Verwertung von geogen belastetem Bodenaushub Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 052-152889

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verwertung von geogen belastetem Bodenaushub

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 052-152889
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss einer Rahmenvertrag über die Verwertung von geogen belastetem Bodenaushub aus dem Projekt „U 5“ in Hamburg

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90522000 Dienstleistungen für verseuchten Boden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE60 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HOCHBAHN beabsichtigt den Ausbau des U-Bahn-Netzes in Hamburg. Hierzu gehört der Bau der neuen U Bahn-Linie U5 mit ca. 24 Kilometer Länge und 23 neuen Haltestellen im Stadtgebiet Hamburg von Bramfeld bis zu den Arenen. Im Rahmen des Neubaus der gesamten U5 (bestehend aus den Abschnitten „U-5 Ost“ und „U5 Mitte“) wird nach derzeitigem Planungsstand mit einem Anfall von bis zu 7,5 Millionen Kubikmeter Bodenaushub in verschiedenen Belastungsklassen in den Jahren 2023 bis 2036 gerechnet. Zur ersten Zwischenlagerung des Bodenaushubs von geogenen Böden (Homogenbereiche B – G) hat die HOCHBAHN im Mai 2022 Flächen im Hamburger Hafen als „Zwischenlagerfläche“ angemietet. Die Zwischenlagerfläche dient der temporären Einlagerung, Verwiegung, Beprobung, Verladung und dem Weitertransport zur endgültigen (Teil-)Verfüllung sämtlicher anfallender Böden aus der U5.

Die Leistung umfasst die vollständige Herrichtung der erforderlichen Fahrstraßen, Lagerflächen und Einzäunung auf der Zwischenlagerfläche entsprechend den Vorgaben und Rahmenbedingungen des durch die HOCHBAHN erwirkten Genehmigungsbescheids vom 24. August 2022 sowie das Flächenmanagement zur Zwischenlagerfläche einschl. der Annahme sämtlicher Böden, der Dokumentation, dem Wiegen und Umsetzen sämtlicher Böden, dem Beladen sämtlicher Böden auf LKW und dem Abtransport von sämtlichen durch die HOCHBAHN angelieferten geogen belasteten Böden auf der Zwischenlagerfläche und die Einlagerung sämtlicher Böden in einer Fläche einschließlich der vorherigen Herstellung und dauerhaften Unterhaltung der Zuwegungen der Fläche. Ebenso die Erbringung die sich aus sonstigen Abfall- und entsorgungsrechtlichen Gesetzen und Verordnungen ergebenden Dokumentations- und Nachweispflichten.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Der Auftrag kann aus Sicht der HOCHBAHN gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit.) b) und c) SektVO nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und wegen der nur beim AN gegebenen Genehmigungssituation für die Auftragsausführung. Dies ergibt sich aus Folgendem:

- Ausreichende Kapazität (mindestens 7,5 Mio. Kubikmeter) für die Verwertung aller geogen belasteten Böden aus dem Bau der U5

- Einlagerung/Verwertung der geogen belasteten Böden in geologischer kompatibler Umgebung

- Hohe Planungssicherheit der Laufzeit (min. 2023 bis 2036) während der gesamten Bauzeit der U5

- Vorliegende Genehmigung für die Verwertung von vergleichbarem Material (geogen belastete Böden aus dem Bau der U4)

- C02-optimierter Abtransport der geogen belasteten Böden basierend auf voll/voll-Transporten (Sand nach HH und Boden retour)

- Möglicher potenzieller Eingriffsausgleich, der durch den Bau der U5 entsteht, durch Aufwertung bereits vorhandener Kompensationsflächen

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 052-152889
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Verwertung von geogen belastetem Bodenaushub

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/03/2023
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cadenberge
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 21781
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes

gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird

hingewiesen.

Hinsichtlich der zu beachtenden Fristen wird zudem auf § 135 Abs. 2 S. 2 GWB hingewiesen. Die Vorschrift

lautet in § 135 Abs. 1 f.:

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1.gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach

Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage

nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2023