Projekt Mitmach-Zirkus in Neukölln Referenznummer der Bekanntmachung: BzBm_62_23_OV_MMZ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Mitmach-Zirkus in Neukölln
Projekt Mitmach-Zirkus in Neukölln
Berlin Neukölln
Projekt Mitmach-Zirkus in Neukölln
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch folgende Einzelnachweise mit Angebotsabgabe zu belegen:
- Wirt -124 Eigenerklärung zur Eignung - EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Bereitstellung eins Hauptzeltes mit einem Fassungsvermögen von mindestens 450 Sitzplätzen
- Langjährige interkulturelle Erfahrungen im Umgang mit Kinder aus Brennpunktschulen
- Bereitstellung von weiteren Zelten (mindestens 2 Zelten) um ein reibungsloses und nachhaltiges Training der Kinder zu gewährleisten
- Die Betreuung von mindestens 100 Kindern pro Projektwoche, d.h. wenigstens 400 Kinder im Monat kann gewährleistet werden
- Eine Auswahl von zirkusspezifischen Tieren die für die Arbeit mit Kindern geeignet sind
- Eine Heizungsanlage die jederzeit (bei Bedarf ) die Zelte auf eine Temperatur von wenigstens 22 Grad aufheizen kann
- Zirkusspezifische, technische Ausstattung in Form von einer Trapezanlage, Trambolin u.s.w.
- Gute Erreichbarkeit (und Nähe) zu allen Neuköllner Schulen. Der Fahrweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Fußmarsch sollte insgesamt nicht länger als 30 Minuten andauern
- Nachweis von erweiterten Führungszeugnisses -ohne Einträge- für alle Mitarbeiter des Projektes (einschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter)
- Erlaubnis gem. § 11,1 Nr. 3 c und d Tierschutzgesetz, die sich auf den gesamten Tierbestand erstreckt
- Schriftliche Bestätigung der zuständigen Tierschutzbehörde, dass der vorgesehene Standort den Anforderungen einer tiergerechten Haltung entspricht
- Die Bewerber bringen nachweislich ausgebildete Zirkusartisten im Projekt zum Einsatz. (z.B. Abschluss an einer staatlich anerkannten Artistenschule, einer freien Artistenschule oder mindestens 7-jährige entsprechende Berufserfahrung bei einem Zirkus)
- Nachweis über Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern insbesondere Sonderschulkindern und entsprechende Referenzen (innerhalb der letzten 3 Jahre)
- Nachweis über Erfahrung in der Entwicklung und Koordination von adäquaten Projekten (innerhalb der letzten 5 Jahre)
- Nachweis über Erfahrung in der Kooperation mit Schulen (innerhalb der letzten 3 Jahre)
Abschnitt IV: Verfahren
Bezirksamt Neukölln von Berlin; Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
Gemäß § 55 II VgV -Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote- findet im offenen Verfahren der Öffnungstermin ohne Beteiligung von Bietern und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschrifteninnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]