzprojekten im arithmetischen Mittelwert nicht mindestens 2,5 Punkte erhalten, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung).
Abschnitt IV: Verfahren
Es liegt ein begründeter Sonderfall für die Laufzeit vor. Der derzeit dezentral organisierte Prozess der Datenerhebung, -auswertung, -plausibilisierung und -weiterleitung an die BASt soll bundeseinheitlich ausgestaltet werden. Dafür sind die bestehenden IST-Prozesse zunächst von dem neuen Auftragnehmer zu übernehmen und anschließend während der Vertragslaufzeit in Absprache mit der Autobahn GmbH des Bundes bundesweit zu vereinheitlichen. Sowohl auf Grund der technischen Diversität der Dauerzählstellen und deren weiterer Ausbau als auch im Hinblick auf den bundesweiten Abstimmungs- und Anpassungsbedarf ist es sachgerecht, eine vier Jahre überschreitende Vertragsdauer zu vereinbaren. Aus diesen Gründen wurde eine Mindestvertragslaufzeit bis zum 15.02.2027 gewählt mit einer zweimaligen Verlängerungsoption bis maximal zum 15.02.2029.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber geht davon aus, dass auf Grund künftiger Anforderungen und unvorhergesehener Umstände ein zusätzlicher Bedarf entstehen könnte. Bis zu einem hypothetischen Maximalauftragswert von 200% des geschätzten Gesamtauftragswertes (siehe II.1.5.) können Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de