GMH VgV VI 041-22 Ersatzbau Klassenräume inkl. Fachklassen, hier: Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VgV VI 041-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
GMH VgV VI 041-22 Ersatzbau Klassenräume inkl. Fachklassen, hier: Objektplanung
Die GMH Gebäudemanagement Hamburg, hier die Region GMH Süd, betreut für die Freie und Hansestadt Hamburg die Standorte der allgemeinbildenden Schulen südlich der Norderelbe. Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau. Daraus resultiert eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten. Neben dem Ziel der wirtschaftlichen Umsetzung der übertragenen Leistungen verfolgt GMH ein hohes Maß an Transparenz und Beteiligung der Schulen.
Die GMH beabsichtigt neben dem damals ausgeschriebenen Abriss des Geb. 06, dem Neubau eines Baukörpers mit 8 Klassenräumen, Einfeldsporthalle und Aula sowie dem Umbau von Bestandsgebäuden einen Ersatzbau für drei Gebäude an der Georg-Kerschensteiner-Grundschule in der Baererstraße 81, 21073 Hamburg, zu schaffen.
Hamburg
Die GMH beabsichtigt neben dem damals ausgeschriebenen Abriss des Geb. 06, dem Neubau eines Baukörpers mit 8 Klassenräumen, Einfeldsporthalle und Aula sowie dem Umbau von Bestandsgebäuden einen Ersatzbau für drei Gebäude an der Georg-Kerschensteiner-Grundschule in der Baererstraße 81, 21073 Hamburg, zu schaffen. Hierfür soll der unter der Vergabenummer GMH VgV VV 005-20PP vergebene Auftrag der Objektplanung um die Planung des Ersatzbaus gem. § 132 GWB erweitert werden. Der Baukörper, in welchem 9 Klassen- und 3 Fachräume Platz finden werden, umfasst eine Fläche von ca. 1.412 m². Die Positionierung des Ersatzbaus befindet sich in der finalen Abstimmung mit den zu beteiligenden Behörden.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphase 1-2 Objektplanung gem. § 34 HOAI
- Leistungsphasen 3 bis 9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen und Umfang)
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Leistungsphasen 3 bis 9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen und Umfang)
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: schnellstmöglich nach Beauftragung
Baubeginn Ersatzbau: drittes, spätestens 4. Quartal 2024
Fertigstellung: viertes Quartal 2025
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Mit der Ausschreibung GMH VgV VV 005-20 PP (2020/S 066-157525) ist die Objektplanung für das Vorhaben „Zubau und Umbau der Grundschule am Standort Baererstraße 81 - Objektplanung gem. § 33 ff. HOAI Objektplanung“ EU-weit ausgeschrieben worden. Für die Leistung Objektplanung hat der Bestbietende den Zuschlag erhalten.
Der Einstieg in die Planungsphase soll im Winter 2022 erfolgen. Teile der erforderlichen Leistung benötigen zudem standortspezifische Vorkenntnisse, um einen qualitativen, preiseffizienten und zeitgerechten Zubau realisieren zu können.
Mit dieser Ergänzung der Leistungen soll der bereits beauftragte Unternehmer zusätzlich
– und ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens – beauftragt werden.
Diese dargestellte Änderung des öffentlichen Auftrages erfolgt gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, da Aufgrund des oben dargestellten Sachverhalts der bereits beauftragte Auftragnehmer zusätzlich und ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens mit den Leistungen Objektplanung LPH 1-8 für den Ersatzbau beauftragt werden soll. Diese dargestellte Änderung des öffentlichen Auftrages erfolgt gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, da
1. sich der Preis um unter 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht hat,
2. die zusätzlichen Bauleistungen erforderlich geworden sind,
3. ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und
4. ein Wechsel erhebliche Schwierigkeiten oder beträchtliche Zusatzkosten für den öffentlichen AG bewirken
würden, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen.
Hierzu im Einzelnen:
Zu 1. Die ergänzende Beauftragung mit o.g. Leistungen wird mit einer Erhöhung des Auftragswertes von ca. 47% geschätzt.
Zu 2. Durch die wachsende Anzahl an Schülern und die zu kleinen Klassenräume der Geb. 03, 07 und 08 muss die Planungs- und Baumaßnahme schnellstmöglich realisiert werden.
Zu 3. Eine Neuausschreibung ist unwirtschaftlich und technisch schwierig, da die Errichtung des Ersatzbaus in der städtebaulichen Formsprache des sich derzeit in Bauausführung befindlichen Neubaus der 8 Klassenräume inkl. Einfeldsporthalle und Aula entsprechen muss. Die Projekterfahrung der Objektplaner für den Ersatzbau zieht sich aus mehrjähriger spezifischer Standorterfahrung.
Zu 4. Ein Unternehmerwechsel führt zu Störungen des Planungsablaufs und somit zwangsläufig auch zu weiteren Verzögerungen der Fertigstellung. Daraus resultierende Mehrkosten sind zu vermeiden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GMH VgV VI 041-22 Ersatzbau Klassenräume inkl. Fachklassen, hier: Objektplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Achim
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28832
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]