Pförtnerdienste in den Amtsgerichten Hamburg, im Ziviljustizgebäude und im Haus der Gerichte Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2023000304
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Pförtnerdienste in den Amtsgerichten Hamburg, im Ziviljustizgebäude und im Haus der Gerichte
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Pförtnerdienste für die Amtsgerichte Hamburg, das Ziviljustizgebäude und das Haus der Gerichte für den Zeitraum vom 01. Januar 2024 bis 31.12.2025 mit zwei Verlängerungsoptionen um um jeweils ein Jahr bis max. zum 31.12.2027. Für das Ziviljustizgebäude beginnt die Leistung am 01.03.2024.
Es bestehen aktuell folgende Bedarfe:
• Amtsgericht Altona, Max-Brauer-Allee 91, 22765 Hamburg, 1 Person
• Amtsgericht Bergedorf, Ernst-Mantius-Straße 8, 21029 Hamburg, 1 Person
• Amtsgericht Blankenese, Dormienstraße 7, 22587 Hamburg, 1 Person
• Amtsgericht Barmbek, Spohrstr. 6, 22083 Hamburg, 1 Person
• Amtsgericht Wandsbek, Schädlerstrasse 28, 22041 Hamburg, 1 Person
• Amtsgericht Harburg, Buxtehuder Straße 9, 21073 Hamburg, 2 Person
• Haus der Gerichte, Lübeckertordamm, 20099 Hamburg, 1 Person
• Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 1 Personen (Leistungsbeginn 01.03.2024)
Neben den Pförtnerdiensten kann ggf. auch ein Schließdienst beauftragt werden. Beachten Sie die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung dieser Ausschreibung.
Abweichend hiervon beginnt die Leistung im Ziviljustizgebäude am 01.03.2024 und endet zum 31.12.2025.
Danach verlängert er sich zweimalig um je ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2027, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
1) Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04) – der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck ist dem Angebot vollständig ausgefüllt beizufügen. Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von in anderen Staaten niedergelassen Bietern/Bewerbern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
2) Gültiges Zertifikat über die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN 9001
3) Referenzen: Zum Nachweis Ihrer Eignung sind 3 Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher
Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre vorzulegen. Diese können für öffentliche sowie für nicht
öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
• Art der Leistung
• Auftragszeitraum und -umfang,
• AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
• Auftragssumme p.a.
zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
Sie können als Referenzen auch Aufträge vergleichbarer Art und Umfangs benennen, die Sie für die FHH
durchgeführt haben. Hierbei sind ebenfalls die o.g. Angaben zu machen.
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der
Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche
Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter
freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen
übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine
entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Die
Haftungssummen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Es ist zudem die Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote und Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de
einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern/Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende
Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise
Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des
Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bewerbern/Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://
bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die
Frist für Fragen von Bewerbern/Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen
werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach
Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist
ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist zwingend die Erklärung der
Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem
Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und
unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim
Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an
einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie
auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag
(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2
GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.