Digitales Flottenmanagementsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-36
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13627
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Flottenmanagementsystem
Für die Berliner Feuerwehr (Auftraggeber) soll im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens die Belieferung von eines Digitalen Flottenmanagementsystems inkl. Ausstattung von Fahrzeugen mit einem Vertrag von einem Jahr sichergestellt werden. Die Größenordnung bemisst sich dabei auf mindestens 103 bis maximal 263 Fahrzeuge, Software und Anpassungen der Software auf Benutzerspezifische Anforderungen
Berlin, Deutschland
Für die Berliner Feuerwehr (Auftraggeber) soll im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens die Belieferung von eines Digitalen Flottenmanagementsystems inkl. Ausstattung von Fahrzeugen mit einem Vertrag von einem Jahr sichergestellt werden. Die Größenordnung bemisst sich dabei auf mindestens 103 bis maximal 263 Fahrzeuge, Software und Anpassungen der Software auf Benutzerspezifische Anforderungen
zu II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Auswertung der Angebote erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode gem. UfAB 2018. Dabei wird das Entscheidungskriterium Leistung und ein Schwankungsbereich von 10 % festgelegt.
zu II.2.7 Laufzeit: Geräte: 12 Wochen ab Zuschlagserteilung / Software: 6 Monate ab Zuschlagserteilung / Laufzeit EVB IT Vertrag: 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bilanznachweis über die letzten 3 Jahre. Bilanzsumme von mind. 600.000.000 € pro Jahr
Referenzliste öffentliche Auftraggeber in den letzten 3 Jahren, um nachzuweisen, dass Auftragsweisen im öffentlich-rechtlichen Bereich bekannt sind;
Referenz: Das Unternehmen ist bereits seit mindestens 2 Jahren in dem Bereich digitales Flottenmanagementsystem /-software aktiv;
Referenz: Nachweis über mindestens 3 Kunden in Deutschland mit demselben Produkt im Betrieb. Testphase/Probephase möglich;
Referenz: Ausstattung von mindestens 200 Fahrzeugen flottenunabhängig in Verbindung mit dem System innerhalb der EU;
Referenz: Ausstattung von mind. 75 Fahrzeugen bei einem Kunden;
Referenz: Einbau in Fahrzeugen der Firmen Mercedes und/oder MAN. (mind. 5 Fahrzeuge pro Typ);
Referenz: Der Bieter ist selbst Ausstatter im Bereich Feuerwehr oder Katastrophenschutz oder kann eine Kooperation mit einem in diesem Bereich tätigen Unternehmen nachweisen;
Nachweis über: Der Bieter muss über eine Schlüsselfertige, aber an Kundenwunsch anpassbare und entwickelbare Software anbieten. Eine Neuentwicklung ist nicht gewünscht;
Nachweis über: Wenn ein Cloud-Server angeboten wird, ist die Sicherheit der Server nach ISO 27001:2013 zu erfüllen. Des Weiteren muss der Server die C5 Kriterien an Anlehnung des BSI-Cloudvertrages erfüllen und nachweisen;
ISO 9001:2015 und/oder IATF 16949:2016 oder gleichwertiger Nachweis;
ISO 14001:2015 und/oder europäische Umweltmanagementsystem EMAS oder gleichwertiger Nachweis
Sofern Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung herangezogen werden und/oder eine Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Leistung gegründet wird, sind die nachfolgende Wirt-Formulare des Landes Berlin mit Angebotsabgabe einzureichen. Diese Formulare sind in den Vergabeunterlagen zu beziehen:
- Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe;
- Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer;
- Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft.
Mit Angebotsabgabe ist die folgende Eignungserklärung von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und jedem Unterauftragnehmer, welches zur Eignungsleihe herangezogen wird, ausgefüllt einzureichen:
- Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU;
Dies gilt ebenso für die Erklärung zur Frauenförderung:
- Wirt-2141_BVB_Frauenfoerderung-0520
Zusätzlich werden die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Berlin Vertragsbestandteil:
- Wirt-214_BVB_Mindeststundenentgelt-1222;
- Wirt-2143_BVB_Verhinderung_von_Benachteiligungen-0520;
- Wirt-2144_Teil_B-BVB_Kontrolle_Sanktionen-1222
- Wirt-2145_BVB_Umweltschutzanforderungen_1221
- Wirt-124-1 Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Voltairestr. 2, 10179 Berlin
Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ausgabe der Vergabeunterlagen ,Angebotsabgabe sowie die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin sowie über die zugehörige zentrale Auftragsplattform iTWOtender.
Die Vorgänge können über den folgenden Link und den Suchbegriff "Berliner Feuerwehr" aufgerufen werden:
Achten Sie zwingend auf korrekte Preisangaben. Preise können von der Vergabestelle lediglich hinterfragt oder aufgeklärt werden, jedoch nicht nachgefordert (mit Ausnahme bei Verhandlungsvergaben und Verhandlungsverfahren).
Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind die Vergabeunterlagen in der aktuellsten über die Vergabeplattform bereitgestellten Version. Überprüfen Sie daher vor Angebotsabgabe, ob ggf. alle zur Verfügung gestellten Änderungspakete beachtet und eingearbeitet worden sind.
Bei einem elektronischen Angebot in Textform gem. § 126 b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots auf der Vergabeplattform Berlin und in den vorgegebenen Formularfeldern (Eigenerklärungen, Preisblätter, Leistungsbeschreibung etc.) anzugeben.
Ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro (ohne Umsatzsteuer), besteht für öffentliche Auftraggeber gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. In § 6 WRegG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.
Ebenso wird der Auftraggeber auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten veranlassen (www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]