BER Community App
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist nur eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
BER Community App
Beschaffung einer App, die über verschiedene Systeme verteilte Informationen (z.B. aktuelle Prozessinformationen, Wartezeiten, Besetzungen, Öffnungszeiten, Auflistung gültiger Reisedokumente, Übersicht Baukalender, Medienaktivität im Terminal, Streikinfos, Zugausfälle) und die wichtigsten Workflows (z.B. Lost & Found, Abgabe einer Störungsmeldung) in einer einzigen App vereint und von allen Beschäftigten am Flughafen genutzt werden kann.
Mindestanforderungen an die App:
1. Darstellung von Fluginformationen (Zeitstempel wie z.B. STD, EOBT, AOBT, TOBT, CTOT, ATOT, ELDT, ALDT, EIBT, AIBT) in einer ansprechenden, einfach zu verstehenden, intuitiven grafischen Anzeige
2. Darstellung von Wetterinformationen auf METAR-Ebene
3. Das Versenden von den Flughafenbetrieb betreffenden Push-Nachrichten an alle App-Besitzer auch bei geschlossener App und die Darstellung dieser beim Öffnen der App
4. Darstellung von statischen aber austauschbaren Information (möglicherweise PDF), wie wichtige Telefonnummern, ZKS-Öffnungszeiten, Fahrpläne, Speiseplan, Flughafenkalender
5. Absetzen einer Störungsmeldung (Fault Reporting Feature) zu Themen wie IT, FM, Safety, Security u.a.
6. Einrichtung von verschiedenen Benutzergruppen, die Zugang zu verschiedenen Bereichen haben (inkl. einer separaten Ebene mit Administratorkonten mit vielseitigen Administratorechten)
7. Einrichtung von Benutzerkonten auf Domain-Ebene, um alle Flughafenmitarbeitenden integrieren zu können (z.B. Wisag, Apcoa, Bupol, Qatar Airways, Heinemann usw.)
8. Zugang per iOS-App, Android-App und Weboberfläche in gängigen Browsern (z.B. Chrome, Edge od. Safari)
9. Es muss ich um eine Standardsoftware handeln (tried & tested); es dürfen keine eigenentwickelten Individualsoftwares angeboten werden. Die App muss bereits an mindestens 25 Flughäfen erfolgreich eingesetzt werden, um die User Experience für die Nutzer über mehrere Flughafenstandorte hinweg identisch zu gestalten.
10. Die Standardausführung der App muss alle vorgenannten Funktionalitäten beinhalten
11. Die App muss mit den vorgenannten Funktionalitäten bereits an anderen Flughäfen im Einsatz sein
12. Bereitstellung als Cloud-Lösung
13. Das Hosting / die Verarbeitung der Daten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer ist beschränkt auf die EU und den EWR sowie, sofern ein Angemessenheitsbeschluss gem. Art. 45 DSGVO besteht, die Schweiz
14. Verfügbarkeitsklasse 2 (minimale Verfügbarkeit 99,9%), Bereitstellung des Cloud-Dienstes aus zwei zueinander georedundanten Standorten
15. Die App muss nach Beauftragung innerhalb von drei Monaten implementiert und vollumfänglich nutzbar sein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unternehmen können ihr grundsätzliches Interesse an der Ausführung des beschriebenen Auftrags bis zum 19.05.2023, 11:00 Uhr formlos per Email an die [gelöscht] bekunden. Bitte beziehen Sie sich im Betreff der Email auf VI-2023-0002.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen einer gegebenenfalls nachfolgenden Aufforderung zur Angebotsabgabe unter anderem folgende Nachweise erbringen müssen:
1) Befähigung:
a) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen')
b) Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis von Maßnahmen im Bereich IT-Sicherheitsmanagement:
Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach DIN ISO 27001 (in der aktuell gültigen Fassung). Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt. Die Gleichwertigkeit der Bescheinigungen ist von dem Bewerber nachzuweisen, der sich auf sie beruft.
Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach CAP1753 (in der aktuell gültigen Fassung).
Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt. Die Gleichwertigkeit der Bescheinigungen ist von dem Bewerber nachzuweisen, der sich auf sie beruft.
b) Nachweis von Referenzen:
Nachweis von mindestens zwei Referenzen über die erfolgreiche Lieferung und Implementierung einer App, die über verschiedene Systeme verteilte Informationen (z.B. aktuelle Prozessinformationen, Wartezeiten, Besetzungen, Öffnungszeiten, Auflistung gültiger Reisedokumente, Übersicht Baukalender, Medienaktivität im Terminal, Streikinfos, Zugausfälle) und die wichtigsten Workflows (z.B. Lost & Found, Abgabe einer Störungsmeldung) in einer einzigen App vereint und von allen Beschäftigten am Flughafen genutzt werden kann mit folgenden Parametern:
Bei mindestens zwei Referenzen werden in der Standardausführung Fluginformationen, Wetterinformationen auf METAR-Ebene sowie statische aber austauschbare Informationen dargestellt
Bei mindestens zwei Referenzen können Push-Nachrichten an alle App-Nutzer versendet und Störungsmeldungen abgesetzt werden
Bei mindestens zwei Referenzen können in der Standardausführung ein Rollen- und Rechtekonzept sowie Benutzerkonten auf Domain-Ebene eingerichtet werden
Bei mindestens zwei Referenzen wird die Lösung als Cloud-Lösung mit Hosting in der EU oder im EWR oder, sofern ein Angemessenheitsbeschluss gem. Art. 45 DSGVO besteht, in der Schweiz bereitgestellt und erfüllt Verfügbarkeitsklasse 2
Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt der gegebenenfalls nachfolgenden Aufforderung zur Angebotsabgabe abgeschlossen sein.
Bitte beachten Sie, dass das gegebenenfalls nachfolgende Verfahren als Nichtförmliches Verfahren der Unterschwelle geführt wird. Diese Bekanntmachung erfolgt nur zu Transparenzzwecken EU-weit.
Diese regelmäßige, nichtverbindliche Bekanntmachung begründet keine Verpflichtung für den AG, die angekündigte Beschaffung tatsächlich auszuschreiben. Vielmehr kann ohne Angabe von Gründen auf die Vergabe aller oder einzelner Aufträge, die Gegenstand der regelmäßigen, nichtverbindlichen Bekanntmachung sind, verzichtet werden. Ein schutzwürdiges Vertrauen der Unternehmen auf Einleitung des Beschaffungsprozesses besteht nicht.