Samedi - Einrichtung Gruppen-Videosprechstunde (Multi-VC)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.asklepios.com
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.asklepios.com
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Fördermittelempfänger im Bereich Krankenhäuser
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Samedi - Einrichtung Gruppen-Videosprechstunde (Multi-VC)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72212515 Entwicklung von Videokonferenzsoftware
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erweiterung der von Kliniken des Asklepios-Konzerns genutzten Terminmanagementlösung Samedi um eine Gruppen-Videosprechstunde (Multi-VC).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei den Auftraggebern handelt es sich um Klinikträger, die nach dem Krankenhauszukunftsfonds (§ 14a KHG) geförderte Projekte durchführen. Vorliegend betroffen ist die Erweiterung der für den Asklpios-Konzern spezifisch angepassten Terminmanagementlösung Samedi um eine Gruppenvideosprechstunde (Multi-VC). Die Beauftragung erfolgte durch die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA (vertreten durch die Asklepios Service IT GmbH), die die anfallenden Kosten an die betroffenen Klinikträger weiterberechnet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Bezogen auf das Terminmanagementsystems Samedi und dessen Erweiterung ist eine technische und rechtliche Alleinstellung gegeben. Das Terminmanagementsystem ist zu einer individuellen Samedi-Softwareversion für die Häuser des Asklepios-Konzerns weiterentwickelt worden, um das Terminmanagement mit Blick auf die besonderen Anforderungen des Asklepios Konzerns optimal zu gestalten. Diese individuelle Samedi-Software ist in die Blueprint-Lösungen der eingesetzten Krankenhausinformationssysteme integriert. Die in Betracht kommenden Alternativen und Ersatzlösungen weisen gegenüber der Terminmanagementsoftware der Samedi, für die u.a. bereits Schnittstellen zu den bestehenden KIS-Systemen geschaffen wurden, relevante Nachteile auf, so dass sie fachlich begründet als nicht mehr vernünftig betrachtet werden. Die Erweiterung um eine Gruppenvideosprechstunde kann nur von der samedi GmbH selbst durchgeführt werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung der von Kliniken des Asklepios-Konzerns genutzten Terminmanagementlösung Samedi um eine Gruppen-Videosprechstunde (Multi-VC).

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
29/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln und nur durch Fördermittelbescheide zur Einhaltung des (Kartell-)Vergaberechts verpflichtet. Diese Bekanntmachung führt unberührt von der Angabe einer Vergabekammer damit nicht dazu, dass der Rechtsweg zu den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen

eröffnet wäre.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Auftraggeber sind keine öffentlichen Auftraggeber i.S.d. Gesetzes, da die in § 99 GWB abschließend normierten Voraussetzungen bezogen auf die Einordnung als öffentlicher Auftraggeber nicht vorliegen. Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln und danach durch Fördermittelbescheide zur Einhaltung des (Kartell-)Vergaberechts verpflichtet. Die Bindung an das (Kartell-)Vergaberecht ohne im Übrigen öffentlicher Auftraggeber i.S.d. GWB zu sein, führt nicht dazu, dass der Weg zu den Nachprüfungsinstanzen i.S.d. GWB eröffnet wird.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/04/2023