Pankstr. 28_Tischlerarbeiten_Fenster, Außentüren, Sonnenschutz, RA- Anlagen, Dachausstieg Referenznummer der Bekanntmachung: B18085-30210000-001-330-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Pankstr. 28_Tischlerarbeiten_Fenster, Außentüren, Sonnenschutz, RA- Anlagen, Dachausstieg
Lieferung und Einbau von Fenster/Außentüren, Sonnenschutz, RA-Anlagen, Dachausstieg Einbau neuer Fenster, Sonnenschutz, Außentüren-Fenster
Pankstr. 28 in 13357 Berlin
Lieferung und Einbau von Fenster/Außentüren, Sonnenschutz, RA-Anlagen, Dachausstieg Einbau neuer Fenster, Sonnenschutz, Außentüren-Fenster
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pankstr. 28_Tischlerarbeiten_Fenster, Außentüren, Sonnenschutz, RA- Anlagen, Dachausstieg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist
fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland