FW Bremerhaven (RettD) - Lieferung von 2 baugleichen NEF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27570
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bremerhaven.de/de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bbs-planung.de
Abschnitt II: Gegenstand
FW Bremerhaven (RettD) - Lieferung von 2 baugleichen NEF
Die Seestadt Bremerhaven – Wirtschaftsbetrieb Rettungsdienst – beabsichtigt 2 baugleiche Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) nach den einschlägigen in den zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Normversionen zu beschaffen. Abweichungen von der Norm werden in der Leistungsbeschreibung genannt, sofern keine anderslautenden Vorgaben gemacht wurden, gelten die Normvorschriften.
Bremerhaven; Weitere Regelungen siehe Dokument 3_0
Die Beschaffung erfolgt in einem Los. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der Wertungsmatrix (Dokument 4_1) und den dort genannten Kriterien ermittelt. Im Falle einer Aufhebung des Verfahrens haben die Bieter keinen Anspruch auf Angebotskosten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Fahrgestell und Ausbau NEF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emsbühren
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 48488
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben in den Ziffern II.1.7 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen und sind als fiktiv anzusehen. Das Bekanntmachungsformular verlangt an diesen Stellen eine zwingende Eingabe. Es gelten VGV §39 Absatz 6 Nr. 3 und 4.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Beerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.