Projektträgerschaft Offene Bildungsmedien und digitale Lernräume Referenznummer der Bekanntmachung: 04514-3/6(2022)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmbf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft Offene Bildungsmedien und digitale Lernräume
Auftragsgegenstand ist die Unterstützung des Fachreferates 323
- bei der Entwicklung des lernenden Programms im Bereich des Digitalen Wandels in der Bildung mit dem Schwerpunkt bei offene Bildungsmedien und digitalen Lernräumen, sowohl in Konzeptionierung als auch in Umsetzung, dabei vor allem:
- bei der Durchführung und Kontrolle der Förderaufgaben im Zusammenhang mit den durch die Digitalisierung im gesamten Bildungssystem, dabei v.a. von Schulen in all ihren Funktionen entstandenen Veränderung und Vernetzung durch fachliche und administrative Unterstützung des Fachreferates in der Projektförderung (Ausarbeitung von Förderbekanntmachungen, Prüfung der Anträge, Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung entsprechend dem Handbuch der Projektförderung),
- bei der Durchführung inkl. Vor- und Nachbereitung von Wettbewerben und Hackathons sowie bei
- Maßnahmen zur Unterstützung des Transfers von Förderergebnissen und der digitalen Aufbereitung von Förderergebnissen.
siehe Ziffer II.1.4 und Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektträgerschaft Offene Bildungsmedien und digitale Lernräume
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]