Ausstattung Allgemein, Neubau Martini-Klinik Referenznummer der Bekanntmachung: OV 019-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung Allgemein, Neubau Martini-Klinik
Für den Neubau der Martini-Klinik auf dem Gelände des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf werden für die Ausstattung der Patientenzimmer und Wartebereiche die folgenden Möbel benötigt:
- Tische
- Sitzmöbel
- Kleiderständer
UKE Neubau Martini-Klinik Martinistr. 52 20251 Hamburg
Für den Neubau der Martini-Klinik auf dem Gelände des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf werden für die Ausstattung der Patientenzimmer und Wartebereiche die folgenden Möbel benötigt:
- Tische
- Sitzmöbel
- Kleiderständer
Zu Ziffer II.1.5 und Ziffer V.2.6 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 215.000,- wird in dieser Ausschreibung erreicht bzw. überschritten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zöllnitz
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 07751
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.omikron-jena.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 215.000,- wird in dieser Ausschreibung erreicht bzw. überschritten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLP6SGQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.uke.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]