Projektträgerschaft für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Bereich "Forschung für technologische Souveränität und Innovationen" - "Zukunft von Arbeit und Wert-schöpfung; Industrie 4.0" Referenznummer der Bekanntmachung: 04514-5/2(2023)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmbf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Bereich "Forschung für technologische Souveränität und Innovationen" - "Zukunft von Arbeit und Wert-schöpfung; Industrie 4.0"
Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Projektträgers, der das zuständige Fachreferat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bei der Planung, Durchführung und Kontrolle der Förderaufgaben im Bereich "Forschung für technologische Souveränität und Innovationen" - "Zukunft von Arbeit und Wertschöp-fung; Industrie 4.0" unterstützt.
Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Projektträgers, der das zuständige Fachreferat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bei der Planung, Durchführung und Kontrolle der Förderaufgaben im Bereich "Forschung für technologische Souveränität und Innovationen" - "Zukunft von Arbeit und Wertschöp-fung; Industrie 4.0" unterstützt.
Dies umfasst insbesondere die Unterstützung des Fachreferates bei den folgenden Kernaufgaben: der Erarbeitung von Förderrichtlinien (auch mit internationaler Beteiligung weiterer Fördergeber), die Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern, die Mitgestaltung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen, die Projektförderung einschließlich der Antragsprüfung und der Bewilligung bzw. Ablehnung von Zuwendungen/Zuweisungen, die administrativ-fachliche Betreuung und Begleitung von Projekten und der beteiligten Partner, die im Rahmen bereits laufender sowie zukünftiger Programme ausgewählt und gefördert werden, einschließlich des Monitorings und die Mitwirkung an der Kommunikation von Aktivitäten und Ergebnissen.
Die begleitenden Aufgaben stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fördergeschäft. Sie beinhalten u.a. die Unterstützung des BMBF bei der Fachinformation und der Wissenschaftskommunikation.
Weitere Information können der Leistunsgbeschreibung entnommen werden.
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]