Leica Cyclone
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leica Cyclone
In der Autobahn GmbH des Bundes soll unmittelbar nach Vertragsschluss die Fachanwendung Leica Cyclone implementiert werden. Mit der Fachanwendung Leica Cyclone sollen Punktwolken von Bauwerken verarbeitet werden, die mithilfe von terrestrischen Laserscannern erstellt wurden. Die Punktwolken werden örtlich erfasst sowohl durch eigene Ressourcen des Auftraggebers als auch durch Dienstleistungen Dritter. Mit der Software Leica Cyclone sind diese Messdaten zu importieren, bei Bedarf zu georeferenzieren und beispielsweise für Zwecke der Bauwerksplanung, des Bauwerksmonitorings und der Bauwerksanalyse als Vorbereitung für statische Bewertungen aufzubereiten.
In der Autobahn GmbH des Bundes soll unmittelbar nach Vertragsschluss die Fachanwendung Leica Cyclone implementiert werden. Mit der Fachanwendung Leica Cyclone sollen Punktwolken von Bauwerken verarbeitet werden, die mithilfe von terrestrischen Laserscannern erstellt wurden. Die Punktwolken werden örtlich erfasst sowohl durch eigene Ressourcen des Auftraggebers als auch durch Dienstleistungen Dritter. Mit der Software Leica Cyclone sind diese Messdaten zu importieren, bei Bedarf zu georeferenzieren und beispielsweise für Zwecke der Bauwerksplanung, des Bauwerksmonitorings und der Bauwerksanalyse als Vorbereitung für statische Bewertungen aufzubereiten.
Das Ziel ist es, auch nach Übergang der Verantwortlichkeiten von den Landesstraßenbetrieben auf die Autobahn GmbH des Bundes, vor dem 01.01.2021 begonnene, laufende Straßenprojekte weiterzubearbeiten und den Zugriff auf bereits abgeschlossene Projekte zu gewährleisten. Unmittelbar nach Vertragsschluss sind ausreichend Werkzeuge resp. Softwarelösungen zur Verfügung zu stellen, damit die Kernprozesse des Planens, Bauens, Betreibens und Erhaltens effizient und nach einheitlichen Maßstäben abgewickelt werden können.
Die Zielgruppe für die Nutzung der Fachanwendung Leica Cyclone umfasst voraussichtlich bis zu 20 Lizenzen für Nutzer in den operativen Einheiten der Autobahn GmbH des Bundes. Alle Nutzer benötigen den unter Kapitel 4 aufgeführten Funktionsumfang. Es ist eine anwenderfreundliche, im Idealfall in weiten Teilen selbsterklärende Software zu beschaffen. Ebenfalls ist das Schulungskonzept zur Einführung der Software auf diesen Umstand hin anzupassen.
Neben der Bereitstellung der Software sollen auch zusätzlich regelmäßige Schulungen auf Abruf nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer stattfinden
Das Softwaresystem muss die die Module Cyclone 3DR (Pro Edition) Permanent und Cyclone Register 360 Permanent umfassen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Eine zeitnahe und zuverlässige Auswertung von Punktwolken inklusive der bestehenden Workflows
und die damit verbundene Vorbereitung von Entscheidungen zum Zustand von Brückenbauwerken
kann ausschließlich durch eine produktspezifische Ausschreibung gewährleistet werden, um Risiken in
der Auswertung und Interpretation der Messresultate zu vermeiden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 23123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 23123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]