Pankstr. 28, 13357 Berlin_Förderanlagen, Aufzugsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: B18085-30210000-001-461-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Pankstr. 28, 13357 Berlin_Förderanlagen, Aufzugsanlagen
Geplant ist die Errichtung eines Gebäudeneubaus als zentrale Drehscheibe in der Polizeidirektion 1, Pankstraße 28, 13357 Berlin.
Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Errichtung von einem Personenaufzug für den Gebäudeneubau vorgesehen.
Pankstraße 28 in 13357 Berlin
1 St maschinenraumloser Personenaufzug mit getriebelosem Antrieb im Schachtkopf, 1.000 kg, 1,0 m/s, 6 Haltestellen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pankstr. 28, 13357 Berlin_Förderanlagen, Aufzugsanlagen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist
fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland