Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe / Teerkork an den U-Bahnhöfen Holzhauser Straße und Scharnweber Straße Referenznummer der Bekanntmachung: INF2-0284-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe / Teerkork an den U-Bahnhöfen Holzhauser Straße und Scharnweber Straße
Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe / Teerkork an den U-Bahnhöfen Holzhauser Straße und Scharnweber Straße
Dachpappe u. Teerkork - ohne karzerogene Fasern, ASN 170303
Berlin
Im Rahmen des BV U6, Dammsanierung werden auch die Dächer der U-Bahnhöfe Holz-hause Straße und Scharnweber Straße instandgesetzt.
Die Entsorgung der anfallenden Abfälle hierfür erfoglt in 3 Losen, welche im Folgenden beschrieben werden.
Los 1 : Dachpappe / Teerkork - ohne kanzerogene Fasern, ASN 170303*
Es handelt sich hierbei um Dachpappe/ Teerkork, PAK > 100 mg/kg und negativem As-best und KMF/WHO - Befund bei NG << 0,1 %.
Teilweise mit Aluminiumfolie kaschiert.
Los 2 : Dachpappe/ Teerkork (PAK : < 100 mg/kg, bzw. >= 100 mg/ kg und < 8000 mg/kg), kanzerogene Fasern enthaltend
Es handelt sich hierbei um Dachpappe/ Teerkork, PAK < 100 mg/kg, bzw. >= 100 mg/kg und < 8000 mg/kg sowie positivem Asbest und KMF/WHO - Befund bei NG << 0,1 %.
Teilweise mit Aluminiumfolie kaschiert.
Kalkulationsgrundlage ist max. DKIII. Sollten die hier beschriebenen Abfälle nicht auf DKIII zuweisungsfähig sein, wandern diese Abfälle in das Los 3 (mit dem dann dort zuständigen AN).
Los 3 : Dachpappe/ Teerkork (PAK : > 8000 mg/kg), kanzerogene Fasern enthaltend
Es handelt sich hierbei um Dachpappe/ Teerkork, PAK > 8000 mg/kg und positivem As-best und KMF/WHO - Befund bei NG << 0,1 %.
Teilweise mit Aluminiumfolie kaschiert.
A27298 & A27350
Dachpappe u. Teerkork - mit karzerogenen Fasern, ASN 170903
Berlin
Im Rahmen des BV U6, Dammsanierung werden auch die Dächer der U-Bahnhöfe Holz-hause Straße und Scharnweber Straße instandgesetzt.
Die Entsorgung der anfallenden Abfälle hierfür erfoglt in 3 Losen, welche im Folgenden beschrieben werden.
Los 1 : Dachpappe / Teerkork - ohne kanzerogene Fasern, ASN 170303*
Es handelt sich hierbei um Dachpappe/ Teerkork, PAK > 100 mg/kg und negativem As-best und KMF/WHO - Befund bei NG << 0,1 %.
Teilweise mit Aluminiumfolie kaschiert.
Los 2 : Dachpappe/ Teerkork (PAK : < 100 mg/kg, bzw. >= 100 mg/ kg und < 8000 mg/kg), kanzerogene Fasern enthaltend
Es handelt sich hierbei um Dachpappe/ Teerkork, PAK < 100 mg/kg, bzw. >= 100 mg/kg und < 8000 mg/kg sowie positivem Asbest und KMF/WHO - Befund bei NG << 0,1 %.
Teilweise mit Aluminiumfolie kaschiert.
Kalkulationsgrundlage ist max. DKIII. Sollten die hier beschriebenen Abfälle nicht auf DKIII zuweisungsfähig sein, wandern diese Abfälle in das Los 3 (mit dem dann dort zuständigen AN).
Los 3 : Dachpappe/ Teerkork (PAK : > 8000 mg/kg), kanzerogene Fasern enthaltend
Es handelt sich hierbei um Dachpappe/ Teerkork, PAK > 8000 mg/kg und positivem As-best und KMF/WHO - Befund bei NG << 0,1 %.
