Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, NEA und TST NEA Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48783

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, NEA und TST NEA

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48783
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45311000 Installation von Elektroanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45311000 Installation von Elektroanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Frankfurt Hauptbahnhof

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, NEA und TST NEA beinhaltet folgende Leistungen: Im Außenbereich vor dem Südflügel (direkt gelegen an der Mannheimer Straße in Frankfurt am Main) ist eine Containeranlage mit zwei Dieselnetzersatzanlagencontainern, einem Schaltanlagencontainer, einem freistehendem Abgasschornsteinbauwerkes und einer unterirdischen Tankanlage herzustellen.Die Verteilung der elektrischen Energie ist über eine zentrale Niederspannungshauptverteilung der Sicherheitsstromversorgung ZSV geplant, welche zusammen mit den notwendigen Steuerungs- und Überwachungsanlagen, vier Transformatoren und einer Mittelspannungsschaltanlagen in einem neuem Stationsbereich mit dem Namen „Station TST NEA“ aufgebaut wird. Die Station TST NEA soll in der C-Ebene innerhalb eines bestehendem Stationsbereiches zur Elektroenergieversorgung neu aufgebaut werden. Die elektrische Verbindung auf der Mittelspannungsebene 10kV zwischen dem geplanten Standort der Dieselnetzersatzanlagen und dem Stationsbereich TST NEA soll über den Posttunnel erfolgen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Ende: 31/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 069-176742

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI48783_92296402_NT15
Bezeichnung des Auftrags:

Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, NEA und TST NEA

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
06/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/04/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45311000 Installation von Elektroanlagen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45311000 Installation von Elektroanlagen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Frankfurt Hauptbahnhof

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, NEA und TST NEA beinhaltet folgende Leistungen: Im Außenbereich vor dem Südflügel (direkt gelegen an der Mannheimer Straße in Frankfurt am Main) ist eine Containeranlage mit zwei Dieselnetzersatzanlagencontainern, einem Schaltanlagencontainer, einem freistehendem Abgasschornsteinbauwerkes und einer unterirdischen Tankanlage herzustellen.Die Verteilung der elektrischen Energie ist über eine zentrale Niederspannungshauptverteilung der Sicherheitsstromversorgung ZSV geplant, welche zusammen mit den notwendigen Steuerungs- und Überwachungsanlagen, vier Transformatoren und einer Mittelspannungsschaltanlagen in einem neuem Stationsbereich mit dem Namen „Station TST NEA“ aufgebaut wird. Die Station TST NEA soll in der C-Ebene innerhalb eines bestehendem Stationsbereiches zur Elektroenergieversorgung neu aufgebaut werden. Die elektrische Verbindung auf der Mittelspannungsebene 10kV zwischen dem geplanten Standort der Dieselnetzersatzanlagen und dem Stationsbereich TST NEA soll über den Posttunnel erfolgen.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Ende: 31/12/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

NT15: Monatlicher Probelauf ohne Last (im Leerlauf) von 2 Stk. Aggregate

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Umstände, die AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte: Aufgrund Terminverzögerungen durch andere Gewerke, insbesondere durch die Schadstoffsanierung, müssen die bereits fertiggebauten Netzaggregate einmal im Monat einen Probelauf (im Leerlauf) absolvieren. Dies ist zwingend notwendig, um Verschleiß an den Komponenten der NEA-Anlagen zu vermeiden. Der AG konnte die Schadstoffe trotz erneute Beprobung nicht präzise in allen Bereichen vorhersagen, weshalb die NEA nicht rechtzeitig in Betrieb genommen werden konnte.

Gesamtcharakter des Auftrags bleib unverändert: Es bleibt weiterhin bei dem Charakter "Erneuerung der 50 Hz Hauptstromversorgung NEA und TST NEA", da lediglich ein Probelauf durchgeführt wird, um die Funktionsfähigkeit der Notstromanlagen bis zur Abnahme/Übergabe sicherzustellen.

VII.2.3)Preiserhöhung