Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Erstellung Traforäume ,,Los 1 – Hochbau, Schadstoffsanierung & Rückbau TGA“„Los 2 – Neubau TGA“ Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57042
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Erstellung Traforäume ,,Los 1 – Hochbau, Schadstoffsanierung & Rückbau TGA“„Los 2 – Neubau TGA“
Hauptbahnhof Frankfurt am Main
Los 1 – Hochbau, Schadstoffsanierung & Rückbau TGA
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 – Hochbau, Schadstoffsanierung & Rückbau TGA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Idar-Oberstein
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55743
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hauptbahnhof Frankfurt am Main
Los 1 – Hochbau, Schadstoffsanierung & Rückbau TGA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Idar-Oberstein
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55743
Land: Deutschland
NT01: F90 Türen (3 Stück)
Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich:
Bei einem Wechsel wäre der Mängelanspruch nicht mehr genau definierbar bzw. gewährleistet, da ein Großteil der Leistung vom
aktuellen AN bereits erbracht wurde. Zudem hatte der AN bereits mehrere Materialien und Türen mit Reserve in Bestellung
aufgenommen und eingelagert. Dies würde zu logistischen Schwierigkeiten führen, die mit erheblichen Verzögerungen verbunden
wären.
Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden:
Auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen wäre die IBN gefährdet. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf
den Fahrplan und wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.