Teilweise mit Aluminiumfolie kaschiert.
Dachpappe u. Teerkork - mit karzerogenen Fasern, ASN 170903
Berlin
Im Rahmen des BV U6, Dammsanierung werden auch die Dächer der U-Bahnhöfe Holz-hause Straße und Scharnweber Straße instandgesetzt.
Die Entsorgung der anfallenden Abfälle hierfür erfoglt in 3 Losen, welche im Folgenden beschrieben werden.
Los 1 : Dachpappe / Teerkork - ohne kanzerogene Fasern, ASN 170303*
Es handelt sich hierbei um Dachpappe/ Teerkork, PAK > 100 mg/kg und negativem As-best und KMF/WHO - Befund bei NG << 0,1 %.
Teilweise mit Aluminiumfolie kaschiert.
Los 2 : Dachpappe/ Teerkork (PAK : < 100 mg/kg, bzw. >= 100 mg/ kg und < 8000 mg/kg), kanzerogene Fasern enthaltend
Es handelt sich hierbei um Dachpappe/ Teerkork, PAK < 100 mg/kg, bzw. >= 100 mg/kg und < 8000 mg/kg sowie positivem Asbest und KMF/WHO - Befund bei NG << 0,1 %.
Teilweise mit Aluminiumfolie kaschiert.
Kalkulationsgrundlage ist max. DKIII. Sollten die hier beschriebenen Abfälle nicht auf DKIII zuweisungsfähig sein, wandern diese Abfälle in das Los 3 (mit dem dann dort zuständigen AN).
Los 3 : Dachpappe/ Teerkork (PAK : > 8000 mg/kg), kanzerogene Fasern enthaltend
Es handelt sich hierbei um Dachpappe/ Teerkork, PAK > 8000 mg/kg und positivem As-best und KMF/WHO - Befund bei NG << 0,1 %.
Teilweise mit Aluminiumfolie kaschiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
die allgemeingültigen und geltenden Bedingungen finden Sie in der Eigenerklärung zur Eignung unter Punkt I)
Zusätzlich hierzu wird für ihre Eignungsprüfung das Folgende benötigt.:
1. Für notwendige abfallwirtschaftliche Tätigkeiten muss der AN und die für diese Tätigkeiten vorgesehene Nachunternehmer für alle hier angefragten Abfallarten ein gültiges Zertifikat gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung haben. Bitte legen Sie das Entsorgungsfachbetriebezertifikat (inkl. Anhänge) vollständig Ihrem Angebot bei.
2. Bitte bestätigen Sie, die Teilnahme an dem elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) inkl. aktive Registrierung bei der Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall).
Mindestumsatz für Los 1 - 50.000 € / Los 2 - 100.000 € / Los 3 - 200.000 € im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Jahre gefordert. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. Bei Bewerbung auf mehr als ein Los sind die geforderten Mindestumsätze, die Summe aus den geforderten Mindestumsätzen der einzelnen Lose. Beispiel: Bei einer Bewerbung auf die Lose 1 & 2 beträgt der geforderte Mindestumsatz 150.000€
* Los 1 - 50.000 €
* Los 2 - 100.000 €
* Los 3 - 200.000 €
Bitte reichen Sie mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzen ein.
Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn 3 Zuweisung / Verwertungsfeststellung für Unternehmen durch die SBB aus bisherigen Aufträgen aus den letzten 2 Geschäftsjahre, nachgewiesen werden kann.
Mindestanforderungen je Los:
* mindestens 3 Zuweisungen durch die SBB in den letzten 3 Kalenderjahren. Bei Bewerbung auf die Lose 2 & 3 weisen Sie bitte die die PAK Belastung aus, damit diese gegen die Forderungen geprüft werden können
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
• Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung
abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
• Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen.
• Der AN hat sicher zu stellen, dass das Verbot des Art. 5k VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 während der gesamten Vertragslaufzeit eingehalten wird.
• Für die gesamte Vertragsdurchführung ist die Kommunikation in deutscher Sprache sicher zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.