Geschäftsstelle für die "Nationale Plattform Zukunft des Tourismus" Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-22#012 (1)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 17104/004-22#012
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsstelle für die "Nationale Plattform Zukunft des Tourismus"
Die Geschäftsstelle soll die gesamte Arbeitsplanung, Arbeitsorganisation und Kommunikation für die „Nationale Plattform Zukunft des Tourismus“ übernehmen, die als zentrales Instrument für die Weiterentwicklung der Nationalen Tourismusstrategie (NTS) vorgesehen ist. Daneben dient sie als zentraler Ansprechpartner für die Akteure der Plattform und darüber hinaus (z.B. Länder, Branche, Wissenschaft).
Die durch die Geschäftsstelle zu erbringenden Leistungen werden in die folgenden Arbeitspakete unterteilt:
1. Einrichtung der Geschäftsstelle und Weiterentwicklung der Nationalen Plattform „Zukunft des Tourismus“;
2. Management der Plattform durch Kontaktmanagement, die Organisation von Sitzungen und anderen Aktivitäten sowie das Aufbereiten von Arbeitsergebnissen mit dem Ziel einer Weiterentwicklung der NTS;
3. Öffentlichkeitsarbeit.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin
Die Geschäftsstelle soll die gesamte Arbeitsplanung, Arbeitsorganisation und Kommunikation für die „Nationale Plattform Zukunft des Tourismus“ übernehmen, die als zentrales Instrument für die Weiterentwicklung der Nationalen Tourismusstrategie (NTS) vorgesehen ist. Daneben dient sie als zentraler Ansprechpartner für die Akteure der Plattform und darüber hinaus (z.B. Länder, Branche, Wissenschaft).
Die durch die Geschäftsstelle zu erbringenden Leistungen werden in die folgenden Arbeitspakete unterteilt:
1. Einrichtung der Geschäftsstelle und Weiterentwicklung der Nationalen Plattform „Zukunft des Tourismus“;
2. Management der Plattform durch Kontaktmanagement, die Organisation von Sitzungen und anderen Aktivitäten sowie das Aufbereiten von Arbeitsergebnissen mit dem Ziel einer Weiterentwicklung der NTS;
3. Öffentlichkeitsarbeit.
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von 36 Monaten abgeschlossen und kann durch Erklärung des Auftraggebers einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Für den zu vergebenden Auftrag stehen Haushaltsmittel von höchstens [Betrag gelöscht] Euro ohne Ust. zur Verfügung. Dies ist bei der Angebotskalkulation, insb. dem für die Umsetzung der geforderten Leistungen angesetzten Personalaufwand, zu berücksichtigen. Angebote, deren Preis für die maximale Laufzeit (48 Monate) [Betrag gelöscht] Euro ohne Ust. überschreitet, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Geschäftsstelle für die "Nationale Plattform Zukunft des Tourismus"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an [gelöscht] ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.“