Generalplanerleistungen für einen Neubau der BSR Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 043-108440
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für einen Neubau der BSR
Die AG ist ein Tochterunternehmen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts (BSR). Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanungsleistungen gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV nach vorgeschaltetem Realisierungswettbewerb (RPW 2013) für die Entwicklung des bisherigen Recycling-Hofes der BSR am Standort Wilhelm-Kabus-Straße zu einem Neubauvorhaben mit ca. 55.000 qm BGF (oberirdisch), gegliedert in die Teile A und B. Hauptgegenstand der ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen sind die Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik, Brandschutz, Fassadentechnik, BIM (Gesamt-)Koordinator, BIM (Fach-)Koordinator.
Die BSR beabsichtigt die Errichtung eines neuen Standorts auf dem Gelände ihres ehemaligen Recyclinghofes am Bahnhof Südkreuz im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Die zu erstellende Planung bezieht sich auf eine Gebäudeensemble (Bauteile A und B) mit insgesamt bis zu 55 000 qm BGF. Der Bauteil A soll von der BSR genutzt werden und auf ca. 15 000 qm NUF Raum für ca. 685 Arbeitsplätze bieten. Neben Büroflächen sollen weitere Funktionen u. a. ein Konferenzzentrum sowie öffentlich zugängliche Bereiche untergebracht werden. Bauteil B soll als Bürogebäude zur externen Vermietung mit Konferenzbereichen und ggf. öffentlich zugängliche Bereichen im EG geplant werden. Eine zentrale Rolle in den Entwürfen beider Bauteile soll die Nachhaltigkeit im Sinne der Kreislaufwirtschaft (C2C) spielen. Der Auftraggeber beabsichtigt, das Projekt in möglichst weiten Teilen (vorzugsweise den Bauabschnitt A) in einer Weise umzusetzen, die einen hohem Vorfertigungsgrad zulässt. Die AG beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts eine der Preisträgerinnen/einen der Preisträger mit Generalplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume), § 38 HOAI (Freianlagen), § 51 HOAI (Tragwerksplanung) und § 55 HOAI (Technische Ausrüstung) sowie Beratungsleistungen, insbesondere gemäß Anlage 1 zu § 3 Abs. 1, namentlich Nr. 1.2 Bauphysik, 1.3 Geotechnik und 1.4 Ingenieurvermessung, sowie Leistungen für den Brandschutz gem. AHO Nr. 17 stufenweise zu beauftragen, wenn und soweit der Beauftragung kein wichtiger Grund
entgegensteht. Es wird zunächst ein nichtoffener Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt. Der Wettbewerb richtet sich an ArchitektInnen als GeneralplanerInnen in Zusammenarbeit mit FreianlagenplanerInnen, TragwerksplanerInnen, TA-PlanerInnen als Fachberaterinnen. Die AG hat zunächst die Gewinnerin bzw. den Gewinner des Wettbewerbs zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert und nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit dieser/diesem auf der Grundlage über den Auftrags- und Angebotsinhalt verhandelt. Der Auftraggeber beabsichtigt das Projekt modellbasiert durch die konsequente Anwendung der BIM-Methodik (Building Information Modeling) im Planungsprozess, der Bauausführung sowie im Übergabe und Inbetriebsetzungsprozess durchzuführen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BSR-SX / Generalplanung Standort Südkreuz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1070
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in §160 Absatz 3 GWB wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.