Planungsleistungen Medientechnik Gesamtkomplex Ruhrstraße in Berlin-Wilmersdorf Referenznummer der Bekanntmachung: FV12-23-0089-10-05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10704
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Deutsche-Rentenversicherung-Bund.de/Einkaufskoordination/NetServer
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Medientechnik Gesamtkomplex Ruhrstraße in Berlin-Wilmersdorf
Gesamtkomplex Ruhrstraße, Berlin-Wilmersdorf
Modernisierung Gebäudeteile A, B, C, E und F
Planungsleistungen Medientechnik
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist der Dienstgebäudekomplex "Ruhrstraße" am Standort Berlin-Wilmersdorf
Der Auftraggeber ist an dem Standort Berlin-Wilmersdorf Eigentümer von einer Vielzahl von Dienstgebäuden. Teil dieses Standortes ist der Dienstgebäudekomplex "Ruhrstraße". Dieser Komplex besteht aus insgesamt acht Einzelgebäuden (A bis H), die zwischen 1921 und 1972 entstanden sind. Die Gebäudeteile B, C und E stehen unter Denkmalschutz. Gegenstand dieses Fachplanungsvertrags ist die Sanierung und Modernisierung der Gebäudeteile A, B, C, E und F. Durch die Umsetzung eines gebäudeübergreifenden Nutzungskonzeptes und der Schaffung moderner Arbeitsplätze soll der Gebäudekomplex zukunftsfähig ausgerichtet werden.
Die Sanierung und Modernisierung soll in zwei großen, gebäudeteilübergreifenden Bauabschnitten bei laufendem Betrieb in angrenzenden Gebäudeteilen durchgeführt werden. In jedem Bauabschnitt sind vorgezogene Baumaßnahmen durchzuführen.
Der gesamte Standort soll u.a. eine zukunftsfähige medientechnische Ausstattung erhalten. Unter Einbindung in bzw. Berücksichtigung der Netzwerkstrukturen der DRV Bund soll eine "interaktive Systemlandschaft" geschaffen werden. Bestandteil der Leistung ist somit die Planung für
- Digitales Wegeleitsystem
- Digitale Türbeschilderung
- Raumbuchungssystem
- Audio- und videotechnische Ausstattung
- Aufruf- und Zutrittssystem Auskunfts- und Beratungsstelle (ABS)
- Kantineninformationssystem
- Bibliotheksinformationssystem
- Höranlagen als Hör- und Versteh-Hilfe für Schwerhörende
Hierbei ist zu beachten, dass die Netzwerke der DRV Bund sehr hohen IT-sicherheitstechnischen Anforderungen unterliegen und die Einbindung von Soft- und Hardwareprodukten in die Netzwerk- und Arbeitsplatzstrukturen intensive Abstimmungen erfordern.
Parallel zu dem hiesigen Vertragsgegenstand sind die Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagenplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination sowie die Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung und Modernisierung der Gebäudeteile A, B, C, E und F Gegenstand gesonderter Planungsverträge.
Ausführliche Informationen sind den Anlagen 01 Projektbeschreibung Gesamtprojekt Ruhrstr. und 02_Projektbeschreibung Medientechnik. nebst Anlagen zu entnehmen.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Fachplanungsleistungen für die Medientechnik des Gesamtkomplexes Ruhrstraße nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Stand 2021 (im Folgenden HOAI).
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise und unterteilt nach zwei Bauabschnitten
Die Vertragsleistung umfasst zunächst die Planungsleistungen für die Grundleistungen der Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 2 für das Leistungsbild:
- Teil 4 Fachplanung - Abschnitt 2 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI der Anlagengruppen 5 (Fernmelde- oder Informationstechnische Anlagen)
Zudem sind optionale Planungsleistungen Gegenstand des Vergabeverfahrens (siehe II.2.11).
Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus den bereits im Teilnahmewettbewerb bereitgestellten Vertragsunterlagen.
Bei Abruf sämtlicher Optionen der Bauabschnitte bis Januar 2037.
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften und den weiteren Regelungen und Festlegungen im Vergabeverfahren, d.h.:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (§§ 56, 57 VgV, insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der im Vergabeverfahren geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 ff. VgV.
3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB und Erfüllung der im Vergabeverfahren geforderten Mindeststandards/Mindestanforderungen).
