Elektrische Energie - Vollstromlieferung zu 100 Prozent aus neuen erneuerbare Energie Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: FV12-23-0138-10-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10704
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Deutsche-Rentenversicherung-Bund.de/Einkaufskoordination/NetServer
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrische Energie - Vollstromlieferung zu 100 Prozent aus neuen erneuerbare Energie Anlagen
Vertrag zur Versorgung von Liegenschaften der DRV Bund (bundesweit) mit elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen
Los 1 - DG in Berlin, Stralsund, Gera, Würzburg, Brandenburg a .d. Havel
Los 2 - Rehabilitationszentren
Stromlieferung für div. Dienstgebäude bundesweit
Lieferung von elektrischer Energie an alle Abnahmestellen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) in den DG in Berlin, Stralsund, Gera, Würzburg, Brandenburg a .d. Havel für die Lieferjahre 2024 bis 2026 zu 100% aus neuen erneuerbaren Energien Anlagen mit Nachweisführung über Herkunftsnachweise (HKN).
- in 2024 - 17 RLM Abnahmestellen mit einem Verbrauch von 24,6 GWh/a und 1 SLP Abnahmestelle mit einem Verbrauch von 1 MWh/a
- in 2025 und 2026 - 16 RLM Abnahmestellen mit einem Verbrauch von 23 GWh/a und 1 SLP Abnahmestelle mit einem Verbrauch von 1 MWh/a
Maßgebende Mindeststandards, Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Interessensbestätigungen/ Teilnahmeanträge:
siehe Punkt VI.3. Zusätzliche Angaben
Unterlagen, die zur Eignungsprüfung herangezogen werden (sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen):
siehe Anlage: Einzureichende Unterlagen
Mit Abgabe des Teilnahmeantrages wird folgende Zustimmung erteilt:
- Anlage 3_Verschwiegenheitserklärung
- Anlage 4_Eigenerklärung Russland
Stromlieferung für div. Reha-Zentren bundesweit
Lieferung von elektrischer Energie an alle Abnahmestellen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) in den Reha-Zentren bundesweit für die Lieferjahre 2024 bis 2026 zu 100% aus neuen erneuerbaren Energien Anlagen mit Nachweisführung über Herkunftsnachweise (HKN).
28 RLM-Abnahmestellen mit einem Verbrauch von 15,8 GWh/a
Maßgebende Mindeststandards, Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Interessensbestätigungen/ Teilnahmeanträge:
siehe Punkt VI.3. Zusätzliche Angaben
Unterlagen, die zur Eignungsprüfung herangezogen werden (sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen):
siehe Anlage: Einzureichende Unterlagen
Mit Abgabe des Teilnahmeantrages wird folgende Zustimmung erteilt:
- Anlage 3_Verschwiegenheitserklärung
- Anlage 4_Eigenerklärung Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Maßgebende Mindeststandards, die vom Bewerber zu erfüllen sind:
Die Auftraggeberin prüft die Eignung der Bieter und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anhand der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, von den Bietern zur Überprüfung der abgegebenen Eigenerklärungen Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen.
Die Auftraggeberin prüft die Eignung des Bieters gesamthaft unter Berücksichtigung der vom Bieter eingereichten Nachweise und Angaben. Als geeignet gilt ein Unternehmen nur, wenn auf Grundlage der von ihm eingereichten Nachweise und Angaben damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen die zu erbringenden Leistungen ordnungsgemäß ausführen wird. Von der Angebotsabgabe und Wertung ausgeschlossen werden in jedem Fall Teilnahmeanträge und Angebote von Unternehmen, die eine Mindestanforderung nicht erfüllen.
Wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit
Zur Nachweisführung ist die Eigenerklärung zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sowie den Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage 1) zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungsnachweis) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
Der Bieter hat folgende Erklärungen abzugeben:
- Gesamtumsatz durch Stromlieferungen:
Jahresumsatz in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist
Mindestanforderung: Der nachgewiesene Jahresgesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist muss mind. EUR 50 Mio. pro Jahr betragen.
- Umsatzrentabilität des Unternehmens:
Umsatzrentabilität des Unternehmens in % im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist
Mindestanforderung: Die nachgewiesene Umsatzrentabilität des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist muss mind. 3% betragen.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden für Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind.
Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen.
Mindestanforderung: Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall für Sach- und Personenschäden mindestens EUR 1 Mio. (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) und für Vermögensschäden mindestens EUR 500.000 (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) betragen.
Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten, wie z.B. ein Angebot, ist ausreichend.
- Geeignete Referenzen über früher durchgeführte Stromlieferungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs (Struktur und Umfang bezüglich des Liefervolumens der letzten drei Jahre).
Die Referenzangaben sind von den Interessenten in der Anlage 1 der Eigenerklärung zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit vorzunehmen.
Mindestanforderung: Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch Angabe von mindestens drei in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist im Wesentlichen ausgeführten Referenzaufträgen gefordert.
Die mindestens drei nachzuweisenden Referenzaufträge müssen mit dem hier zu vergebenden Auftrag in Art und Umfang vergleichbar sein.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl an Mitarbeitern und Führungskräften hervorgeht, die im Betrieb des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist beschäftigt waren.
- Darstellung von drei Nachhaltigkeitsmaßnahmen ökologischer oder sozialer Art im Unternehmen des Bieters, z.B. zur Einsparung von CO2-Emissionen und Energieeffizienz
- Erklärung über eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe, aus der hervorgeht, ob die Vergabe an Nachunternehmer beabsichtigt ist.
- Eigenerklärung über das (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen: Bieter haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Interessensbestätigungen / Teilnahmeanträge:
Es werden alle Teilnahmeanträge, welche die Mindeststandards erfüllen und alle eignungsbezogenen Unterlagen beigefügt haben, in der folgenden Angebotsaufforderung berücksichtigt.
Sind ein oder mehrere Mindeststandards nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag nicht gewertet.
Entscheidung über nicht berücksichtigte Angebote:
Aufgrund der aktuellen Marktsituation und der damit verbundenen erheblichen Marktpreis-Risiken, die aus einer Einhaltung der sich aus der Wartefrist nach § 134 GWB (10 Kalendertage) ergebenden Bindefristen resultieren würden, wird in diesem Verhandlungsverfahren die Bindefrist auf einen Tag verkürzt.
Eine Bindefrist mit Berücksichtigung der Informationsfrist ist vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Situation und der daraus resultierenden Marktpreissituation im Energiemarkt derzeit nicht umsetzbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter sein ausdrückliches Einverständnis zum Verzicht auf den Erhalt einer Vorabinformation gemäß § 134 GWB. Gleichzeitig erklärt der Bieter mit der Abgabe eines Angebotes seinen Verzicht auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wegen unterbliebener Vorabinformation gemäß § 134 GWB.
Die Auftraggeberin wird die unterlegenen Bieter unverzüglich nach Beendigung des Vergabeverfahrens über den Namen des erfolgreichen Bieters und die Gründe der Nichtberücksichtigung informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.