SPGK_Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Baustelleneinrichtung und -logistik Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53615
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK_Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Baustelleneinrichtung und -logistik
Hbf. Frankfurt/Main
Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Baustelleneinrichtung und -logistik
Logistik, Container und allgemeine Baustelleneinrichtung für die B-Ebene und darunterliegenden Verteilerebenen am Hauptbahnhof Frankfurt am Main
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SPGK_Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Baustelleneinrichtung und -logistik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hbf. Frankfurt/Main
Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Baustelleneinrichtung und -logistik
Logistik, Container und allgemeine Baustelleneinrichtung für die B-Ebene und darunterliegenden Verteilerebenen am Hauptbahnhof Frankfurt am Main
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
NT17: Nutzung Projektkommunikationsplattform/ Common Data Environment (CDE) - Sharepoint
Technische Gründe: Im Leistungsverzeichnis der Fa. Züblin unter der Anlage 2.1 Besondere Vertragsbedingungen, wird die
Nutzung der Projektkommunikationsplattform für die projektbegleitende Dokumentation (Sharepoint) beschrieben. Die dem AN hierfür entstehenden Kosten sind in die diesbezüglichen Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Anlage 3.14 „ Ergänzende Regelungen zur Nutzung der Projektkommunikationsplattform/ Comon Data Environment (CDE)“ ist jedoch kein Vertragsbestandteil und Fa. Züblin hatte keine Möglichkeit die Umfänge zur Nutzung der Plattform zu erfassen. Des Weiteren ist für die Kalkulation keine Position im Leistungsverzeichnis vorhanden. Fa. Züblin macht für die Nutzung daher Mehrkosten geltend.