Übernahme und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2023-020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen
Übernahme, Durchführung der Ein- und Ausgangsverwiegung inkl. Dokumentation sowie die KrWG-konforme Verwertung und Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen aus privaten Haushalten, die gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung dem Abfallschlüssel 17 01 07 (Bauschutt), 170904 (Baumisch-Abfälle) sowie 170802 (Gipskarton) zuzuordnen sind.
Übernahme, Verwiegung und Verwertung von mineralischem Bauschutt
Übernahme, Durchführung der Ein- und Ausgangsverwiegung inkl. Dokumentation sowie die KrWG-konforme Verwertung und Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen aus privaten Haushalten, die gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung dem Abfallschlüssel 17 01 07 (Bauschutt)zuzuordnen sind.
Übernahme, Verwiegung und Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen
Übernahme, Durchführung der Ein- und Ausgangsverwiegung inkl. Dokumentation sowie die KrWG-konforme Verwertung und Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen aus privaten Haushalten, die gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung dem Abfallschlüssel 170904 (Baumisch-Abfälle) zuzuordnen sind.
Übernahme und Entsorgung von Baustoffen auf Gipsbasis
Übernahme, Durchführung der Ein- und Ausgangsverwiegung inkl. Dokumentation sowie die KrWG-konforme Verwertung und Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen aus privaten Haushalten, die gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung dem Abfallschlüssel 170802 (Gipskarton) zuzuordnen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie
zur Tariftreue nach § 3 HmbVgG und Eintragung im Handelsregister/ vergleichbaren Register
2. Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der
Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von
Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige /Unternehmen/Lieferanten
1. Haftpflichtversicherung - Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung, entweder
durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall
eine entsprechende Deckung zu gewähren.
2. Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen
(Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
zu 1. Der Versicherungsschutz muss sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden beziehen.
Umweltschäden müssen explizit ausgewiesen sein.
1. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten 3
Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu:
- Gegenstand des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung
2. Formblatt Angaben zu Annahmestellen
Anzugeben ist auch die erste der Übernahme durch den Bieter nachfolgende, sofern die erste
Annahmestelle nicht für eine Verwertung oder Beseitigung zertifiziert ist.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
3. Formblatt zur Genehmigung der Annahmestelle
(je nach Alter und Anlagenart nach BImSchG, AbfG/Planfeststellung, KrWG) für die Annahme der
hier ausgeschriebenen Abfallart und Menge, im Rahmen der vom AN gehändelten
Gesamtdurchsatzmenge.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer
4. EfbV-Zertifikat
alternativ: Eigenerklärung zur Einräumung der Kontroll- und Weisungsbefugnis entsprechend der
Entsorgungs-Fachbetriebsverordnung.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
5. Nachweis zu Arbeitssicherheitsmaßnahmen (Zertifizierung nach ISO45001 oder vergleichbar)
Sofern vorhanden, bitte einreichen.
6. Nachweis zu Energiemanagementmaßnahmen (Zertifizierung nach ISO50001 oder vergleichbar)
Sofern vorhanden, bitte einreichen.
7. Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. Nachweis über ein
Umweltmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar)
Sofern vorhanden, bitte einreichen.
8. Eine Verfahrensbeschreibung des gesamten Behandlungsablaufes der Verwertung / Entsorgung
(AVV 170107, 170904, 170802) hierzu gehört auch die Angabe, welcher Anteil einer Verwertung
(getrennt nach stofflicher und energetischer Verwertung) und welcher Anteil einer Beseitigung
zugeführt wird.
Nachunternehmer sind anzugeben, soweit die Behandlung der überlassenen Gesamtmenge der
SRH nicht an der eigenen Annahmestelle durchgeführt wird. Für den Fall des Einsatzes von
Nachunternehmern ist ebenfalls eine Verfahrensbeschreibung des dort stattfindenden
Behandlungsablaufes inklusive der Angabe, welcher Anteil einer Verwertung und welcher Anteil
einer Beseitigung zugeführt wird einzureichen.
(nur abzugeben, wenn die Verfahrensbeschreibung nicht bereits in der Anlage „Eigenerklärung des
Auftragnehmers“ oder der Anlage „Eigenerklärung des Nachunternehmers“ beschrieben wurde)
9. Ggf. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
- Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen
(Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung
stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
zu 1. Es ist mindestens 1 Referenzprojekt anzugeben, das mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare
frühere Aufträge beinhaltet.
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen: Diese haben ihre bisherigen vergleichbaren Aufträge anzugeben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland