Projekt zur Beratung- und Umsetzungsleistung im Bereich IT-Service Management und Kostentransparenz (IT SMuKT) Referenznummer der Bekanntmachung: 1003919
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dak.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt zur Beratung- und Umsetzungsleistung im Bereich IT-Service Management und Kostentransparenz (IT SMuKT)
Die DAK-G beabsichtigt, die aktuelle Vertragssituation für den Bezug von IT-Services ihres Service Provider (nachfolgend "BITMARCK" oder kurz "BMT" genannt) und insbesondere für die Steuerung der BMT auf ein marktübliches Qualitätsniveau zu bringen, und die dazu erforderlichen DAK-G-internen IT-Service Management Prozesse (ITSM) zu etablieren sowie die vorhandene eingesetzte Toollandschaft zu analysieren und deren Anpassungsbedarfe zu erfassen, und bei Bedarf ein oder mehrere Vergabeverfahren für den Bezug von neuen IT-Services im Bereich der Informationstechnologie durchzuführen.
DAK-Gesundheit Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg
Ausgeschrieben wird ein Dienstleistungsvertrag für Beratungs- und Umsetzungsleistungen im Bereich des Technologiezentrums der DAK-G.
Das Leistungsspektrum umfasst folgende Leistungsbestandteile:
? Leistungsbestandteil I: Projektmanagement-Leistungen für die zu erbringenden obligatorischen Beratungs- und Umsetzungsleistungen
? Leistungsbestandteil II: Beratungs- und Umsetzungsleistung zur Etablierung des IT-Service Management (ITSM) und Steigerung der Kostentransparenz für den Bezug der IT-Services des bestehenden Service-Providers BITMARCK.
? Leistungsbestandteil III: optionale Abrufleistungen im Bereich ITSM
Zur Abgabe eines Erstangebots (Verfahrensstufe 2) werden die drei in der Verfahrensstufe 1 am besten bewerteten Bewerber aufgefordert, bei gleicher Punktzahl erhöht sich die Anzahl entsprechend.
Die Bewertungsmaxime ist den Teilnahmeunterlagen (Anlage Eignungswertung) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß § 5 Abs. 3 VgV:
(Hinweis: Auszufüllen von dem Bewerber bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft bzw. auch von anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten sich der Bewerber / die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft/das Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde im Wege der Eignungsleihe bezieht; das Formular ist ggf. entsprechend zu vervielfältigen)
Wir erklären, dass die Vergabeunterlagen nur zur Erstellung eines Teilnahmeantrages bzw. Angebotes und ggf. zur Erfüllung des Auftrages verwendet werden.
? Ja ? Nein
Hinweis: Jede Nutzung für andere Zwecke ist untersagt. Auf § 5 VgV wird verwiesen.
Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten.
2. Erklärung zur Verfahrenssprache
Ich/ Wir erkläre(n), dass
- sämtliche für die Vertragserfüllung vorgesehenen Mitarbeiter wie auch etwaige Mitarbeiter von anderen Unternehmen, die für die Erfüllung von Teilleistungen vorgesehen sind (Nachunternehmer), der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind
und
- die Verfahrenssprache während der gesamten Vertragslaufzeit Deutsch sein wird.
? Ja ? Nein
3. Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB nicht vorliegen.
a) Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass im Bewerberunternehmen keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unter-nehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
b) Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass folgende Umstände nicht vorliegen:
a) das Bewerberunternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder
b) die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen.
Die voranstehenden Ausschlussgründe sind nicht anzuwenden, wenn das Bewerberunter-nehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
c) Ausschlussgründe nach § 124 GWB
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass folgende Ausschlussgründe nicht vorliegen:
a) das Bewerberunternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,
b) das Bewerberunternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder er-öffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
c) das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
d) der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
e) ein Interessenkonflikt besteht bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
f) eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
g) das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,
h) das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
i) das Unternehmen
1. hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
2. hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
3. hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Ich / Wir erkläre(n), dass
ich/wir
? über eine aktuelle, branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden verfüge(n), welche auch Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden in Folge einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sowie Haftpflichtansprüche, die dadurch entstehen, dass Daten gelöscht, unbrauchbar gemacht oder verändert werden (Datenverlust) umfasst (der Datenverlust ist mit einem Sublimit in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr abgedeckt)
und
? einen aktuellen Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in dem vorbeschriebenen Sinne beigefügt haben (Kopie genügt).
Alternativ:
? im Fall der Auftragserteilung eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung bei einem europäischen Versicherungsinstitut mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden, die auch Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden infolge einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und Haftpflichtansprüche wegen Datenverlust umfassen, unverzüglich abzuschließen. Der Fall des Datenverlustes wird mit einem Sublimit in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro abgedeckt sein.
2. Umsatzentwicklung der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022)
Der Bewerber weist / Die Bewerber weisen in einer zusätzlichen Unterlage seine/ihre Geschäftsentwicklung anhand von Umsatzzahlen nach.
- Formatanforderungen: summary-Darstellung in nicht mehr als 1 DIN-A4 Seite im word oder powerpoint Format, Mindestschriftgröße 11 Pkt.
3. Mitarbeiter/ Beraterstruktur im Geschäftsfeld Beratung im Bereich Informationstechnologie
Der Bewerber beschreibt / Die Bewerber beschreiben die Mitarbeiter/Beraterstruktur im Geschäftsfeld Beratung im Bereich Informationstechnologie.
- Formatanforderungen: in nicht mehr als 4 DIN-A4 Seiten im powerpoint-Format, Mindestschriftgröße 11 Pkt.
- Inhaltliche Anforderungen:
- Anzahl eigene Mitarbeiter und Mitarbeiter angeschlossener Unternehmensstrukturen,
- Darstellung des Recruitingprozesses/Zugang zu hochqualifizierten Beratungskräften,
- Personalentwicklungsprogramme: Invest in Qualifikation, Fortbildungsgrad;
- Entwicklung der Mitarbeiterzahlen gesamt und nach Disziplinen inkl. der im
Back-Office tätigen Mitarbeiter
a) Leistungserbringung und Datenerhaltung
1. Leistungserbringung für die BITMARCK Unternehmensgruppe
Der Bewerber erklärt / Die Bewerber erklären rechtsverbindlich, dass
? er / sie in den letzten vierundzwanzig (24) Kalendermonaten keine Projekt- und Beratungsleistungen im Bereich IT Service Management und Sourcing von IT-Leistungen für die BITMARCK Unternehmensgruppe (oder als Nachunternehmer eines
Dritten für die BITMARCK) erbracht hat / haben.
2. Leistungserbringung aus dem In- oder Ausland
Der Bewerber erklärt / Die Bewerber erklären rechtsverbindlich, dass
- er seinen / sie ihren Sitz in
? Deutschland hat / haben und damit in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist / sind;
? im Ausland hat / haben (außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland) und damit nicht in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist / sind;
- er / sie die Lieferungen bzw. Leistungen
? aus Deutschland heraus erbringt / erbringen;
? aus dem EU-Ausland und damit grenzüberschreitend erbringt / erbringen.
3. Datenerhaltung innerhalb der EU
Der Bewerber erklärt / Die Bewerber erklären rechtsverbindlich, dass
? er / sie die Datenerhaltung innerhalb der Europäischen Union gewährleistet / gewährleisten.
b) Vorstellung des Beratungshauses
Das Beratungshaus (der Bewerber) / die Bewerbergemeinschaft hat sich vorzustellen.
Dies soll entlang der nachfolgenden Punkte geschehen:
- Formatanforderungen: die Darstellung soll insgesamt nicht mehr als 5 DIN A4 Seiten im powerpoint oder word Format umfassen, Mindestschriftgröße 11 Pkt.
- Inhaltliche Anforderungen:
1. Standorte
2. Größe, Netzwerk des Unternehmens
3. Erfolgsgeschichten in Bezug auf Beratung in den Themenfeldern Outsourcing, Vertragsverhandlung und Implementierung von IT-Service Management Prozessen
4. Aufgaben u Rollen der Projektleiter, Senior-/Juniorberater: Darstellung der Anforderungen an die Rollen, des Zusammenspiels, Abgrenzung/Schnitt-stellen in der Arbeit
c) Referenzen
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat anhand nachfolgender Bedingungen Referenzen einzureichen. Dies dient dazu, die tiefgehende Erfahrung und Expertise für die Zwecke der DAK-G nachzuweisen:
- Inhaltsvorgaben: zu folgenden Themen sind Referenzen einzureichen (bitte beachten Sie die weiteren Vorgaben):
a. zwei Referenzen zu dem Themenfeld: Outsourcing-Strategie
b. drei Referenzen zu dem Themenfeld: Vertragsverhandlung und Vertragsimplementierung
c. drei Referenzen zu dem Themenfeld: Implementierung von IT Service Management Prozessen
- Inhaltliche Anforderungen:
- es sind zwei bzw. drei Referenzen zu o. g. drei Themen einzureichen (Mindestanforderung)
- die drei eingereichten Referenzen haben folgende (Mindest-)Bedingungen zu erfüllen:
? bei Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeiter:innen erbracht;
? nicht länger als zehn Jahre zurückliegend;
? jede Referenz beinhalt neben dem Leistungsgegenstand bitte die Nennung der Tätigkeiten, Anzahl und Profile der Berater, Ergebnis der Beratung, Benennung Auftraggeber samt Kontakt.
- Formatanforderungen:
- die drei eingereichten Referenzen haben im Weiteren folgende (Mindest-) Bedingungen zu erfüllen:
? werden mehr als acht Referenzen eingereicht, werden nur die acht erstgenannten bewertet. Die weiteren Referenzen finden keine Berücksichtigung;
? die Erläuterungen zu allen Referenzen sollen nicht mehr als 24 DIN A4 Seiten im word Format umfassen, dabei sind drei Seiten je Referenz zugrunde zu legen. Werden mehr Seiten eingereicht, werden nur die ersten 24 Seiten gewertet. Bitte verwenden Sie mindestens Schriftgröße 11.
? Bitte wählen Sie eine klare, gleichförmige Struktur aller Zahlen und Fakten je Referenz in gleicher Form.
Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen
Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRXY1YPTW124
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland