Kampagne zur Gewinnung von Lehramtsstudierenden Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_011_SenWGPG V
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Kampagne zur Gewinnung von Lehramtsstudierenden
Kampagne zur Gewinnung von Lehramtsstudierenden
Werbekampagne und Landingpage für Interessierte an der Aufnahme eines Lehramtsstudiums in Berlin
Land Berlin
Kampagne zur Gewinnung von Lehramtsstudierenden
Werbekampagne und Landingpage für Interessierte an der Aufnahme eines Lehramtsstudiums in Berlin
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wirtschaftsteilnehmer muss zum Nachweis der wirtschaftlichen Bonität Wirtschaftsprüfungsberichte, Jahresberichte mit dem Angebot einreichen.
Es sind mindestens zwei geeignete Referenzen (Nr. 1 + Nr. 2) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre zu benennen, d. h. das Leistungsende darf nicht vor 2020 liegen. Die geeigneten Referenzen müssen sich auf die Angaben zu Erfahrungen bei der Konzeption und Durchfüh-rung von Kampagnen beziehen. Die Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der erbrachten Leistungen eindeutig und vollständig ergeben. Anderenfalls wird die Referenz nicht gewertet.
Eine dritte Referenz (Nr. 3) enthält Angaben zu Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffent-lichen Auftraggebern und ist aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre zu benennen, d. h. das Leistungsende darf nicht vor 2020 liegen.
mindestens 3 Referenzleistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen in Art, Inhalt und Umfang vergleichbar sind.
Gemäß dem BerlAVG werden die folgenden Vertragsbedingungen einbezogen: BVB Mindeststundenentgelt (Wirt-214), Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil A), Wirt-2141, BVB Verhinderung von Benachteiligungen Wirt-2143; BVB über Umweltschutzanforderungen Teil A Wirt-2145; Wirt-2144 (BVB Kontrollen u. Sanktionen Teil B), Zusätzliche Vertragsbedingungen – ZVB/ Besondere Vertragsbedingungen - BVB - Wirt-215
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von
30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]