Bundesdruckerei GmbH - Sicherheitsdienstleistungen Berlin

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.bundesdruckerei.de

Elektronischer Zugang zu Informationen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNA6SZL

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNA6SZL

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Anbieter von Produkten und Lösungen der Hochsicherheitstechnologie
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Bundesdruckerei GmbH - Sicherheitsdienstleistungen Berlin
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 4: Auskunfts- und Schutzdienste
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bundesdruckerei GbmH
Kommandantenstraße 18
60969 Berlin

NUTS-Code DE300 Berlin

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Gegenstand der zu vergebenden Leistungen ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in unterschiedlichem Leistungsumfang, an den Standorten Berlin-Mitte, Berlin-Reinickendorf und Berlin-Mahlsdorf.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

79713000 Bewachungsdienste

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Der Sicherheitsdienstleister übernimmt die Verantwortung für verschiedene Schutzziele, wie z.B.:
- den Schutz der körperlichen Unversehrtheit (Leib, Leben und Gesundheit) der Besucher, Mitarbeiter, Fremdfirmenangehörigen und sonstiger AG-fremder Personen,
- den Schutz von Eigentum und Besitz des AG, der Besucher, Mitarbeiter, Fremdfirmenangehörigen und AG-Fremden, sowie für die Prävention, welche erforderlich ist, um die Schutzziele zu erreichen,
- den Bereich Objekt- und Veranstaltungsschutz sowie bedarfsbezogen,
- besondere Servicedienstleistungen (z.B. bewaffnete Streifen, Begleitung von Transporten, Führen von Lastenaufzügen).
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:

