Reinraumeinrichtung, CVK, BeCAT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinraumeinrichtung, CVK, BeCAT
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Campus Virchow-Klinikum (CVK), Augustenburger Platz 1
13353 Berlin schreibt die Leistung für Reinraumeinrichtungen aus.
Labore und Lager S2 BioStVO KG 474
- 14,8 lfm Kühlzellenregal
Labore und Lager S2 BioStVO KG 611
- 5 St. Stehpult
- 8 St. Rolltisch
- 5 St. Hakenleiste
GMP-Reinraum Klasse D bis C / S2 BioStVO KG 474
- 3,6 lfm Wandenergiezelle
- 14,4 lfm Mittelenergiezelle, raumhoch
- 92 lfm Labortisch, Edelstahl auf Unterschrank oder Gestell
- 49,2 lfm Hängeschrank, Edelstahl
- 15,6 lfm Regal, Edelstahl, gelocht
- 2 St. Wandhalterung für Laptop
- 2 St. Pult, Edelstahl über LN2-Tank (1.000 l)
MP-Reinraum Klasse D bis C / S2 BioStVO KG 611
- 51 St. Rolltisch, Edelstahl, gelocht
Unterlagen und Leistungen zur GMP-Qualifizierung
- DQ/ IQ/ OQ
Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin
Standardlos
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinraumeinrichtung, CVK, BeCAT
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung wird gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]