Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen) für die Dienstliegenschaft Behördenpark Hannover und (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für das THW OV Springe, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg, VOEK 389-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 389-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verdingungsstelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen) für die Dienstliegenschaft Behördenpark Hannover und (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für das THW OV Springe, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg, VOEK 389-22
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen) für die Dienstliegenschaft Behördenpark Hannover und (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für das THW OV Springe
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen) für die Dienstliegenschaft Behördenpark Hannover
Behördenpark Hannover
Möckernstr. 30
30163 Hannover
Unterhaltsreinigung
Grundfläche: 4.975,29 m²
Jährliche Reinigungsfläche: 471.561,38 m²
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.12.2027 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.12.2029).
- Grundreinigung
- Bedarfsleistungen
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe im Los 1 die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im Los 1.
Raumgruppe, max. Richtleistung qm/Std./ Reinigungskraft UHR, max. Richtleistung qm/Std./Reinigungskraft Grundreinigung
Raumgruppe A, 180, 50
Raumgruppe B, 180, 50
Raumgruppe C, 140, 40
Raumgruppe D, 70, 40
Raumgruppe E, 220, 80
Raumgruppe F, 220, 80
Raumgruppe G, 210, 80
Raumgruppe H, 180, 60
Raumgruppe I, 180, 60
Raumgruppe J, 140, 60
Raumgruppe K, 140, 50
Raumgruppe L, 200, 50
Raumgruppe O, 500, 80
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für das THW OV Springe
THW Ortsverband Springe
In der Wanne 5
31832 Springe
Die Reinigung umfasst Reinigungsflächen von:
Fußbodenfläche 296,55 m² und Glasflächen 21,87 m² (einseitig aufgemessen, beidseitig zureinigen).
Die jährliche Reinigungsfläche für die Unterhaltsreinigung beträgt 15.298,47 m² und für die Glasreinigung 87,48 m² (gemäß Preisblatt; einseitig aufgemessen, beidseitig zu reinigen).
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.03.2028 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.03.2030).
- Grundreinigung
- Bedarfsleistungen
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe im Los 2 die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im Los 2.
Raumgruppe, max. Richtleistung qm/Std./Reinigungskraft UHR, max. Richtleistung qm/Std./Reinigungskraft Grundreinigung
Raumgruppe A, 180, 50
Raumgruppe B, 180, 50
Raumgruppe C, 120, 40
Raumgruppe D, 70, 40
Raumgruppe F, 220, 80
Raumgruppe H, 180, 60
Raumgruppe J, 120, 40
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) für das Los 1 wie folgt:
1. Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu den Gebäuden 3, 4 und 6 der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
2. Der Nutzer des Gebäudes 14 ist die Zollfahndung. Für dieses Gebäude muss das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind - unter Angabe der Art und des Datums des SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Seit dem 09.04.2022 sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 verboten als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und vorzulegen.
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2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das jeweilige Objekt zuständigen Ansprechpersonen zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 08.05.2023 bis 19.05.2023 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Werktage vorher vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.05.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail:
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de