4. Prüfung der Eignung des Bewerbers /der Bewerbergemeinschaft (folgend nur: Bewerber) gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Sollten danach mehr als fünf Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber für das weitere Vergabeverfahren auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber zu III.1.3 (1) (Unternehmensreferenzen) eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der Eignungsbewertungsmatrix (Anlage A-2 Eignungsbewertung- TNW) bewerten. Die maximal fünf Bewerber, die danach die höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber nach der Eignungsbewertung auf den entsprechenden Rängen im Ranking können auch mehr als fünf Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als fünf Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als fünf Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
Optional kann der Auftragnehmer mit nachfolgenden Leistungen nach HOAI ganz oder teilweise beauftragt werden:
- Fachplanung der Technischen Ausrüstung in der Anlagengruppe 5 mit den Grundleistungen der Lph 3, 5 bis 9 und Besondere Leistungen der Lph 1 bis 3 und 5 bis 9 - alle Bauabschnitte betreffend .
Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Inhalt und Umfang der Vertragsleistung ergeben sich im Einzelnen aus dem Vertrag und seinen Anlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemein: Die unter Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder bei Einbindung eines eignungsleihenden Unternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder jedem eignungsleihenden Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Dafür sind - soweit vorgesehen - die vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung am Vergabeverfahren als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und /oder als Unterauftragnehmer können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher von der Mehrfachbeteiligung betroffener Bewerber im weiteren Verfahren führen. Im Falle von etwaigen Mehrfachbeteiligungen ist dem Auftraggeber nachzuweisen, dass und inwieweit trotz der Mehrfachbewerbung eine Verletzung des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung vorzulegen:
a) Angaben zum Bewerber bzw. (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, bevollmächtigter Vertreter, Ansprechpartner).
b) Bewerbergemeinschaften haben eine Erklärung vorzulegen über die Bildung der Bewerbergemeinschaft (im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft) und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Sie benennen einen bevollmächtigten Vertreter.
c) Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Eintragung in das Handelsregister / Berufsregister (Architekten- oder Ingenieurkammer) der Bundesrepublik Deutschland bzw. vergleichbarem Register des jeweiligen Landes (§ 44 VgV). Als im Handelsregister nichteingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Der Bewerber bestätigt, dass der beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
d) Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen, für die die berufliche Qualifikation des Architekten oder Ingenieurs erforderlich ist, ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Hierüber ist von dem Bewerber eine entsprechende Erklärung abzugeben, vgl. III.2.1.
e) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Die Eignung dieses anderen Unternehmens ist bereits mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen (siehe oben). Des Weiteren ist eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorzulegen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
HINWEIS: Unterauftragnehmer, die der Bewerber zwar für die Auftragsausführung einsetzen will, deren Kapazitäten er zum Nachweis seiner Eignung aber nicht in Anspruch nimmt, müssen mit dem Teilnahmeantrag noch nicht benannt werden. Die namentliche Benennung dieser Unterauftragnehmer und zugehörige Vorlage von Nachweisen wird von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern mit der Einreichung der Angebote verlangt.
f) Zusicherung, dass Leistungen oder Leistungsanteile nach Vertragsabschluss nur an Unternehmen weitergegeben werden, die im Vergabeverfahren benannt sind.
g) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21SchwarzArbG.
h) Eigenerklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten.
i) Anerkennung der Antikorruptionsklausel der DRV Bund.
j) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
k) Anerkennung der Verschwiegenheitsklausel der DRV Bund.
Erklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen entsprechend den Forderungen der Auftragsbekanntmachung für Personenschäden einerseits sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden andererseits. Für Personenschäden müssen die Deckungssummen dieser Versicherung jeweils pro Verstoß mindestens EUR 2 Mio. betragen (2fach maximiert). Für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden müssen die Deckungssummen dieser Versicherung jeweils pro Verstoß ebenfalls mindestens EUR 2Mio. betragen (2fach maximiert).
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
(1) Unternehmensreferenzen
Es gibt Mindeststandards an die Wertbarkeit jeder einzelnen Unternehmensreferenz und Mindeststandards, die der Bewerber mit den zwei für die differenzierte Bewertung maßgeblichen Unternehmensreferenzen kumuliert nachweisen muss.
