Schnellläuferprojekt Coburg - Lichtenfels - Sonneberg, Umbau Signalanalagen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63664
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Schnellläuferprojekt Coburg - Lichtenfels - Sonneberg, Umbau Signalanalagen
Bauüberwachungsleistungen für das SLP Coburg - Lichtenfels - Sonneberg
Zu überwachende Baumaßnahme: Streckenabschnitt Coburg – Sonneberg (a) der Strecke 5121 und Coburg – Lichtenfels (a) der Strecke 6311; Umbau aller Signalanlagen in den Streckenabschnitten auf ESTW-Technik. Für die Umsetzung des zu überwachenden Projektes sind die nachfolgenden aufgeführten Leistungen notwendig:
- Gründungen von Signalen und Betonschalthäusern, Gleisquerungen, Signalauslegern,
- Allg. Tiefbauarbeiten,
- Kabeltiefbau,
- Neubau von 21 Bahnübergangsanlagen.
Betroffene Gebietskörperschaften: Die Baumaßnahme befindet sich auf der Strecke 5121 Coburg und Sonneberg und der Strecke 6311 Lichtenfels – Eisenach im Bereich zwischen Lichtenfels und Sonneberg. Betroffene Gebietskörperschaften bzw. Bahnstellen der Maßnahme sind:
96215 Lichtenfels
96215 Schney
96215 Seehof
96237 Ebersdorf
96271 Grub am Forst
96450 Creidlitz
96465 Neustadt bei Coburg
96472 Rödental
96515 Sonneberg
sowie die entsprechenden freien Strecken zwischen den Betriebstellen.
entfällt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schnellläuferprojekt Coburg - Lichtenfels - Sonneberg, Umbau Signalanalagen
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.