Rahmenverträge für DGUV-V3 Prüfungen bei der BVG Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0550-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge für DGUV-V3 Prüfungen bei der BVG
Rahmenverträge für DGUV-V3 Prüfungen bei der BVG
Werkstätten BO und BS
Berlin
Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) sind Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV-V3) sowie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführen. Im Bereich Omnibus sowie Straßenbahn sind vor allem in Werkstätten aber auch an Büroarbeits- sowie Prüfplätzen diese Prüfungen auszuführen. Standorte Omnibus (BO): * Betriebshof Britz (BFB): Gradestraße 10, 12347 Berlin * Betriebshof Cicerostraße (BFC): Westfälische Straße 73, 10709 Berlin * Betriebshof Alt-Friedrichsfelde (BFF): Alt-Friedrichsfelde 63B, 12683 Berlin * Betriebshof Indira-Gandhi-Straße (BFI): Indira-Gandhi-Straße 98, 13053 Berlin * Betriebshof Lichtenberg (BFLI): Siegfriedstraße 36-45, 10365 Berlin * Betriebshof Müllerstraße (BFM): Müllerstraße 79, 13349 Berlin * Betriebshof Spandau (BFS): Am Omnibushof 1, 13593 Berlin * Hauptverwaltung (TRIAS): Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin Standorte Straßenbahn (BS): * Betriebshof Köpenick (BFKÖ): Wendenschloßstraße 138, 12557 Berlin * Betriebshof Lichtenberg (BFLI): Siegfriedstraße 36-45, 10365 Berlin * Betriebshof Marzahn (BFMAR): Landsberger Allee 576, 12681 Berlin * Betriebshof Schöneweide (BFSW): Nalepastraße 215-223, 12459 Berlin * Betriebshof Weißensee (BFWEI): Bernkasteler Straße 79, 13088 Berlin * Hauptverwaltung (TRIAS): Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung des Loses.
Der AG behält sich vor die Rahmenvereinbarung einseitig und zu gleichbleibenden Konditionen um 48 Monate zu verlängern. Die Ausübung der Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2026 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 48 Monate) gegenüber dem AN erklären.
Der Vertrag läuft maximal, unter Einbindung aller Optionen, über 8 Jahre.
Für die Lose 1-4 gilt, dass ein Unternehmen maximal den Zuschlag für 2 Lose erhalten kann.
Dies hat keinen Einfluss auf potenzielle Zuschläge für die Lose 5 & 6, sodass ein Unternehmen das Zuschläge auf 2 Lose der Lose 1 - 4 erhalten hat auch Zuschläge für die Lose 5 und / oder 6 erhalten kann.
Werkstätten BU und VI
Berlin
Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) sind Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV-V3) sowie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführen. Im Bereich U Bahn sowie Informations- und Vertriebstechnologie sind vor allem in Werkstätten aber auch an Büroarbeits- sowie Prüfplätzen diese Prüfungen auszuführen. Standorte U-Bahn (BU) * Hauptwerkstatt Seestraße (SEE): Müllerstraße 49, 13349 Berlin * Betriebswerkstatt Friedrichsfelde (BWFI): Erich-Kurz-Straße 4, 10319 Berlin * Betriebswerkstatt Britz-Süd (BWBRS): Schlosserweg 3, 12351 Berlin * Betriebswerkstatt Machandelweg (MACH): Machandelweg 24, 14052 Berlin * Alt-Moabit (ALTMO): Alt-Moabit 85, 10555 Berlin * Hermannstraße (HERM4): Hermannstraße 4, 12049 Berlin * Pallasstraße (PAL35): Pallasstraße 35, 10781 Berlin * Hauptverwaltung (TRIAS): Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin * U-Bahnhöfe Standorte Informations- und Vertriebstechnologie (VI) * Usedomer Straße (USE24): Usedomer Straße 24, 13355 Berlin * Trebbiner Straße (TREBB): Trebbiner Straße 6, 10963 Berlin * Puccinistraße (PUCC): Puccinistraße 10, 13088 Berlin * Tempelhofer Ufer (TEM31): Tempelhofer Ufer 31, 10963 Berlin * Hauptverwaltung (TRIAS): Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung des Loses.
Der AG behält sich vor die Rahmenvereinbarung einseitig und zu gleichbleibenden Konditionen um 48 Monate zu verlängern. Die Ausübung der Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2026 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 48 Monate) gegenüber dem AN erklären.
