Umweltbundesamt - Dahlemer Dreieck Haus 1 - Geothermische Wärmeerzeugungsanlage - Vergabe 561/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 561/2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltbundesamt - Dahlemer Dreieck Haus 1 - Geothermische Wärmeerzeugungsanlage - Vergabe 561/2023
Umweltbundesamt - Ersatzneubau Labor- und Bürogebäude - Dahlemer Dreieck Haus 1
Geothermische Wärmeerzeugungsanlage nach DIN 18 299 ff
Thielallee 88 - 92,
D - 14195 Berlin
Bau einer geothermischen Wärmeerzeugungsanlage
bestehend aus:
- 1 Erdsondenfeld mit 31 Doppel-U-Erdsonden (Tiefe bis 100 m)
- 1 erdverlegtem Sammel- und Verteilerschacht als betriebsfertige Einheit
- ca. 40 m Anbindeleitung PE 100-RC d 160 mm
- ca. 4900 m Anbindungleitung PE 100 RC d 40 mm
- lotrechte Bohrungen für die Erdsonden Erdarbeiten
- Erdarbeiten für die Anschlussverrohrungen
Instandhaltungsleistungen sind Bestandteil dieser Ausschreibung - Laufzeit: 4 Jahre
Ausführungsbeginn: Innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 15.11.2023 zugehen
Ausführungsende: Innerhalb von 48 Werktagen nach vorstehender Frist für den Ausführungsbeginn
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder
anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und
Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQEintrag
für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis
ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste
des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche
Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht
präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere
Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige
Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie
die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese
anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss
der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses
Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer
Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes
vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es
verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder
Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU
2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die
Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu
sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder
anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere
Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in
einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und
der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden
Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines
nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere
Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige
Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie
die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese
anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss
der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses
Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer
Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes
vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die
Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu
sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder
anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und
Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQEintrag
für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis
ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste
des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche
Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht
präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere
Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige
Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie
die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese
anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss
der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses
Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer
Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes
vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die
Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu
sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen
Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen
beantwortet werden können.
Fristende: 12.05.2023
Das Angebotsschreiben Formblatt 213 und das Formblatt 225a werden nicht
nachgefordert (§ 16a EU Abs. 3 VOB/A).
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) sind den Vergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu
entnehmen.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und
direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen
nur einer ersten Ansichtdient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw.
Angebote abzugeben), müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen.
Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden
Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können
Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die
Antworten hierzu erhalten.
Seit dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe
abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann ausnahmslos als elektronisches
Angebot.
Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in
Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme an der Submission ist nicht mehr
möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]