Ausrüstung der Infrastrukturkomponenten mit C-ITS in zwei Losen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausrüstung der Infrastrukturkomponenten mit C-ITS in zwei Losen
Ausrüstung der Infrastrukturkomponenten mit C-ITS in zwei Losen.
Los 1: Beschaffung von 4 Vehicle ITS Stations (V-ITS-S) zur Ausrüstung von vier Polizeifahrzeugen und deren Betrieb, Support und Wartung
Los 2: Beschaffung von vier R-ITS-S für den Dienst Route Advice und deren Betrieb, Support und Wartung
Die Einzelheiten sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Beschaffung von 4 Vehicle ITS Stations (V-ITS-S) zur Ausrüstung von vier Polizeifahrzeugen und deren Betrieb, Support und Wartung
Beschaffung von 4 Vehicle ITS Stations (V-ITS-S) zur Ausrüstung von vier Polizeifahrzeugen und deren Betrieb, Support und Wartung.
Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Optionen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschaffung von vier R-ITS-S für den Dienst Route Advice und deren Betrieb, Support und Wartung
Beschaffung von vier R-ITS-S für den Dienst Route Advice und deren Betrieb, Support und Wartung.
Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Optionen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform subreport ELVIS (e-Vergabe-
Plattform) durchgeführt. Das Angebot sowie Bieterfragen sind elektronisch zu übermitteln. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebotes ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform und anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Die Registrierung und Teilnahme ist für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Informationen über die e-Vergabe-Plattform und die technischen Voraussetzungen für die Registrierung erhalten Sie unterhttps://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline, die unter der Rufnummer +49(0)221 985 78-0 zu erreichen ist.
2. Für die Erstellung des Angebotes sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Unterlagen in der aktuellsten Fassung zu verwenden. Angebote, die auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bieter sind über das gesamte Verfahren hinweg verpflichtet, sich zu erkundigen, ob auf der e-Vergabe-Plattform aktualisierte Vergabeunterlagen zurVerfügung gestellt wurden. Bei Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied (Vertreter) der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
3. Fragen zur den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind ausschließlich über die e-Vergabe-
Plattform an den AG rechtzeitig vor Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Angebote, spätestens bis zum 23.02.2023, 12.00 Uhr, zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-
Plattform an alle Bieter versendet.
4. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen C-FBG,
C-F-EL, C-F-UA sowie die Anlagen C-F-Verpflichtungserklärung EL und C-F-Verpflichtungserklärung UA hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.
De/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1) angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)die Bieter, deren Angebote nicht Berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.