Der Vertrag läuft maximal, unter Einbindung aller Optionen, über 8 Jahre.
Für die Lose 1-4 gilt, dass ein Unternehmen maximal den Zuschlag für 2 Lose erhalten kann.
Dies hat keinen Einfluss auf potenzielle Zuschläge für die Lose 5 & 6, sodass ein Unternehmen das Zuschläge auf 2 Lose der Lose 1 - 4 erhalten hat auch Zuschläge für die Lose 5 und / oder 6 erhalten kann.
Werkstätten BI
Berlin
Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) sind Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV-V3) sowie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführen. Im Bereich Infrastruktur sowie Großprojekte sind vor allem in Werkstätten aber auch an Büroarbeits- sowie Prüfplätzen diese Prüfungen auszuführen. Standorte Bereich Infrastruktur (BI) * Trebbiner Straße (TREBB): Trebbiner Straße 6, 10963 Berlin * Usedomer Straße (USE24): Usedomer Straße 24, 13355 Berlin * Hauptverwaltung (TRIAS): Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin * Lise-Meitner-Straße (LMEIT): Lise-Meitner-Straße 45, 10589 Berlin * Tempelhofer Ufer (TEM31): Tempelhofer Ufer 31, 10963 Berlin * Puccinistraße (PUCC): Puccinistraße 10, 13088 Berlin * Alt-Moabit (ALTMO): Alt-Moabit 85, 10555 Berlin * Kniprodestraße (KNIP): Conrad-Blenkle-Straße 37, 10407 Berlin * Gleisdreieck (GL): Luckenwalder Straße 6A, 10963 Berlin * Wilhelmine-Gemberg-Weg (WIGE5): Wilhelmine-Gemberg-Weg 5-7, 10179 Berlin * Niederschönhausen (NIE): Dietzgenstraße 100, 13158 Berlin Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung des Loses.
Der AG behält sich vor die Rahmenvereinbarung einseitig und zu gleichbleibenden Konditionen um 48 Monate zu verlängern. Die Ausübung der Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2026 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 48 Monate) gegenüber dem AN erklären.
Der Vertrag läuft maximal, unter Einbindung aller Optionen, über 8 Jahre.
Für die Lose 1-4 gilt, dass ein Unternehmen maximal den Zuschlag für 2 Lose erhalten kann.
Dies hat keinen Einfluss auf potenzielle Zuschläge für die Lose 5 & 6, sodass ein Unternehmen das Zuschläge auf 2 Lose der Lose 1 - 4 erhalten hat auch Zuschläge für die Lose 5 und / oder 6 erhalten kann.
Verwaltung Los
Berlin
Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) sind Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV-V3) sowie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführen. In Bereichen der Verwaltung sind vor allem an Büroarbeitsplätzen diese Prüfungen aus-zu¬führen. * Hauptverwaltung (TRIAS): Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin * Wilhelmine-Gemberg-Weg (WIGE5): Wilhelmine-Gemberg-Weg 5-7, 10179 Berlin * Usedomer Straße (USE24): Usedomer Straße 24, 13355 Berlin * Trebbiner Straße (TREBB): Trebbiner Straße 6, 10963 Berlin * Rudolfstraße (RUDOL): Rudolfstraße 1-8, 10245 Berlin * Betriebshof Lichtenberg (BFLI): Siegfriedstraße 36-45, 10365 Berlin Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung des Loses.
Der AG behält sich vor die Rahmenvereinbarung einseitig und zu gleichbleibenden Konditionen um 48 Monate zu verlängern. Die Ausübung der Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2026 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 48 Monate) gegenüber dem AN erklären.
Der Vertrag läuft maximal, unter Einbindung aller Optionen, über 8 Jahre.
Für die Lose 1-4 gilt, dass ein Unternehmen maximal den Zuschlag für 2 Lose erhalten kann.
Dies hat keinen Einfluss auf potenzielle Zuschläge für die Lose 5 & 6, sodass ein Unternehmen das Zuschläge auf 2 Lose der Lose 1 - 4 erhalten hat auch Zuschläge für die Lose 5 und / oder 6 erhalten kann.
PVS
Berlin
Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) sind Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln in Fahrausweis-Verkaufsstellen nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV-V3) sowie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführen. Standorte: Die Verkaufsstellen sind im gesamten Stadtgebiet von Berlin verteilt. Jede Prüfung muss einzeln terminiert, angefahren und durchgeführt werden. Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung des Loses.
