Neubau Eingangsgebäude Deutsches Technikmuseum Berlin Friedrichshain-Kreuzberg - Planungsleistungen
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bim-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bim-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Eingangsgebäude Deutsches Technikmuseum Berlin Friedrichshain-Kreuzberg - Planungsleistungen
Planung für den Neubau eines Eingangsgebäudes des Deutschen Technikmuseums Berlin mittels nichtoffenem Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach VgV in der aktuell gültigen Fassung.
Das Deutsche Technikmuseum Berlin befindet sich auf dem historischen Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs des Anhalter Bahnhofs und ist damit Teil eines seit einigen Jahren wachsenden, einzigartigen öffentlichen innerstädtischen Raumes, der sich von der Ruine des Anhalter Bahnhofs, dem geplanten Exilmuseum und dem Tempodrom über den Anhalter Steg durch die historische Ladestraße des Technikmuseums bis hin zum Park am Gleisdreieck erstreckt. Das neue Eingangsgebäude soll als identitätsstiftender neuer Haupteingang den bedeutenden Stadtraum und Museumsstandort stärken und eine bauliche Verbindung zu den Bestandsbauten herstellen. Der Neubau soll im Ausdruck, der Ausstattung und der Gebäudetechnik die Philosophie des Deutschen Technik Museums Berlin erlebbar machen und erkennbare und zukunftsweisende Maßstäbe in Bezug auf Nachhaltigkeit setzen. Das Raumprogramm umfasst insgesamt 2.494 m² Nutzungsflächen. Das Bauvorhaben wird aus Mitteln des Landes Berlin finanziert. Für die Baumaßnahme liegt ein geprüftes und genehmigtes Bedarfsprogramm vor mit Kosten für die Kostengruppe 300 bis 500 (Kostenstand 11 / 2020 von 14.520.000,- Euro), angepasst auf den Kostenstand 11 / 2022 von 19.572.000,- Euro (brutto, inklusive Unvorhergesehenes).
Für den nichtoffenen Wettbewerb werden im vorgeschalteten Verfahren 25 Architekt*innen ausgewählt.
Der Vorabzug der Auslobung ist den Bekanntmachungsunterlagen auf der Plattform von wettbewerbe-aktuell beigelegt (DTMB_Anl8_Vorabzug_Auslobung_zur_Info.pdf).
Das Preisgericht wird eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe geben. Die Auftraggeberin wird unter Würdigung der Empfehlungen ein nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren mit allen Preisträgern nach VgV durchführen.
Die Beauftragung wird an ein Architekturbüro als Generalplanende oder eine Bietergemeinschaft von Architekt*innen als Generalplanende erfolgen.
Das Ergebnis des Wettbewerbs fließt mit einer Gewichtung von 50 % in die Wertung ein.
Es ist von den Teilnehmenden des Wettbewerbs sicher zu stellen, dass die unten genannten Fachdisziplinen bereits zum Wettbewerbsverfahren (nach RPW 2013) eingebunden werden. Die Nennung der Fachplanungen durch die Architekt*innen hat spätestens im nachgeschalteten VgV-Verfahren zu erfolgen.
Folgende Leistungen sollen beauftragt werden:
A - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2021, Leistungsphase 2 - 9;
B - Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021, Leistungsphase 2 - 6;
C - Planung der Technischen Ausrüstung § 55 HOAI 2021, Leistungsphase 2 - 9;
D - Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI 2021, Leistungsphase 2 - 9.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen entsprechend der Bereitstellung der finanziellen Mittel und der Planungs- und Bauphasen. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe kann insbesondere nur bei Vorliegen der haushalterischen Voraussetzungen erfolgen. Die Auftraggeberin beabsichtigt mit Vertragsabschluss die Leistungsstufe 1 - LP 2 zu beauftragen. Die Beauftragung mit der weiteren Leistungsstufe steht unter der aufschiebenden Bedingung der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Entwurf des Generalplanervertrags ist zur Information den Bekanntmachungsunterlagen beigelegt (DTMB_Anl12_Vertragsentwurf_Generalplanung.pdf).
Weiteres siehe VI.3) und die Anlagen zur Wettbewerbsbekanntmachung unter https://www.wettbewerbe-aktuell.de/ovf?id=29361
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vollständig ausgefüllter, vorgegebener Teilnahmeantrag (Anlage 2)
Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen, finanziellen, beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 45 und 46 VgV:
Mindestanforderung Nettojahresumsatz: größer / gleich 200.000 € netto pro Jahr im Leistungsbild Objektplanung, Gebäude und Innenräume gemäß HOAI 2021 §34 oder vergleichbar im Durchschnitt der letzten drei Jahre - 2020, 2021, 2022.
