Digitalisierung von analogen Formularen und Fotos und Bereitstellung zu einem Webportal Referenznummer der Bekanntmachung: ITD2-0069-2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Digitalisierung von analogen Formularen und Fotos und Bereitstellung zu einem Webportal

Referenznummer der Bekanntmachung: ITD2-0069-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72310000 Datenverarbeitung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Digitalisierung von analogen Formularen und Fotos und Bereitstellung zu einem Webportal

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Digitalisierung von analogen Formularen und Fotos und Bereitstellung der Daten in digitaler Form zur Beantragung von VBB-Kundenkarten Berlin-Ticket S als Ersatz für den BerlinPass Als ersten Schritt in Richtung Digitalisierung und elektronischer Fahrausweise für hilfebedürftige Berliner*innen wird die BVG in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales den anspruchsberechtigten Personen eine VBB-Kundenkarte Berlin Berlin-Ticket S als neuen Nachweis zur Berechtigung zum Kauf und zur Nutzung des Berlin-Ticket S zur Verfügung stellen. Diese VBB-Kundenkarte Berlin-Ticket S soll als Plastikkarte ausgegeben werden. Die Karte soll über keinerlei Datenspeicherfunktion verfügen, d.h. es handelt sich nicht um eine "intelligente Chipkarte"; vielmehr sind alle Informationen der Karte visuell auf der Karte aufgebracht. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.04.2023 bis 31.12.2023 geschlossen werden. Die BVG wird die Option erhalten, den Vertrag mit dem AN jeweils für die Kalenderjahre 2024, 2025 und 2026, also maximal bis zum 31.12.2026, zu verlängern. Nach den aktuellen Prognosen der BVG werden jährlich zwischen 300.000 und 680.000 (maximal jedoch ca. 750.000) Anträge auf Erhalt einer VBB-Kundenkarte Berlin-Ticket S erwartet, davon ca. 75.000 bis 200.000 analoge Anträge. In den ersten beiden Monaten ist jedoch mit einem erhöhten Antragsvolumen zu rechnen, und zwar mit bis zu insgesamt 150.000 Anträgen in den ersten zwei Monaten. Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftragnehmer bietet einen telefonischen Support bezüglich Informationen zum Bearbeitungsstand der analogen Beantragung VBB-Kundenkarte Berlin-Ticket S an. Hierzu stellt der Auftragnehmer eine Telefonnummer zur Verfügung. Geplant ist eine Weiterleitung aus der BVG-Telefonanlage. Der telefonische Support ist werktags (Montag bis Freitag) von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Das Anrufaufkommen kann nicht prognostiziert werden und orientiert sich an den in Punkt A der Leistungsbeschreibung prognostizierten Antragstellungen auf analogem Weg.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 025-070798
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Digitalisierung von analogen Formularen und Fotos und Bereitstellung zu einem Webportal

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schortens
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 26419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/04/2023