Der AG behält sich vor die Rahmenvereinbarung einseitig und zu gleichbleibenden Konditionen um 48 Monate zu verlängern. Die Ausübung der Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2026 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 48 Monate) gegenüber dem AN erklären.
Der Vertrag läuft maximal, unter Einbindung aller Optionen, über 8 Jahre.
Für die Lose 1-4 gilt, dass ein Unternehmen maximal den Zuschlag für 2 Lose erhalten kann.
Dies hat keinen Einfluss auf potenzielle Zuschläge für die Lose 5 & 6, sodass ein Unternehmen das Zuschläge auf 2 Lose der Lose 1 - 4 erhalten hat auch Zuschläge für die Lose 5 und / oder 6 erhalten kann.
ortsfeste Geräte sowie Sonder- und Einzeprüfungen
Berlin
Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) sind Prüfungen an ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV-V3) sowie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführen. Diese befinden sich an unterschiedlichen Standorten im gesamten Stadtgebiet von Berlin (Werkstätten, Prüfräumen, Lagerräume, u.v.m.). Der AN ist verpflichtet sich vor Ort bei einer vom AG genannten Person an- bzw. abzumelden und sich mit den örtlichen und verkehrstechnischen Bedingungen vertraut zu machen. Der AN ist verpflichtet sich an die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), den betrieblichen Vorschriften, den Stand der Technik (hier speziell dem VDE-Regelwerk) und die Herstellervorgaben zu halten und sich vorab über den jeweiligen aktuellen Stand zu informieren. Dazu zählt vor allem die ausschließliche Nutzung von sicheren und geprüften Arbeits- und Prüfmitteln. Als Prüfer dürfen nur befähigte Personen zum Prüfen nach TRBS 1203 mit der Qualifikation einer Elektrofachkraft (EFK) und der entsprechenden Bestellung nachweislich eingesetzt werden. Die eingesetzten Prüfer müssen vom AN regelmäßig über das sichere Arbeiten gemäß BetrSichV, DGUV V3, Technischer Regeln und sonstiger entsprechender Vorgaben unterwiesen werden. Der zugehörige Nachweis kann vom AG eingefordert werden. Vom AN ist eine von Ihm bestellte verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) dem AG schriftlich zu benennen. Die VEFK des AN ist Ansprechpartner in allen fachlichen Fragen. Als VEFK kann auch ein vom AN eingesetzter Prüfer bestellt sein. Die Prüfarbeiten finden in der Regel in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 14:00 Uhr (Mo-Fr) statt. Die Arbeiten sind eine Woche vor Aufnahme bei der benannten Person vor Ort zu melden. Eine weitere Anmeldung muss einen Tag vor Arbeitsaufnahme erfolgen, um die aktuelle betriebliche Situation abzufragen. Die Prüfung umfasst die technische Prüfung bestehend aus Sichtprüfung, elektrischer Prüfung und Funktionsprüfung sowie der Beurteilung der elektrischen Gefährdung, der Bewertung der technischen Prüfung, der Ermittlung einer empfohlenen Prüffrist, der Dokumentation der gesamten Prüfung und des Anbringens einer Prüfplakette bei erfolgreich bestandener Prüfung. Der Arbeitsbericht als Grundlage der Vergütung weist inhaltlich den Arbeitsumfang, Personaleinsatz und die Arbeitszeit aus und gilt nur mit Unterschrift der vom AG benannten Person, sinngemäß gilt dies für das Prüfprotokoll und etwaige Inspektions- und Wartungsberichte. Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung des Loses.
Der AG behält sich vor die Rahmenvereinbarung einseitig und zu gleichbleibenden Konditionen um 48 Monate zu verlängern. Die Ausübung der Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2026 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 48 Monate) gegenüber dem AN erklären.
Der Vertrag läuft maximal, unter Einbindung aller Optionen, über 8 Jahre.
Für die Lose 1-4 gilt, dass ein Unternehmen maximal den Zuschlag für 2 Lose erhalten kann.
Dies hat keinen Einfluss auf potenzielle Zuschläge für die Lose 5 & 6, sodass ein Unternehmen das Zuschläge auf 2 Lose der Lose 1 - 4 erhalten hat auch Zuschläge für die Lose 5 und / oder 6 erhalten kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Werkstätten BO und BS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Werkstätten BU und VI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Werkstätten BI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwaltung Los
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PVS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laucha
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ortsfeste Geräte sowie Sonder- und Einzeprüfungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laucha
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.