Mindestanforderung Beschäftigte: größer / gleich pro Jahr im Durchschnitt - mind. 3 Architekt*innen bzw. Ingenieur*innen inkl. Büroinhaber*innen im Leistungsbild Objektplanung, Gebäude und Innenräume gemäß HOAI 2021 §34 oder vergleichbar im Durchschnitt der letzten drei Jahre - 2020, 2021, 2022.
Mindestanforderung: zur Teilnahmeberechtigung am Planungswettbewerb ist die Berufsqualifikation Architektin / Architekt bzw. Ingenieurin / Ingenieur oder vergleichbar im Sinne des §75 Abs 1 bis 3 VgV nachzuweisen.
Mindestanforderung: Nachweis der Berechtigung mind. einer Büroinhaberin / eines Büroinhabers, die Berufsbezeichnung Architekt / Architektin tragen zu dürfen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Eigenerklärung Haftpflichtversicherung nach § 45 Absatz 1 Ziffer 3 VgV, Deckungssummen je Schadensfall von mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 3 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden im Fall einer Beauftragung
Mindestanforderung: Abgabe einer Verpflichtungserklärung: Der Bewerber verpflichtet sich, im Fall der Auftragsvergabe die Anforderungen gem. Verpflichtungserklärung (siehe DTMB_Anl3_Verpflichtungserklaerung.pdf) zu erfüllen. Der Nachweis der Eignung der Generalplanung ist von den Preisträgern im nachgeschalteten VgV-Verfahren zur erbingen.
Es werden in 3 Kategorien A - C mind. 1 Referenz gefordert. Eine Mehrfachbenennung einer Referenz in den Referenzkategorien A, B und C ist möglich.
Referenz - Kategorie A - mindestens 1 realisiertes Bauvorhaben, zwingende Mindestanforderderung a) bis c) für die Bewertung der Referenz A:
a) Referenz ist dem Bewerber eindeutig zuzuordnen und eigenverantwortlich im bewerbenden Büro erbracht worden; b) Es wurden mindestens die Leistungsphasen 2 - 4 gemäß HOAI § 34 oder vergleichbar und mindestens Honorarzone III oder vergleichbar beauftragt; c) Die Leistungen der LP 8 sind abgeschlossen, die Fertigstellung (Übergabe an den Bauherren) war im Zeitraum vom 01.04.2015 bis 01.04.2023
Referenz - Kategorie B - mindestens 1 realisiertes Bauvorhaben, zwingende Mindestanfordeurderung a) bis d) für die Bewertung der Referenz B:
a) Referenz ist dem Bewerber eindeutig zuzuordnen und eigenverantwortlich im bewerbenden Büro erbracht worden; b) Es handelt sich um einen realisierten Neubau oder einer Bestandserweiterung mit einem erkennbaren Neubauanteil; c) Es wurden mindestens die Leistungsphasen 2 - 4 gemäß HOAI § 34 oder vergleichbar und mindestens Honorarzone III oder vergleichbar beauftragt; d) Die Leistungen der LP 8 sind abgeschlossen, die Fertigstellung (Übergabe an den Bauherren) war im Zeitraum vom 01.04.2015 bis 01.04.2023
Referenz - Kategorie C - mindestens 1 Referenz - Wettbewerbsbeitrag, zwingende Mindestanforderderung a) bis c) für die Bewertung der Referenz C:
a) Referenz ist dem Bewerber eindeutig zuzuordnen und eigenverantwortlich im bewerbenden Büro erbracht worden; b) Der Wettbewerb war ein Planungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) oder vergleichbares; c) Der Abschluss des Wettbewerbsverfahrens (Preisgerichtssitzung) liegt im Zeitraum vom 01.04.2013 bis 01.04.2023.
Die detaillierten Kriterien und Systematik der Wertungen der Referenz(en) sind in den Anlagen 1 (DTMB_Anl1_Matrix_Auswahlkriterien_TNW.pdf) und Anlage 2 (DTMB_Anl2_Teilnahmeantrag_TNW.xlsx) dargestellt.
Der auszufüllende und einzureichende Teilnahmeantrag spiegelt die Eignungskriterien der Matrix wider.
Gemäß § 75 Absätze 1 bis 3 VgV Berufsbezeichnung als Architekt:in, bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
- Städtebauliches Konzept
- Architektonische Gestaltung
- Funktion
- Freiraum
- Tragwerk
- Nachhaltigkeit
- Realisierbarkeit
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis der §§ 35, 40, 52 und 56 HOAI (i.d. Fassung von 2021) ermittelt.
Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 207.000,- € (netto) zur Verfügung.
Vorgesehen ist folgende Preisverteilung:
1. Preis: 83.000,00 €
2. Preis: 52.000,00 €
3. Preis: 31.000,00 €
Zwei Anerkennungen insgesamt: 41.000,00 €
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).
Für die Bewerber des Teilnahmewettbewerbs besteht kein Anspruch auf Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen und auf Kostenerstattung bzw. Aufwandsentschädigung jeglicher Art.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der direkte Abruf der Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs ist unter dem Link - https://www.wettbewerbe-aktuell.de/ovf?id=29361 auf der Plattform von wettbewerb aktuell möglich. Die Unterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung unentgeltlich auf der Plattform von wettbewerbe aktuell angeboten. Die Kommunikation erfolgt über die o. g. Plattform, siehe Link. Die Ausloberin behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.
Die Teilnehmer*innen müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Teilnehmeranfragen durch selbständige Einsicht unter dem genannten Link verfolgen.
Der Bewerbung besteht aus
- Vollständig ausgefülltem, unterzeichnetem Teilnahmeantrag - DTMB_Anl2_Teilnahmeantrag_TNW.xlsx
- Bilddateien zu Referenz der Kategorien A und B, je Referenz eine Bilddatei
- DTMB_Anl3_Eigenerklaerung_AN_UVgO_VgV als pdf
- DTMB_Anl4_Verpflichtungserklaerung (zum Nachweis der Eignung – Generalplanung im nachgeschalteten VgV-Verfahren) als pdf
- Nachweis der Berechtigung mind. eines Büroinhabers / Büroinhaberin, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Architektin tragen zu dürfen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig werden zu dürfen.
und sofern das auf die Bewerbung zutrifft:
- ggf. DTMB_Anl5_zum_TNW_Bewerber_u_Bietergemeinschaftserklaerung-0921 als pdf
- ggf. DTMB_Anl6_zum_TNW_Verpfl_erkl_Nachunternehmer-0620 als pdf
- ggf. DTMB_Anl7_Eigenerklaerung_ NU_UVgO_VgV.pdf
Bei Bewerbergemeinschaften ist je ein gesonderter Teilnahmeantrag auszufüllen und einzureichen.
Auf einer Bilddatei sind mehrere Zeichnungen, Renderings, Fotos möglich. Bilddateien sind im PDF-Format hochzuladen (Darstellung DIN A3 Querformat, dpi 300, Dateigröße je max. 40 MB). Die planerisch-gestalterischen Kriterien werden durch ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertreter*innen der Ausloberin und externen Fachleuten bewertet.
Werden mehrere Referenzprojekte je Kategorie dargestellt, wird die Referenz mit der höchsten Punktzahl gewertet.
Die detaillierten Anforderungen an die Referenzen und die Systematik der Punkteverteilung sind in der Anlage DTMB_Anl1_Matrix_Auswahlkriterien_TNW.pdf dargestellt.
Die Ausloberin wird 25 Bewerber*innen zur Teilnahme am Wettbewerb auffordern. Bei gleicher Punktzahl von Bewerbungen auf dem 25. Rang behält sich die Ausloberin gemäß § 75 Absatz 6 VgV vor, zu losen.
Zur weiteren Bearbeitung nach Abschluss des Planungswettbewerbs:
Das Preisgericht gibt nach der Wettbewerbsentscheidung eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe. Die weitere Beauftragung erfolgt auf der Grundlage eines Verhandlungsverfahrens (VgV) mit den Preisträgern des Wettbewerbs. Die detaillierten Zuschlagskriterien und Systematik des nachgeschalteten VgV-Verfahrens mit den Preisträgern sind in der Anlage 11: DTMB_Anl11_Matrix_Zuschlagskriterien dargestellt. Die Gewichtung der Zuschlagskriterien des nachgeschalteten Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern ist wie folgt festgelegt:
Ergebnis des Planungswettbewerbs - Gewichtung 50 %
1. Preis = 250 Punkte
2. Preis = 125 Punkte
3. Preis = 75 Punkte
Schlüsselpersonal - 5 %
Projektorganisation - 5 %
Planerische Herangehensweise / Umsetzungskonzept - 10 %
Planungs- und Kostenkontrolle zur Einhaltung von Kosten, Terminen - 10 %
Honorarangebot - 20 %
Es ist beabsichtigt, einen Vertrag über die Erbringung der Generalplanerleistungen für die Leistungen: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung und Freianlagenplanung nach HOAI 2021 abzuschließen, siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/