Neuentwicklung Allergie-App Husteblume Referenznummer der Bekanntmachung: 23-06932
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Neuentwicklung Allergie-App Husteblume
Leistungsgegenstand ist die Neukonzeption und Neuentwicklung der TK Allergie-App "Husteblume". Die App wird seit April 2015 erfolgreich vermarktet und soll nun auf Grundlage von neuen Erfahrungen und Erkenntnissen umfassend neu gestaltet und programmiert werden.
Der AN konzeptioniert und entwickelt hierfür eine native mobile Smartphone-App für die Betriebssystemversionen iOS und Android.
Umfasst sind zudem Beratungs- und Weiterentwicklungsleistungen sowie Betrieb und Pflege der App.
Abweichend von Ziffer II.2.7) wird der Vertrag nicht für 48 Monate sondern unbefristet geschlossen.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hamburg
Leistungsgegenstand ist die
- Konzeption und Entwicklung der nativen mobilen Allergie-App "Husteblume" für die Betriebssystemversionen iOS und Android in enger Abstimmung mit der TK.
- Betrieb und Pflege (Maintenance) der erstellten App
- Weiterentwicklung der erstellten App
Da es sich nicht um ein "statisches" Produkt handelt, ist eine ständige, andauernde Weiterentwicklung erforderlich. Die TK hat ein großes Interesse, dass die App zukünftig von möglichst vielen Personen genutzt wird. Aus diesem Grund ist die Herausforderung, die App aus Nutzersicht so attraktiv wie möglich zu gestalten und weiterzuentwickeln.
Eignungsnachweise/-kriterien gemäß Ziffer III.1.1) und III.1.2) der Bekanntmachung. Die Einzelheiten zur Beurteilung der Eignungsnachweise/-kriterien sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Die Prüfung der Teilnahmeanträge vollzieht sich in einem 3-stufigen Verfahren:
1.) Stufe:
Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Die TK behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach § 56 VgV nachzufordern. Eine Nachforderung mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestkriterien entsprechen, durch wertbare Referenzen zu ersetzen, findet nicht statt. Auch eine Nachforderung der freiwillig einzureichenden Referenzbescheinigungen zur Kundenzufriedenheit (Anlage E4) findet nicht statt;
2.) Stufe:
Es wird geprüft, ob der Bieter/die Bietergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestkriterien erfüllt;
3.) Stufe:
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bieter/Bietergemeinschaften die Anzahl der Bieter / Bietergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur personellen Ausstattung, zur Referenzlage und ggf. zu eingereichten Referenzbescheinigungen zur Kundenzufriedenheit gem. Ziffern III.2.b, III.4 und III. 5 dieser Anlage E1.
Es werden diejenigen Bieter/ Bietergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die anhand ihrer Mitarbeiteranzahl (sowie deren Qualifikation) und den Referenzangaben nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine noch größere Leistungsfähigkeit und Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind. Besonders positiv werden eingereichte Referenzbescheinigungen zur Kundenzufriedenheit bewertet, in denen der Kunde mit der Leistung des Bieters/der Bietergemeinschaft insgesamt "sehr zufrieden" ist.
a. Die TK wird jede der eingereichten Referenzen mit Punkten von 1 - 10 bewerten. Der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem nachgewiesenen höchsten Grad an Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen erhält die maximale Punktzahl von 40 Punkten, die Übrigen jeweils anteilig weniger Punkte.
b. Die TK wird die Angaben zur personellen Ausstattung mit Punkten von 1 - 10 bewerten. Der Bieter/die Bietergemeinschaft, der/die anhand seiner Mitarbeiteranzahl (sowie deren Qualifikation) den nachgewiesenen höchsten Grad an Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen hat, die mit den zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind, erhält die maximale Punktzahl von 30 Punkten, die Übrigen jeweils anteilig weniger Punkte.
c. Entscheidend kann weiterhin zu 30 % der nachgewiesenen Grad an Kundenzufriedenheit anhand der eingereichten Nachweise sein (Referenzbescheinigung Kundenzufriedenheit, Anlage E4). Der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem nachgewiesenen höchsten Grad an Kundenzufriedenheit anhand der Nachweise der Anlage E4 erhält die maximale Punktzahl von 30 Punkten, die Übrigen jeweils anteilig weniger Punkte.
Die drei Bieter/Bietergemeinschaften mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe ausgewählt.
Wichtige Hinweise an alle interessierten Unternehmen:
1) Verhandlungstermine:
Sofern die TK nicht von ihrem Recht Gebrauch macht, auf die eingereichten Erstangebote einen Zuschlagzuerteilen, werden Verhandlungen mit den Bietern stattfinden. Hierzu erfolgt eine gesonderte Einladung durch die TK.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Ein abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Kategorie Anschreiben: Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bzw. Teilnahmeanträgen, dort Anhang A), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYD2H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.