Durchführung von bis zu drei Bürgerräten auf Bundesebene in der 20. Wahlperiode Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-144-14-BüRat
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von bis zu drei Bürgerräten auf Bundesebene in der 20. Wahlperiode
Durchführung von bis zu drei Bürgerräten auf Bundesebene in
der 20. Wahlperiode
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Vertragsgegenstand ist die sukzessive Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des ersten Bürgerrates des Deutschen Bundestages durch den Auftragnehmer (AN). Die Verwaltung des Deutschen Bundestages (Auftraggeberin -AG) kann den AN mit der sukzessiven Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von bis zu zwei weiteren Bürgerräten beauftragen. Für jeden Bürgerrat werden 160 Bürgerinnen und Bürger zufällig ausgewählt, die die gesellschaftliche Vielfalt der Bundesrepublik Deutschland abbilden. Die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger werden eingeladen, in mehreren Sitzungen konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik zu erarbeiten. Die jeweiligen Themen der einzelnen Bürgerräte stehen gegenwärtig noch nicht fest. Sie werden dem AN im Vorfeld eines jeden Bürgerrates von der AG bekannt gegeben und ergeben sich aus dem Einsetzungsbeschluss des Deutschen Bundestages. Der Bürgerrat berät in einem hybriden Format mit Präsenzsitzungen an Wochenenden und digitalen Sitzungen, die auch von Montag bis Freitag in den Abendstunden stattfinden können. Die Beratungen des Bürgerrates finden sowohl im Plenum als auch in unterschiedlichen Gruppenformaten, insbesondere Kleingruppen, statt, um allen teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, Diskussionsbeiträge zu leisten und eine differenzierte Betrachtung des jeweiligen Themas zu ermöglichen. Den Bürgerinnen und Bürgern steht auf das Thema zugeschnittene Expertise, welche vom AN bereitgestellt wird, unterstützend zur Seite, um einen informierten Beratungsprozess zu gewährleisten. Ein professionelles Moderationsteam, welches ebenfalls vom AN bereitgestellt wird, sortiert und gliedert die Beratungen und sorgt für eine ausgewogene Beteiligung aller teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger. Vom AN eingesetzte Tischassistenzen unterstützen die Bürgerinnen und Bürger bei der Dokumentation ihrer Diskussionen in den verschiedenen Gruppenformaten sowie bei der Formulierung ihrer Handlungsempfehlungen Der Gang der Beratungen und die angenommenen Handlungsempfehlungen fließen in ein sogenanntes Bürgergutachten ein, das die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger zum Abschluss des Prozesses der Präsidentin des Deutschen Bundestages im Rahmen einer feierlichen Übergabeveranstaltung im Deutschen Bundestag übergeben. Der AN erbringt jeweils in enger Abstimmung mit der AG folgende Leistungen: -Konzeption des Bürgerrates, -Auswahl und Zusammenstellung des Teilnehmerfeldes, -Auswahl und Briefing der Expertinnen und Experten und Vermittlung relevanten Wissens an die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger, -Moderation der Sitzungen des Bürgerrates und Gestaltung des Beratungsprozesses, -Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen des Bürgerrates (digital und in Präsenz) inklusive Begleitprogramm, Einladung, Unterstützung bei der Reiseplanung, Buchung von Tickets für regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel, Unterbringung und Verpflegung der Teilnehmenden, Dokumentation und Abrechnung sowie Betreuung der Teilnehmenden zwischen den Sitzungen des Bürgerrates, -Konzeption, Redaktion und Ausfertigung des Bürgergutachtens, -Konzeption, Einladungs- und Teilnahmemanagement, Unterstützung bei der Reiseplanung, Buchung von Tickets für regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel, Unterbringung der Teilnehmenden, technische Unterstützung sowie Moderation der Übergabeveranstaltung in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages und gegebenenfalls Organisation und Durchführung eines Begleitprogramms, -Unterstützung der AG bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie -interne Evaluation der Sitzungen und Abläufe, inklusive Umsetzung sich gegebenenfalls ergebenden Änderungsbedarfs.
Optionen seitens der AG zur Durchführung zwei weiterer Bürgerräte.
Sämtliche Leistungen, einschließlich Optionen, sind spätestens bis zum 20. Dezember 2024 zu erbringen und abzuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung von bis zu drei Bürgerräten auf Bundesebene in der 20. Wahlperiode
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kressberg
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74594
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12203
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.