Mindeststandards an die Wertbarkeit jeder einzelnen Unternehmensreferenz sind:
- Bauprojekt mit Sanierungs- oder Modernisierungsleistungen bzw. Neubau im Sinne der Anlage 10.2 HOAI und
- bauliche Fertigstellung nach dem 31.12.2018 oder noch laufend (bei laufender Referenzmaßnahme: Leistungsphase 7 nach HOAI muss im Wesentlichen abgeschlossen sein) und
- Gebäude mit Brutto-Herstellungskosten für Leistungen der medientechnischen Anlagen in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR und
- innerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz und
- Erbringung von Planungsleistungen mindestens von einem der folgenden Anlagengruppen:
1.) Digitale Wegeleitsysteme
2.) Wartendeaufrufsysteme
3.) Notrufsysteme
4.) Nutzerinformationssysteme
5.) Audio- und videotechnische Ausstattung von Besprechungsräumen, Konferenzsälen etc.
6.) Höranlagen für Schwerhörende
oder zu vorgenannten Anlagen vergleichbare Systeme/Anlagen
Mindeststandards, die der Bewerber mit zwei für die differenzierte Bewertung maßgeblichen Unternehmensreferenzen kumuliert nachweisen muss, sind:
- Bei mindestens einer Referenzmaßnahme im obigen Sinne muss der Bauherr ein Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB gewesen sein. Es ist ausreichend, wenn der Auftraggeber bei der Referenzmaßnahme Auftragsvergaben unter Beachtung von für einen Auftraggeber
im Sinne des § 98 GWB geltenden Vergabevorschriften durchgeführt hat.
Dabei kann diese Anforderung auch über mehrere Referenzmaßnahmen kumuliert nachgewiesen werden.
Nachweis der Erfahrung mit vergleichbaren Planungsleistungen anhand von mindestens zwei Unternehmensreferenzen.
Konkretisierende Angaben zur Wertung der Teilnahmeanträge sind der Anlage A-2 Eignungsbewertung-TNW enthalten. Je Unternehmensreferenz ist das Formblatt TA-4 auszufüllen.
(2) Anforderungen an das Personal (Schlüsselpositionen)
Eigenerklärung mit Zusicherung, dass der Bewerber im Falle einer Aufforderung zur Angebotsabgabe Personal anbietet und im Projekt Personal einsetzen wird, das die im Vergabeverfahren festgelegten Mindeststandards gemäß Anlage A-3 Mindeststandards Personal in Bezug auf deren persönliche Qualifikation und Erfahrung erfüllt.
HINWEIS: Die namentliche Benennung der Schlüsselpositionen und die personenbezogene Nachweisführung ist mit Einreichung der Teilnahmeanträge nicht gefordert und nicht notwendig. Die namentliche Benennung mit Vorlage von Nachweisen je Schlüsselposition wird von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern mit der Einreichung der Angebote verlangt.
(3) Erklärung, dass die besonderen Anforderungen des Auftraggebers gemäß Anlage B-Anlage 04 Allgemeine Hinweise und Pflichten zur Auftragsausführung eingehalten werden und die dafür erforderliche technische Ausstattung (Geräte, Hard- und Software) zur Verfügung steht.
(4) Erklärung des Bewerbers über die Personalstärke (Vollzeitäquivalent), durchschnittliche jährliche Beschäftigenzahl der letzten drei Jahre
HINWEIS: Die Personalstärke ist Bewertungskriterium i vgl. A-2 Eignungsbewertung TNW.
Zu (1) Unternehmensreferenzen: Siehe oben zu "Mindeststandards an die Wertbarkeit jeder einzelnen Unternehmensreferenz" und "Mindeststandards an die Wertbarkeit der insgesamt eingereichten Unternehmensreferenzen".
Zu (2) Anforderungen an das Personal (Schlüsselpositionen)
Die Zusicherung im Teilnahmewettbewerb, dass der Bewerber im Falle seiner Aufforderung zur Angebotsabgabe Personal anbieten und im Projekt einsetzen wird, das die Mindeststandards gemäß Anlage A-3 Mindeststandards Personal (nachfolgend A-3) erfüllt, ist Mindeststandard. Bewerber/Bieter, die die Mindeststandards nicht erfüllen, werden im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Es gelten Mindestanforderungen für folgende Schlüsselposition:
- Verantwortliche Person Gesamtprojektleitung,
Für diese Schlüsselposition sind Mindeststandards zu folgenden Aspekten aufgestellt:
- Ausbildung (insb. Abschlüsse und Qualifikationen),
- Berufserfahrung in Jahren nach Ausbildungsabschluss,
- Projekterfahrung anhand persönlicher Referenzen
- Fortbildung und Zusatzqualifikationen
Es gibt Mindeststandards an die Wertbarkeit jeder einzelnen persönlichen Referenz und Mindeststandards, die mit den zwei für die differenzierte Bewertung maßgeblichen persönlichen Referenzen kumuliert nachzuweisen sind.
