Projektsteuerungsleistungen für den Umbau VST in Hessen in 8 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50389
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen für den Umbau VST in Hessen in 8 Losen
Offenbach
Los 6 Projektsteuerung VST Offenbach
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Offenbach
Los 6 Projektsteuerung VST Offenbach
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Los 6, NT03: Zusätzliche Projektsteuerungsleistungen der Leistungsstufe 1
Aufgrund der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannten und nicht absehbaren Themen (Denkmalschutz, Verzögerung des Variantenentscheids) ist es zu einem erheblichen Mehraufwand in allen Leistungsbereichen der Projektsteuerung gekommen. Aus Besprechungen mit dem Denkmalamt wurden zusätzliche Variantenvergleiche gefordert, die aufbereitet, beim Planer gesteuert und vorgestellt werden müssen. Eine Entscheidung/Einigung mit dem Denkmalamt zur umzusetzenden Variante steht weiter aus. Des Weiteren mussten die angepassten Bahnsteiglängen beim Planer angezeigt werden und dessen Leistung gesteuert werden. Der Nachtrag ist dem Grunde nach gerechtfertigt.