BIM-Planung Barrierefreier Ausbau Bf Hohenbrunn Lph 3-4, opt. Lph 5-7; Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung 50 Hz, TK; Tragwerksplanung, techn. Streckenausrüstung OLA, LST Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61449

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BIM-Planung Barrierefreier Ausbau Bf Hohenbrunn Lph 3-4, opt. Lph 5-7; Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung 50 Hz, TK; Tragwerksplanung, techn. Streckenausrüstung OLA, LST

Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61449
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

BIM-Planung Barrierefreier Ausbau Bf Hohenbrunn Lph 3-4, opt. Lph 5-7; Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung 50 Hz, TK; Tragwerksplanung, techn. Streckenausrüstung OLA, LST

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Verkehrsstation Hohenbrunn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Verkehrsstation Hohenbrunn besteht aus einem Mittelbahnsteig über den Gleis 1 und

Gleis 2 bedient werden. Der Mittelbahnsteig ist über eine Personenunterführung (PU) mit

dem öffentlichen Raum verbunden. Die S-Bahn-Station Hohenbrunn befindet sich in Bahn-Km 11,1 der eingleisigen, elektrifizierten S-Bahn-Strecke 5552 München Ost – Kreuzstraße zwischen den

Haltepunkten Ottobrunn und Wächterhof. Die Strecke sowie die daran liegenden Stationen

sind nicht dem TEN-Netz zugeschrieben. Die Gemeinde Hohenbrunn hat beschlossen, den

barrierefreien Ausbau der Station im Zuschussmodell durchzuführen.

Nachstehend werden die von der Gemeinde vorgeschlagenen Varianten beschrieben, die

im Rahmen der Vorplanung untersucht wurden:

- Variante 1: Mittelbahnsteig: Umbau oder Neubau der vorhandenen Bahnsteigunterführung

- Variante 2: Mittelbahnsteig und zusätzlich Neubau einer zweiten Unterführung

- Variante 3: Umbau oder Neubau der vorhandenen Bahnsteigunterführung, Verlängerung

auf die rechte Seite der Bahn, - Neubau einer zweiten Unterführung mit - Abbruch

Mittelbahnsteig - Neubau 2 Außenbahnsteige rechts und links der Bahn 210 m lang und 96

cm hoch.

Anschließend wird die von der Gemeinde Hohenbrunn zu planende Variante beschrieben,

die im Rahmen der Lph 3/4 untersucht werden soll:

- Vorzugsvariante 1.1 = Barrierefreier Ausbau Mittelbahnsteig & Zugänge, Durchstich PU

Richtung Westen, barrierefreie Anbindung über Rampenanlagen beidseitig sowie Aufzug

zum Mittelbahnsteig. Die Vorzugsvariante 1.1 umfasst die Erneuerung der Anlage einschl. der Herstellung eines leicht versetzten, barrierefreien Zugangs zum Mittelbahnsteig. Der Bestandsbahnsteig wird abgebrochen und als Mittelbahnsteig mit einer Höhe von 96 cm ü. SO. und zwei 210 m langen Bahnsteigkanten ausgebildet. Hierbei sind die Bahnsteigkanten um ca. 18 m gegeneinander versetzt, um eine regelkonforme Zugangsgeometrie, speziell die erforderlichen Durchgangsbreiten, realisieren zu können. Die bestehende PU muss aufgrund der erforderlichen, umfassenden Änderungen der Zugangsgeometrie sowie in Verbindung mit dem Aufzugseinbau abgebrochen und durch einen neues, gerades und nach Baustandard geplantes Rahmenbauwerk mit einer von der Gemeinde geforderten lichten Weite von 5 m ersetzt werden. Die Anbindung des Bahnsteiges aus der PU erfolgt über eine Treppe sowie über eine Aufzugsanlage mit Frontladefunktion, der beiderseitige Zugang zur PU von außen über jeweils eine Treppenanlage sowie Zugangsrampen. Der Bahnsteig erhält eine neue Beleuchtungsanlage,, Beschallung, eine Bahnsteigüberdachung sowie neue Ausstattung und Wegeleitung.

Folgende BIM-Planungsleistungen werden benötigt:

- Objektplanung Verkehrsanlagen der Leistungsphasen 3-4

- Objektplanung Ingenieurbauwerke in Verbindung mit Fachplanung Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 3-4

- Fachplanung technische Ausrüstung für 50 Hz Anlagen der Leistungsphasen 3-4

- Fachplanung technische Ausrüstung für Telekommunikationsanlagen der Leistungsphasen 3-4

- Planung technische Streckenausrüstung für Leit- und Sicherungstechnik der Leistungsphasen 3-4

- Planung technische Streckenausrüstung für Oberleitungsanlagen der Leistungsphasen 3-4

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Folgende Planungsleistungen sollen für eine BIM-Planung als optionale Leistung übertragen werden:

Objektplanung Verkehrsanlagen der Leistungsphasen 5 - 7

Objektplanung Ingenieurbauwerke (Leistungsphasen 5 - 7 ) in Verbindung mit Fachplanung Tragwerksplanung (Leistungsphasen 5 - 6)

Fachplanung technische Ausrüstung für 50 Hz Anlagen der Leistungsphasen 5 - 7

Fachplanung technische Ausrüstung für Telekommunikationsanlagen der Leistungsphasen 5 - 7

Planung technische Streckenausrüstung für Leit- und Sicherungstechnik der Leistungsphasen 5 - 7

Planung technische Streckenausrüstung für Oberleitungsanlagen der Leistungsphasen 5 - 7

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 241-693817
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

BIM-Planung Barrierefreier Ausbau Bf Hohenbrunn Lph 3-4, opt. Lph 5-7; Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung 50 Hz, TK; Tragwerksplanung, techn. Streckenausrüstung OLA, LST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
12/04/2023
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/04/2023