Mindeststandards an die Wertbarkeit jeder einzelnen persönlichen Referenz:
- Projektleitung Medientechnik in mindestens drei der Planungsleistungsphasen 1 bis 5 HOAI bei einem Bauprojekt mit Sanierungs- oder Modernisierungsleistungen bzw. Neubau im Sinne der Anlage 10.2 HOAI, mit folgenden weiteren Eigenschaften:
- bauliche Fertigstellung nach dem 31.12.2018 oder noch laufend (bei laufender Referenzmaßnahme: Leistungsphase 7 nach HOAI muss im Wesentlichen abgeschlossen sein) und
- Gebäude mit Brutto-Herstellungskosten im Sinne der Errichtung von medientechnischen Anlagen von mindestens 1 Mio. EUR betreffend Sanierungs- oder Modernisierungsleistungen bzw. Neubau und
- innerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz.
Näheres zu den Mindeststandards ist der Anlage A-3 zu entnehmen, insbesondere die Mindeststandards, die mit den zwei für die differenzierte Bewertung maßgeblichen persönlichen Referenzen je Schlüsselposition kumuliert nachzuweisen sind
Zu (3) Format
Die Erklärung, dass die besonderen Anforderungen des Auftraggebers gemäß B-Anlage 04 Allgemeine Hinweise und Pflichten zur Auftragsausführung eingehalten werden, ist Mindeststandard.
Bewerber, die die vorgenannten Mindeststandards nicht erfüllen, werden im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Zugelassen werden nur Bewerber, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/ EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV).
Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der Leistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Leistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen (§ 75 Abs. 3 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zu I.3) Elektronische Kommunikation: Die Kommunikation im gesamten Verfahren erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform der DRV Bund.
HINWEIS: Die Teilnahmeunterlagen sind ohne Anmeldung zugänglich. Der Bewerber muss sich selbst fortlaufend informieren, ob neue oder aktualisierte Dateien zum Download zur Verfügung stehen.
Eine Anmeldung zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist erforderlich für Anfragen zu diesem Verfahren, Bereitstellung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen in der Bietersoftware und Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten (ggf. unter vorheriger Registrierung der Unternehmerdaten über die Plattform).
2. Die Kommunikation und die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten inklusive aller Bestandteile und Nachweise sind in Deutsch abzugeben. Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind über die Vergabeplattform der DRV unter Nutzung der kostenlos bereitgestellten Bietersoftware "AI BIETERCOCKPIT" und gemäß den dortigen Bedingungen zu übermitteln. Dafür müssen sich die Bewerber/Bieter auf der Vergabeplattform der DRV-Bund
- unter Beachtung der dort hinterlegten "Registrierungsanleitung" mit ihren Unternehmerdaten einmalig registrieren und
- sich über die Bekanntmachung zur Teilnahme am Vergabeverfahren anmelden und
- unter Beachtung des "Benutzerhandbuches Bietercockpit" und unter Nutzung dieser Software elektronische Teilnahmeanträge/Angebote erstellen und absenden.
Die Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge/Angebote kann erfolgen:
- elektronisch in Textform (ohne Signatur).
- elektronisch mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter Signatur für eVergabe.
Nur elektronisch und mit dem AI-Bieterwerkzeug (Bietercockpit) auf der Vergabeplattform der DRV eingereichte Teilnahmeanträge/Angebote werden berücksichtigt.
Den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechende Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
3. Die in Ziffer II.2.7) benannten Termine gelten nur bei einer etwaigen Zuschlagserteilung auf das Finalangebot. Sofern auf das Erstangebot zugeschlagen wird, ändern sich die benannten Termine. Die maßgeblichen Ausführungsfristen sind im Planungsvertrag geregelt.
4. Der Verweis unter III.1.3) (2) auf die Anlage A-3 erfolgt aufgrund softwareseitig vorgegebener Zeichenlimitierungen für dieses Auftragsbekanntmachungsformular. Diese Anlage konkretisiert die Mindeststandards Personal in dieser Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).