III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Bewerberselbstauskunft- Darstellung des Bewerberunternehmens
(Hinweis: Darzustellen ist der Bewerber, nicht die Holding bzw. der Konzern, dem der Bewerber ggf. angehört)
- Aktueller (darf nicht älter als 6 Monate sein im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein aktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellter) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
- Aktueller (darf nicht älter als 6 Monate sein im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes.
- Aktuelle (darf nicht älter als 6 Monate sein im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) Nachweise von mindestens zwei Krankenkassen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge im vergangenen und laufenden Geschäftsjahr erfüllt hat oder gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes.
- Aktuelle (darf nicht älter als 6 Monate sein im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes.
- Aktuelles (darf nicht älter als 6 Monate sein im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister des Einzelunternehmers oder sämtlicher natürlicher Vertreter der juristischen Person oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers. Hinweis: Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister meint nicht: Gewerbezentralregisterauszug. Bei juristischen Personen ist das Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister für jeden Geschäftsführer bzw. Vorstand vorzulegen.
- Erklärungen zu Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB sowie zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs.
- Gewerbeerlaubnis gem. § 34a GewO oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 13 BewachV).
Für ausländische Bewerber zusätzlich:
Erklärung dazu, wie sichergestellt wird, dass eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34a GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung vorliegt.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Aktueller Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
- Umsatzzahlen
Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für die letzten drei vor dem Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Sicherheitsdienstleistungen(exklusive Umsatzsteuer)
Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für die letzten drei vor dem Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Objektschutz in sicherheitsempfindlichen Einrichtungen (z.B. Bundesministerien, Botschaften, Verkehrsflughäfen, kerntechnische Anlagen, militärische Einrichtungen, nach ISO 14298 zertifizierte Unternehmen)(exklusive Umsatzsteuer)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung durch Vorlage der entsprechenden Versicherungsbestätigung, aus der folgende Mindestdeckungssummen je Schadensereignis hervorgehen müssen:
(Hinweis: Die vorgegebenen Mindestdeckungssummen je Schadensereignis müssen dem Bewerber in voller Höhe zur Verfügung stehen. Versicherungsnachweise, die den Bewerber neben dem eigentlichen Versicherungsnehmer als mitversichert ansehen genügen deshalb nicht, wenn die geforderten Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall und Versicherungsjahr für den Versicherungsnehmer und alle mitversicherten Unternehmen nur gemeinsam zur Verfügung stehen)
- [Betrag gelöscht] EUR: für Personen- und sonstige Schäden pauschal (dies umfasst auch Schäden durch Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen), zweifach maximiert
- [Betrag gelöscht] EUR: für Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress
Im Rahmen der Versicherungssumme für sonstige Schäden gelten folgende Versicherungssummen:
- [Betrag gelöscht] EUR: für die Beschaffung neuer Schlüssel / Codekarten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen
- [Betrag gelöscht] EUR: für Vermögensschäden, insb. gem. geltendem Datenschutzrecht
- [Betrag gelöscht] EUR: für das Abhandenkommen bewachter Sachen
- [Betrag gelöscht] EUR: für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden
Die Versicherungsbestätigung muss ferner folgende Erklärungen beinhalten: Der Umfang dieser Versicherung erfüllt die Voraussetzungen gemäß § 34a GewO, § 14 BewachV sowie die Vorgaben der DIN 77200-1:2022-10.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Bewerbers bei Schäden durch Sicherheitsmitarbeiter in ursächlichem Zusammenhang mit strafbaren Handlungen bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Waffen, Munition und Geschossen (nicht jedoch beim Führen und Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen) sowie deren Überlassung an Betriebsangehörige.
Falls der Bewerber die Versicherungen nicht in der verlangten Höhe abgeschlossen hat bzw. kein Nachweis der Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht bei Schäden durch strafbare Handlungen vorliegt, reicht ersatzweise die Bestätigung der Versicherung, dass sie im Zuschlagsfall die verlangte Deckungshöhe bzw. die Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht bei strafbaren Handlungen zusagt.
- [Betrag gelöscht] EUR: Nachweis, dass der Bewerber für seine Fahrzeuge eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR abgeschlossen hat.
Falls der Bewerber die Versicherung nicht in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, reicht ersatzweise die Bestätigung der Versicherung, dass sie im Zuschlagsfall eine Deckungszusage für [Betrag gelöscht] EUR pro Fahrzeug bei der KFZ-Haftpflicht zusagt.
- Durchschnittlicher Umsatz im Bereich Sicherheitsdienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR p.a.
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen nachzuweisen durch Referenzliste über vergleichbare Leistungen:
Angabe von mit dem Tätigkeitsbereich des Auftrags vergleichbaren Referenzen. Vergleichbar sind ausschließlich Referenzen, die die unten angeführten Mindestanforderungen erfüllen.
- Nachweis des Betriebs einer eigenen oder der Aufschaltung auf eine fremde Notruf- und Service-Leitstelle (NSL), die gem. der VdS-Richtlinie 3138 zertifiziert ist oder einer Alarmempfangsstelle (AES), die gem. der DIN EN 50518 zertifiziert ist.
Für ausländische Bewerber:
Nachweis einer gleichwertigen Zertifizierung eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, alternativ eine Eigenerklärung, dass die Kriterien der VdS-Richtlinie 3138 erfüllt werden, falls eine Zertifizierung nach DIN EN 50518 nicht vorliegt.
- Mitarbeiterzahlen
Vorlage einer Auflistung der Mitarbeiteranzahl, die in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich bei der ausführenden Gesellschaft beschäftigt waren. Die Benennung erfolgt nach den folgenden beruflichen Qualifikationen:
Administration, Meister für Schutz und Sicherheit (oder IHK-geprüfter Werkschutzmeister, Fachkraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit, IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (oder IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft), Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkundeprüfung gem. § 9 BewachV, Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a GewO, Auszubildende zur Fachkraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit.
Dabei ist anzugeben, wie viele dieser Mitarbeiter in Teilzeit bzw. geringfügig beschäftigt sind.
Für ausländische Bewerber:
Auflistung der Mitarbeiterzahl nach den Qualifikationen, die den oben genannten im jeweiligen Land entsprechen.
- Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
- Zertifizierung nach oder Eigenerklärung über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77 200-1:2022-10 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 5).
Hinweis: Nachweise über eine Zertifizierung gem. DIN 77200-1:2017-11 werden als gleichwertig betrachtet und akzeptiert.
Für ausländische Bewerber:
Nachweis einer gleichwertigen Zertifizierung eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, alternativ eine Eigenerklärung über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77 200-1:2022-10 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 5).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz im Kriterium a) eingereicht werden.
a) Vergleichbare Referenzen im Bereich Objektschutz für sicherheitsempfindliche Einrichtungen, die Verträge betreffen, die entweder noch laufen, aber mindestens sechs Monate vor dem Ende der Teilnahmefrist begonnen haben oder maximal 3 Jahre vor dem Ende der Teilnahmefrist beendet wurden.
Als vergleichbar werden Aufträge angesehen, die alle folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Sicherheitsdienstleistungen in sicherheitsempfindlichen Einrichtungen (z.B. Bundesministerien, Botschaften, Verkehrsflughäfen, kerntechnische Anlagen, militärische Einrichtungen, nach ISO 14298 zertifizierte Unternehmen),
- Vertragslaufzeit von mindestens 2 Jahren
- Umsatz mit Sicherheitsdienstleistungen mindestens [Betrag gelöscht] EUR p.a.
b) Vergleichbare Referenzen im Bereich Objektschutz, die Verträge betreffen, die entweder noch laufen, aber mindestens sechs Monate vor dem Ende der Teilnahmefrist begonnen haben oder maximal 3 Jahre vor dem Ende der Teilnahmefrist beendet wurden.
Als vergleichbar werden Aufträge angesehen, die alle folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- allgemeine Objektschutzdienstleistungen
- Vertragslaufzeit von mindestens 2 Jahren
- Umsatz mit Sicherheitsdienstleistungen mindestens [Betrag gelöscht] EUR p.a.
Darüber hinaus müssen Referenzen folgende weitere Mindestanforderungen einhalten, um wertungsfähig zu sein:
- Angabe des Auftraggebers
- Angabe eines Ansprechpartners mit E-Mail oder Telefonnummer
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Insgesamt werden die ersten fünf genannten Referenzen bewertet. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt. Bepunktet werden die Referenzen, die über die Mindestanforderung (=eine Referenz im Kriterium a)) hinausgehen. Referenzen, die das Kriterium a) erfüllen, erhalten zwei Punkte pro Referenz, Referenzen, die das Kriterium b) erfüllen, erhalten einen Punkt pro Referenz. Maximal erreichbar sind daher acht Punkte (vier Referenzen, die das Kriterium a) erfüllen). Jede Referenz wird nur einmal gewertet, je nachdem welches der beiden Kriterien a) oder b) sie erfüllt. Kommt es auf den ersten Rängen zu Punktgleichheit mit der Folge, dass sich mehr fünf Bewerber für die Angebotsphase qualifizieren würden, werden alle Bewerber innerhalb der ersten Ränge mit Punktgleichstand zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Hierdurch ist es möglich, dass mehr als fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
ECA-2022-071
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 19.5.2023 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
19.5.2023 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Vergabeverfahren wird über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt. Bitte beachten Sie:
- Die Unterlagen für den Teilnahmewettwerb sind ausschließlich über den unter Ziffer I.1 aufgeführten Link runterzuladen.
- Bieterfragen sind ausschließlich über den Menüpunkt Kommunikation über DTVP zu stellen
- Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich elektronisch über das Bietertool von DTVP abgegeben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNA6SZL
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekantmachung benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18.4.2023