Errichtung und Betrieb einer Servicestelle im gleichstellungspolitischen Arbeitsmarktprogramm GAPS Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_045
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb einer Servicestelle im gleichstellungspolitischen Arbeitsmarktprogramm GAPS
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB die Errichtung und Betrieb einer Servicestelle im gleichstellungspolitischen Arbeitsmarktprogramm „GAPS“ zu vergeben.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Berlin
Zur Unterstützung des BMFSFJ soll für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 eine Servicestelle ausgeschrieben werden, die das Aktionsprogramm und seine Teilprojekte begleitet. Die Aufgaben der Servicestelle umfassen vor allem:
a) Zusammenarbeit mit dem BMFSFJ:
- Die Servicestelle arbeitet eng mit dem zuständigen Fachreferat zusammen. Für diesen Zweck werden Jour fixe eingerichtet (1x pro Quartal). Die Jour fixe können sowohl digital als auch analog stattfinden. Die Servicestelle erstellt die Protokolle.
- Inhaltlich wird von der Servicestelle Expertise und Zuarbeit - auch kurzfristig - zu aktuellen arbeitsmarktpolitischen Themen mit Bezug und Wirkung zur Gleichstellung von Frauen und Männern erwartet. Hierzu zählen Impulse oder Kurzvermerke für die Weiterentwicklung des Programms, für die Themen der Teilprojekte sowie für die Vernetzung (max. 3 Impulse/Vermerke pro Jahr).
- Die Servicestelle erstellt 1x im Quartal einen Status-Bericht für die Auftraggeberin, (mit kurzem Aufriss über Tätigkeiten, Sachkosten und Personaleinsatz).
b) Unterstützung des Steuerungskreises:
- Die Servicestelle führt die Sitzungen des Steuerungskreises zum Aktionsprogramm durch (zwei Sitzungen pro Jahr). Dies beinhaltet Vorbereitung und Einladungsmanagement, Durchführung incl. Catering über den Hauscaterer im BMFSFJ, Protokollierung, Nachbereitung, Nachhalten der getroffenen Vereinbarungen, etc.
- Dem Steuerungskreis zum Aktionsprogramm GAPS gehören neben dem BMFSFJ das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesagentur für Arbeit sowie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund an.
c) Zusammenarbeit mit Teilprojekten des Aktionsprogramms:
- Die Servicestelle fungiert als Schnittstellenmanagement zwischen allen Beteiligten und Ansprechpartnern und ist die zentrale Kontaktstelle im Netzwerk des neuen Arbeitsmarktprogramms.
- Die Servicestelle stellt einen Austausch zwischen den Projektträgern sicher, indem sie einmal jährlich im Projektzeitraum zur Vernetzung zwischen den Projektträgern und ggf. weiteren Multiplikatoren und Multiplikatorinnen (analog oder digital) einlädt.
- Die Servicestelle sichert die Verbreitung von Projekt(zwischen)ergebnissen sowie die Erkenntnisse aus der Praxis, vor allem durch Veröffentlichungen auf der Webseite zum Aktionsprogramm, www.perspektiven-schaffen.de (s. auch Punkt „Öffentlichkeitsarbeit).
d) Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für das Programm ist die Servicestelle zuständig für
- das Erstellen und Umsetzen eines Kommunikationskonzepts für das Arbeitsmarktprogramm und Etablierung der Präsenz in den (neuen) Medien, um die Reichweite des Programms weiter zu erhöhen
- die redaktionelle Betreuung der Webseite zum Aktionsprogramm GAPS, www.perspektiven-schaffen.de, mit Beiträgen zu den Teilprojekten und Hintergrundinformationen zum Programm sowie allgemeinen Informationen rund um das Thema Gleichstellung am Arbeitsmarkt. Hierzu gehört auch:
- die regelmäßige Aktualisierung der vorhandenen Beiträge und Verlinkungen sowie die Recherche nach neuen Verlinkungsmöglichkeiten und die entsprechende Umsetzung
- die Konzeptionierung und Umsetzung von Print- und Digitalprodukten wie Flyern, Broschüren, Anzeigen, Plakaten (1-2 Produkte pro Jahr).
e) Durchführung/Beteiligung an Veranstaltungen:
- Die Servicestelle präsentiert GAPS auf Kongressen, Fachtagungen/-messen und Ausstellungen (Teilnahme an 2-3 externen Veranstaltungen pro Jahr).
- Die Planung ist im Vorfeld jeweils mit der Auftraggeberin abzustimmen.
Es besteht die Option, den Vertrag um ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung und Betrieb einer Servicestelle im gleichstellungspolitischen Arbeitsmarktprogramm GAPS
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 10.11.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.