Extended Manufacturer Software Support (EMSS) zur Aufrechterhaltung des Unify Herstellersupports für die Version 8 des TK-Systems Unify OpenScape 4000 im Deutschen Bundestag
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Extended Manufacturer Software Support (EMSS) zur Aufrechterhaltung des Unify Herstellersupports für die Version 8 des TK-Systems Unify OpenScape 4000 im Deutschen Bundestag
Extended Manufacturer Software Support (EMSS) zur Aufrechterhaltung des Unify Herstellersupports für die Version 8 des TK-Systems Unify OpenScape 4000 im Deutschen Bundestag
Extended Manufacturer Software Support (EMSS) zur Aufrechterhaltung des Unify Herstellersupports für die Version 8 des TK-Systems Unify OpenScape 4000 im Deutschen Bundestag
Verlängerungsoption um weitere zwei Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Telekommunikationsanlagen im Deutschen Bundestag und die dazugehörigen Systeme sowie Applikationen wurden von dem Unternehmen SPIE ICS GmbH errichtet und ab der Endabnahme auch von diesem Unternehmen auf Basis eines bestehenden Instandhaltungsvertrages gewartet. Aus diesem Grund kann nur die SPIE ICS GmbH als Instandhaltungsnehmer mit dem zwingend benötigten EMSS beauftragt werden, damit eine ordnungsgemäße Instandhaltung des im Deutschen Bundestag installierten Telekommunikationssystem OpenScape 4000 weiterhin gewährleistet wird.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Extended Manufacturer Software Support (EMSS) zur Aufrechterhaltung des Unify Herstellersupports für die Version 8 des TK-Systems Unify OpenScape 4000 im Deutschen Bundestag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.