Sicherheitstechnische Gesamtbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 22-06596
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitstechnische Gesamtbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die bundesweite sicherheitstechnische Gesamtbetreuung von ca. 14.500 Mitarbeitenden in zurzeit ca. 300 Dienststellen der Techniker Krankenkasse (TK) im gesamten Bundesgebiet. Für den Auftragsgegenstand maßgebend sind die jeweils aktuellen Rechtsnormen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschriften 1 und 2).
Die sicherheitstechnische Grundbetreuung umfasst die nach § 6 ASiG, DGUV Vorschrift 2 nebst Anlagen und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften vorgesehenen Betreuungsleistungen. Der AN stellt in Abstimmung mit der TK sicher, dass Auslösekriterien für betriebsspezifische Betreuung (DGUV Vorschrift 2 Anhang 4) beachtet und mit Hilfe entsprechender Leistungen konzeptionell und praktisch fachgerecht bearbeitet werden. Außerdem stellt der AN nach Bedarf der TK Brandschutzbeauftragte. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Betreuung erstreckt sich zum überwiegenden Teil auf Büroarbeitsplätze. Gemäß Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 2 ist für die Unternehmen der Gruppe III eine Einsatzzeit von 0,5 Stunden je Mitarbeiter je Jahr für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Grundbetreuung vorgesehen. Für die TK ist eine Einsatzzeit von 0,3 Stunden je Mitarbeiter und Jahr für die Grundbetreuung vorgesehen. Insgesamt beläuft sich die voraussichtliche Einsatzzeit für die Grundbetreuung auf ca. 4.320 Stunden pro Jahr. Die Grundbetreuung setzt sich aus Terminen vor Ort, verteilt auf das gesamte Bundesgebiet, sowie telefonischer und schriftlicher Beratung per E-Mail zuzüglich Dokumentation zusammen. Die voraussichtliche betriebsspezifische Betreuung liegt auf Basis von Erfahrungswerten bei ca. 900 Einsatzstunden pro Jahr und kann jährlich variieren. Hierbei handelt es sich um Schätzwerte, die als Kalkulationsgrundlage dienen. Es besteht kein Anspruch des AN auf die Beauftragung mit bestimmten Leistungen oder einer bestimmten Menge an Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Ein abschließende Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Kategorie Anschreiben: Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, dort Anhang A), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYD2L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.