Bauwerksprüfung nach DIN 1076 bzw. VDI 6200, Projekt A20 Referenznummer der Bekanntmachung: 23-F-Ver-0001

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/166878
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten Flughafengebäudes

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bauwerksprüfung nach DIN 1076 bzw. VDI 6200, Projekt A20

Referenznummer der Bekanntmachung: 23-F-Ver-0001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Um den gesetzlichen Anforderungen und der Betreiberverantwortung gerecht zu werden, soll für einen Zeitraum bis 31.12.2028 ab Zuschlag ein qualifiziertes Architektur- und Ingenieurbüro oder ein qualifiziertes Ingenieurbüro für die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 und VDI 6200 vertraglich gebunden werden.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bauwerksprüfung sämtlicher prüfrelevanter Bauteile

des gesamten Gebäudekomplexes des ehemaligen Flughafens Tempelhof nach den oben

genannten Richtlinien (aufgeteilt in 138 Bauwerke und Bauwerksteile). Hierin sind die bereits

einer Prüfung unterliegenden Bauwerke enthalten. Zu den zusätzlichen Bauwerken zählen

insbesondere Hochbauten, die nach VDI 6200 den Schadensfolgenklasse CC1 - CC2 zuzuordnen sind, sowie Kanalanlagen, die in Anlehnung an die DIN 1076 zu prüfen sind.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Flughafen Berlin Tempelhof (THF)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Um den gesetzlichen Anforderungen und der Betreiberverantwortung gerecht zu werden, soll für einen Zeitraum bis 31.12.2028 ab Zuschlag aus gelten, ein qualifiziertes Architektur- und Ingenieurbüro oder ein qualifiziertes Ingenieurbüro für die Bauwerksprüfung

nach DIN 1076 und VDI 6200 vertraglich gebunden werden.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bauwerksprüfung sämtlicher prüfrelevanter Bauteile

des gesamten Gebäudekomplexes des ehemaligen Flughafens Tempelhof nach den oben

genannten Richtlinien (aufgeteilt in 138 Bauwerke und Bauwerksteile). Hierin sind die bereits

einer Prüfung unterliegenden Bauwerke enthalten. Zu den zusätzlichen Bauwerken zählen

insbesondere Hochbauten, die nach VDI 6200 den Schadensfolgenklasse CC1 - CC2 zuzuordnen sind, sowie Kanalanlagen, die in Anlehnung an die DIN 1076 zu prüfen sind.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung des einzusetzenden Personals / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 25/07/2023
Ende: 31/12/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder eine Kopie desselben, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein),

2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Formular "Eigenerklaerung_Eignung_EU_Dienstleistung",

3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular "Eigenerklaerung_Eignung_EU_Dienstleistung",

4) Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG –siehe Formular "Eigenerklaerung_Eignung_EU_Dienstleistung",

5) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Wirt-2141 Frauenförderung,

6) Erklärung Russlandbezug - siehe Formular "Eigenerklärung_Russlandbezug"

7) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern,

Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1)-4): Nachweis der Eintragung in der Liste Präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung bzw. Mitteilung der PQL/ULV Nummern – siehe Formular "Eigenerklaerung_Eignung_EU_Dienstleistung".

Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung zum Umsatz: Gesamtumsatz der Jahre 2022, 2021, 2020 (in EUR netto) - siehe Formular "Eigenerklaerung_Eignung_EU_Dienstleistung"

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2021, 2020) von mindestens 750.000 € netto erzielt worden sein.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

A) Eigenerklärung zur grundsätzlichen personellen Ausstattung der Jahre 2022, 2021, 2020 - siehe Formular "Eigenerklaerung_Eignung_EU_Dienstleistung",

B) Eigenerklärung zur fachlichen personellen Ausstattung der Jahre 2022, 2021, 2020 - siehe Formular "Eigenerklaerung_Eignung_EU_Dienstleistung",

C) Eigenerklärung zu unternehmensbezogenen Referenzen - siehe Formular "Eigenerklaerung_Eignung_EU_Dienstleistung".

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu A) Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2020, 2021, 2022 mindestens 15 Mitarbeitende, davon 10 Ingenieurinnen und Ingenieure beschäftigt worden sein.

zu B) Als Mindestanforderung müssen 2 Personen ein gültiges VFIB Zertifikat und 1 Person ein gültiges VFIB Zertifikat mit zusätzlichem Wahlpflichtlehrgang „Stahl- und Stahlverbundbrücken“ nachweisen. Weiterhin müssen 2 Personen über die Qualifikation „fachkundige Person“ und 1 Person über die Qualifikation „besonders fachkundige Person“ verfügen.

zu C) Mindestens 1 abgeschlossenes vergleichbares Referenzprojekt des bietenden Unternehmens aus den letzten 10 Jahren, bei denen eine Prüfung nach DIN 1076 und mindestens 1 abgeschlossenes vergleichbares Referenzprojekt des bietenden Unternehmens aus den letzten 10 Jahren, bei denen eine Prüfung nach VDI 6200 Leistungsgegenstand war.

Die Referenzen sind vergleichbar, wenn der auf die Bauwerksprüfungen entfallende Auftragswert der Referenzen mindestens 50.000,00 € netto beträgt oder Prüfungen an mindestens 10 Bauwerken innerhalb eines Auftrags durchgeführt wurden und mindestens eine Referenz einen denkmalgeschützten Bereich aufweist. Die Anforderungen können jeweils in einer Referenz kumulativ erfüllt werden. Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die ab 2012 erbracht wurden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9.April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Hierzu sind die Formblätter Eigenerklärung Bezug zu Russland sowie Wirt 124.1Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland zu beachten.

Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/05/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/05/2023
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes

Berlin einzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.

§ 135 GWB Unwirksamkeit.

„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1) gegen § 134 verstoßen hat...“

§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/04/2023