Autonomes Fahren Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 0101_2023

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH
Postanschrift: Curslacker Neuer Deich 37
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21029
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40/72594-0
Fax: +49 40/72594-603
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vhhbus.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS6EHU/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS6EHU
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autonomes Fahren Hamburg

Referenznummer der Bekanntmachung: 0101_2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144910 Elektrobusse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (kurz: VHH) ist Partner im Hamburger Verkehrsverbund und mit über 2.300 Mitarbeitenden sowie über 660 Bussen das zweitgrößte Nahverkehrsunternehmen Norddeutschlands.

Im Rahmen des Forschungsvorhabens "AHOI", an dem die VHH maßgeblich beteiligt ist, werden die Bausteine "On-Demand" und "Autonomes Fahren" in einem komplexen Anwendungsfall im Realbetrieb in einer großen Flotte verknüpft. Dazu sollen 20 Elektro-Kleinbusse mit autonomer Fahrfunktion (Mindestabnahmemenge) beschafft und im Verlauf des Jahres 2024 mit Fahrpersonal in eine Flotte mit manuell gesteuerten Fahrzeugen integriert werden, bevor sie anschließend fahrerlos im Fahrgastbetrieb im Bezirk Hamburg-Harburg eingesetzt werden. Die Fahrzeuge sollen für den Einsatz im ÖPNV im Bedarfsverkehr geeignet sein, Stehhöhe aufweisen und über mindestens neun Sitzplätze sowie einen Rollstuhl- oder Kinderwagenplatz verfügen.

Darüber hinaus behält sich die VHH die Beschaffung von 10 weiteren Fahrzeugen (Höchstabnahmemenge = 30 Fahrzeuge) vor. Eine Verpflichtung der VHH zum Leistungsabruf bzw. zur Vergabe von Einzelaufträgen an den Auftragnehmer über die in der Leistungsbeschreibung ausgewiesene Mindestabnahmemenge von 20 Fahrzeugen hinaus besteht nicht. Allerdings ist der Auftragnehmer verpflichtet, das in der Leistungsbeschreibung geschätzte Auftragsvolumen unter dieser Rahmenvereinbarung bis zur Höchstabnahmemenge von 30 Fahrzeugen zu erbringen.

Der Lieferungs- und Leistungsumfang der Ausschreibung umfasst außerdem die zur Herstellung der Betriebsfähigkeit und zum Betrieb erforderliche Hard- und Software sowie Dienstleistungen (z. B. für die Technische Aufsicht in der VHH-Leitstelle, Schulungen, Genehmigungsprozesse, Support und Instandhaltung, Bereitstellung von Daten). Die Ladeinfrastruktur wird Fahrzeughersteller-unabhängig beschafft und ist nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Die weiteren Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen definiert. Die VHH erhält Fördermittel des Bundes für die hier beschriebene Beschaffung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144910 Elektrobusse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Beschaffung Elektro-Kleinbusse mit autonomer Fahrfunktion Curslacker Neuer Deich 37 21029 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (kurz: VHH) ist Partner im Hamburger Verkehrsverbund und das zweitgrößte Nahverkehrsunternehmen Norddeutschlands.

Im Rahmen des Forschungsvorhabens "AHOI", an dem die VHH maßgeblich beteiligt ist, werden die Bausteine "On-Demand" und "Autonomes Fahren" in einem komplexen Anwendungsfall im Realbetrieb in einer großen Flotte verknüpft und Nutzern als Teil eines intermodalen Mobilitätssystems über die gängigen Buchungs-Plattformen zugänglich gemacht. In Harburg, einem Bezirk im Süden von Hamburg, betreibt die VHH seit 2023 den On-Demand-Service "hvv hop", welcher mit der Software der Firma ioki GmbH arbeitet. Diese manuell gesteuerte Flotte soll schrittweise um Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion ergänzt und ggf. ersetzt werden.

Zur Realisierung des Vorhabens sollen mittels der vorliegenden Ausschreibung 20 Elektro-Kleinbusse mit autonomer Fahrfunktion (Mindestabnahmemenge) beschafft werden. Der Lieferungs- und Leistungsumfang der Ausschreibung umfasst außerdem die zur Herstellung der Betriebsfähigkeit und zum Betrieb erforderliche Hard- und Software sowie Dienstleistungen (z. B. Deployment, Projektbetreuung, Komplettlösung für die Technische Aufsicht in der VHH-Leitstelle, Schulungen, Genehmigungsprozesse, Support und Instandhaltung, Bereitstellung von Daten). Essenziell ist die Verschneidung des On-Demand-Buchungssystems mit dem Fahrzeugsystem. Die Bestellung der Fahrten erfolgt mit manuell gesteuerten Fahrzeugen über eine Fahrgast-App an das Buchungssystem und wird dem Fahrpersonal des dem Fahrtauftrag zugeordneten Fahrzeuges über ein mobiles Endgerät übermittelt. Beim hier geplanten Einsatz muss der Fahrauftrag direkt vom autonomen Fahrzeugsystem verarbeitet werden. Die Anforderungen zur Umsetzung und Schaffung der benötigten Schnittstellen durch den Auftragnehmer sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.

Im Verlauf des Jahres 2024 soll das Fahrzeugsystem zunächst im Rahmen einer Erprobungsgenehmigung gemäß StVG i. V. m. AFGBV im Betriebsbereich getestet und Daten für die Aktivierung der autonomen Fahrfunktion gesammelt werden. Diese Betriebsphase soll spätestens neun Monate nach Zuschlagserteilung starten. Spätestens vierzehn Monate nach Zuschlagserteilung soll das 20. Fahrzeug geliefert werden. In Betriebsphase 3 sollen die Fahrzeuge im Rahmen einer Regelbetriebserlaubnis mit Überwachung durch die Technische Aufsicht fahrerlos im Fahrgastbetrieb eingesetzt werden. Die Phase startet mit Zulassung der Fahrzeuge. Die Fahrzeuge müssen zu diesem Zeitpunkt den Anforderungen der AFGBV für eine Betriebserlaubnis im beschriebenen Betriebsbereich entsprechen und als Gesamtsystem mit autonomer Fahrfunktion sowie Überwachung aus der beim Auftraggeber angesiedelten Technischen Aufsicht genehmigt, zugelassen und betrieben werden können. Der Betriebsbereich soll dem Bediengebiet des "hvv hop"-Angebots im Hamburger Bezirk Harburg entsprechen, welches im östlichen Teil des Bezirks liegt und gänzlich oder teilweise die Stadtteile Eißendorf, Gut Moor, Harburg, Heimfeld, Wilstorf, Langenbek, Rönneburg, Marmstorf, Neuland und Sinstorf umfasst.

Die zu beschaffenden Fahrzeuge müssen für den Einsatz im ÖPNV im Bedarfsverkehr geeignet sein, Stehhöhe aufweisen und über mindestens neun Sitzplätze sowie einen Rollstuhl- oder Kinderwagenplatz verfügen. Es muss sich um Kleinbusse mit maximal 5.100 mm Länge, 2.300 mm Breite und 3.000 mm Höhe und Elektroantrieb handeln. Die zulassungsfähige Fahrgeschwindigkeit muss bei mindestens 50 km/h (mit und ohne Aktivierung der autonomen Fahrfunktion) liegen. Die autonome Fahrfunktion muss den Anforderungen im Betriebsbereich entsprechen. Es wird im Rahmen des Projektes keine straßenseitige Infrastruktur installiert (keine Road-Side-Units/Funktechnik), weswegen beispielsweise der Status von Lichtsignalanlagen sicher über die Fahrzeugtechnologie erkannt werden muss. Die Ladeinfrastruktur wird Fahrzeughersteller-unabhängig beschafft und ist nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Die weiteren Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen definiert.

Die Vergabestelle behält sich eine Anpassung des zuvor beschriebenen Beschaffungsbedarfs im Rahmen des gegenständlichen Verhandlungsverfahrens unter Beachtung der vergaberechtlichen Rahmenbedingungen ausdrücklich vor.

Über die Menge von 20 Fahrzeugen hinaus behält sich die VHH die Beschaffung von 10 weiteren Fahrzeugen (Höchstabnahmemenge = 30 Fahrzeuge) vor. Eine Verpflichtung der VHH zum Leistungsabruf bzw. zur Vergabe von Einzelaufträgen an den Auftragnehmer über die in der Leistungsbeschreibung ausgewiesene Mindestabnahmemenge von 20 Fahrzeugen hinaus besteht nicht. Allerdings ist der Auftragnehmer verpflichtet, das in der Leistungsbeschreibung geschätzte Auftragsvolumen unter dieser Rahmenvereinbarung bis zur Höchstabnahmemenge von 30 Fahrzeugen zu erbringen. Bei Erfolg des Gesamtprojektes soll der Betrieb der gemischten Flotte in Harburg weitergeführt werden.

Projektziel ist außerdem der Aufbau einer integrierten Leitstelle für On-Demand-Verkehre in gemischten Flotten (manuelle Steuerung und autonomes Fahren). Dazu werden bestehende Prozesse und Aufgaben im betrieblichen Ablauf sowie zugehörigen (Software-)Tools analysiert, Verbesserungen und Verschneidungen konzipiert und in eine Umsetzung überführt, um sie im Regelbetrieb einzusetzen. Dabei werden die Bausteine der Technischen Aufsicht, des Betriebshofmanagements, der Disposition sowie der On-Demand-Plattform betrachtet und prozessual sowie softwareseitig verschnitten. Die Konzeption zur Integration der Technischen Aufsicht wird größtenteils vom Projektkonsortium übernommen. Dabei wird eine aktive Mitarbeit des Auftragnehmers gefordert, da die Technische Aufsicht zur Sicherheitsarchitektur des Fahrzeugsystems gehört.

Die VHH erhält für das Projekt "AHOI" im Rahmen der Förderrichtlinie "Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Fördermittel.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 96
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 4
Höchstzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) erfüllen, werden 4 bis 7 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 15 Punkte erreichen kann.

Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Vergabestelle behält sich insoweit auch die Aufforderung von weniger als 4 Bewerbern zur Angebotsaufforderung ausdrücklich vor. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 4 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Ergeben sich auf dieser Basis der Punkteverteilung keine 7 Bewerber, die mehr Punkte haben als andere Bewerber - gleicher Punktwert nach Auswertung - wird die Vergabestelle alle Bewerber, die punktgleich auf dem 7. Platz liegen, zur Abgabe eines Angebots auffordern. In einem solchen Fall führt die Vergabestelle das Vergabeverfahren also mit mehr als 7 Bewerbern fort. Die

Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Kriterien:

(1) Eigenerklärung gem. Abschnitt III.1.2) (1) dieser Bekanntmachung unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Gesamtumsatzes in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in folgender Weise:

> [Betrag gelöscht] Euro: 5 Punkte

> [Betrag gelöscht] Euro: 4 Punkte

> [Betrag gelöscht] Euro: 3 Punkte

> [Betrag gelöscht] Euro: 2 Punkte

> [Betrag gelöscht] Euro: 1 Punkt

< [Betrag gelöscht] Euro: 0 Punkte

(2) Eigenerklärung gem. Abschnitt III.1.2) (2) dieser Bekanntmachung unter Berücksichtigung des

durchschnittlichen Umsatzes im Tätigkeitsbereich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren:

> [Betrag gelöscht] Euro: 5 Punkte

> [Betrag gelöscht] Euro: 4 Punkte

> [Betrag gelöscht] Euro: 3 Punkte

> [Betrag gelöscht]Euro: 2 Punkte

> [Betrag gelöscht] Euro: 1 Punkt

> [Betrag gelöscht] Euro: 0 Punkte

(3) Eigenerklärung gem. Abschnitt III.1.3) (1) dieser Bekanntmachung

= 5 Referenzen: 5 Punkte

= 4 Referenzen: 4 Punkte

= 3 Referenzen: 3 Punkte

= 2 Referenzen: 2 Punkt

= 1 Referenz: 1 Punkte

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(1) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.1) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,

124 GWB

(2) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.2) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(3) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.3) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Verordnung (EU) 2022/576

(4) Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist:

Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis

- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter

niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.

- Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend

ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.

- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur

Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.

Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.4) über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen

auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen

Formblatt (gemäß Vordruck Anlage A.9) vorgelegt wird.

(2) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.5) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Lieferung von Elektro-Kleinbussen mit autonomer Fahrfunktion), bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft

werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage A.9) vorgelegt wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Aufstellung von mindestens einer Referenz (gemäß Vordruck Anlage A.6) über eine in den letzten 3 Jahren erfolgte Beauftragung (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge) und anschließend erfolgte Auslieferung (einschließlich Datum des Eigentumsübergangs) von mindestens 5 Elektro-Kleinbussen mit autonomer Fahrfunktion mit einem voll batterieelektrischen Antrieb nebst ECE-Homologation (EU-Typengenehmigung) und einer Länge von maximal 5,1 Metern bei einer Breite von maximal 2,3 Metern sowie einer Fahrgastkapazität von mindestens 9 Personen unter Benennung (a) des

Auftraggebers nebst Angabe eines (aa) Ansprechpartners mit (bb) Telefonnummer und (cc) E-Mail-Adresse sowie Benennung (b) des Fahrzeugtyps, (c) der Anzahl der beauftragten Elektro- Kleinbusse mit autonomer Fahrfunktion, (d) des Datums des Vertragsabschlusses, (e) der Anzahl der ausgelieferten Elektro-Kleinbussen mit autonomer Fahrfunktion (einschließlich Eigentumsübergangs) und (f) der Auftragssumme. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bieter benennt, ist nicht beschränkt.

Sofern der Bewerber nicht mindestens eine Referenz im vorstehenden Sinne einreichen kann, ist alternativ eine substantiierte Darstellung und Erklärung (konzeptuelle Darstellung) möglich, dass der Bieter über die finanzielle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die ihn zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung ermächtigt. Sofern der Bieter weder eine anforderungsgerechte Referenz noch eine den Anforderungen der Vergabestelle entsprechende konzeptuelle Darstellung vorlegen kann, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

(2) Nachweis (Kopie) eines aktuell gültigen (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge) Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001-2015 oder vergleichbar. Das Qualitätsmanagementsystem muss von einer von akkreditierten Stelle zertifiziert sein und den einschlägigen

europäischen Normen genügen. Die VHH erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so erkennt die VHH auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bieter mit seinem Angebot nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Aufstellung von mindestens einer Referenz (gemäß Vordruck Anlage A.6) über eine in den letzten 3 Jahren erfolgte Beauftragung (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge) und anschließende Auslieferung (einschließlich Eigentumsübergangs) von mindestens

5 Elektro-Kleinbussen mit autonomer Fahrfunktion mit einem voll batterieelektrischen Antrieb nebst ECE-Homologation (EU-Typengenehmigung) und einer Länge von maximal 5,1 Metern bei einer Breite von maximal 2,3 Metern sowie einer Fahrgastkapazität von mindestens 9 Personen.

Sofern der Bewerber nicht mindestens eine Referenz im vorstehenden Sinne einreichen kann, ist alternativ eine substantiierte Darstellung und Erklärung (konzeptuelle Darstellung) möglich, dass der Bieter über die finanzielle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die ihn zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung ermächtigt. Sofern der Bieter weder eine anforderungsgerechte Referenz noch eine den Anforderungen der Vergabestelle entsprechende konzeptuelle Darstellung vorlegen kann, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Siehe Vergabeunterlagen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Siehe Vergabeunterlagen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Vergabeunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/05/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bewerber/Bieter sind unter dem unter I.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.

B.) Der Teilnahmeantrag und das Angebot müssen mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen über die elektronische Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.

C.) Mehrere Bewerber/Bieter können sich zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zusammenschließen.

Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.7) einzureichen. Es sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft mit dem

Teilnahmeantrag vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2) und unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.

D.) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

(I.) Beabsichtigt der Bewerber/ Bieter/ die Bewerber-/ Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung

von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 34 SektVO) gilt das in den Vergabeunterlagen geregelte.

(II.) Beabsichtigt Bewerber/ Bieter/ die Bewerber-/ Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche

wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer

Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe, § 47 SektVO) gilt das Folgende:

Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrages benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.8). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bewerber/Bieter/die Bewerber-/Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.9) zu verwenden. Ein Bewerber/Bieter/die Bewerber-/Bietergemeinschaft kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bewerber/Bieter/die Bewerber-/ Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter/die Bewerber-/ Bietergemeinschaft für jedes andere Unternehmen zudem die geforderten Nachweise zur Eignung für

diejenigen Eignungskriterien mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, für die die Kapazitäten in Anspruch genommen werden. Der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen ist nach Ablauf der Angebotsfrist regelmäßig unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Fall eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs sind der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen bereits nach Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Zuschlagserteilung regelmäßig unzulässig. Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaft werden gebeten, sich auch insoweit mit der einschlägigen

vergaberechtlichen Rechtsprechung vertraut zu machen.

Mit dem Teilnahmeantrag ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck Anlage A.1 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen.

Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bewerber/Bieter/die Bewerber-/Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bewerber/Bieter/die Bewerber-/

Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bewerber/Bieter/die Bewerber-/Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.

E.) Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.

F.) Die Bewertung der Angaben der Bieter im Lastenheft erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Angebote und sonstigen mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen, insbesondere der von den Bietern zu beantwortenden Übereinstimmungsliste (ausgefülltes Lastenheft). Alle Ausschluss-Leistungsmerkmale müssen

dort ohne Einschränkungen erfüllt sein. Angebote, die ein Ausschluss-Leistungsmerkmal nicht erfüllen, werden von der Bewertung ausgeschlossen. Ausschluss-Leistungsmerkmale (Muss-Kriterien) sind im Lastenheft durch ein "M" gekennzeichnet. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YXS6EHU

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40/42823-1690
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/04/2023