Baufeldfreimachung, CVK, Infra Süd IKS Referenznummer der Bekanntmachung: AB 47/23

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabeplattform.charite.de?tid=6bc4e8bed656c31112bc018d35d54552
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabeplattform.charite.de?tid=6bc4e8bed656c31112bc018d35d54552
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://vergabeplattform.charite.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baufeldfreimachung, CVK, Infra Süd IKS

Referenznummer der Bekanntmachung: AB 47/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45310000 Installation von elektrischen Leitungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Virchow-Klinikum (CVK), Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin schreibt die LBM Erneuerung der Infrastruktur Süd | 51-0137 aus.

Die Charité plant den Bau zweier Gebäude im Süden des Campus. Ziel dieser Baumaßnahme ist die Baufeldfreimachung beider Baufelder.

Es ist ein erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen den Gewerken IKS und Tiefbau zu berücksichtigen. Die Anlagen und Leitungen sind alle in Betrieb. Da ein Telekommunikationsknoten von der Umverlegung betroffen ist, muss mit äußerster Vorsicht vorgegangen werden. Ein Monteur mit dem nötigen Material für Notfallreparaturen ist stets für Schneidarbeiten vorzuhalten. Weitere Erschwernisse aus dem bestehenden Betrieb sind nicht zu erwarten.

Das Baufeld befindet sich auf dem Klinikgelände des CVK um das Haus 34 (Südstraße/Weststraße) sowie zwischen den Häusern 44, 45, 30, 60 und dem Nordufer und muss unter Beachtung der Aufrechterhaltung des

Krankenhausbetriebes und der logistischen Versorgung des Campus durchgeführt werden.

Der Auftragnehmer berücksichtigt Schnittstellenforderungen seitens der Auftraggeberin und der Lieferer angrenzender Anlagenteile. Hierzu gehört auch die Erstellung der für die elektrische, mechanische und bauliche Einbindung der Anlagen in die Gesamtanlage notwendigen Aufgabenstellungen, Konzepte und Auslegungen u. a. für folgende Schnittstellen:

- parallele Baumaßnahmen Tiefbau und Kabelleerrohrtrasse, hier insbesondere Koordinierung bei Kabelzug in den Schachtbauwerken

- parallele Baumaßnahmen Elektro; Umverlegung ITDZ & Versatel

- erhöhter Aufwand aufgrund der Abstimmung mit der Betriebstechnik CFM, da die Bestandsdokumentation nicht vollständig ist und u.a. die Zuleitungen

eines Telekommunikationsknotens umverlegt werden

- laufender Krankenhausbetrieb

- Abstimmung des Transports mit der Auftraggeberin.

Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
45310000 Installation von elektrischen Leitungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vertragsstrafe bezieht sich auf den Gesamtfertigstellungstermin.

Vertragsstrafenhöhe = 0,20 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer für jeden Werktag des Verzugs nach Gesamtfertigstellungstermin.

Vertragsstrafenbegrenzung = 5 % der im Auftragsschreiben genannten

Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Niedrigster Preis / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 1
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Gesamt- und Jahresumsätze mit vergleichbaren Leistungen: Gefordert ist die Angabe der unternehmensweiten Gesamtumsätze (netto) und Jahresumsätze (netto) mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre (2020 und 2021, 2022).

Vergleichbare Bauleistungen sind Arbeiten im Bereich Baufeldfreimachung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu Eignungskriterium 1: Nachzuweisen sind der Gesamtumsatz (netto) und der jährliche Umsatz (netto) mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von. [Betrag gelöscht] EUR in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

2. Unternehmensreferenzen über vergleichbare Aufträge: Gefordert sind 3 Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren (2020, 2021, 2022 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Bauleistungen.

Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.

Vergleichbare Bauleistungen sind Arbeiten im Bereich Baufeldfreimachung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu Eignungskriterium 2: Nachzuweisen sind 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen, welche folgende Merkmale erfüllen:

Jede Referenz entspricht der hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistung in vergleichbarer Größe, die innerhalb der Europäischen Union / Schweiz erbracht wurde.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/05/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/05/2023
Ortszeit: 12:00
Ort:

Zentrale Vergabestelle der Charité

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

keine Bieter zugelassen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.

Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.

Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.

Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.

Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.

Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).

Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).

Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2023