VMware Lizenzen und Support Referenznummer der Bekanntmachung: OV012-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
VMware Lizenzen und Support
VMware Lizenzen und Support für einen Zeitraum von 36 Monate
UKE Strategischer Einkauf Martinistr. 52 20251 Hamburg
VMware Lizenzen und Support für den Zeitraum von 36 Monaten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oderergänzende Auskünfte zu verlangen. Die Bewerbungsunterlagen (mitsamt Vordrucken und Formularen)
können auf der in Ziffer I.3. genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Eignungsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; Mit ihrem Angebot haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
1. Ausgefüllter Vordruck Unternehmensangabeen Einzelbieter
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
1. Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Gefordert ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maxi-mierung.
1. Ausgefüllter Vordruck Qualitätsmanagement
2. Principal Status von WMware
3. Master Service Competency Data Center Virtualization
1. Principal Status von WMware im Zeitpunkt der Angebotsabgebe
2. Master Service Competency Data Center Virtualization im Zeitpunkt der Angebotsabgabe
Abschnitt IV: Verfahren
Es müssen kurzfristig zusätzliche weitere Lizenzen und Support aufgrund dringend notwendiger technischer Erweiterungen bereitgestellt werden. Zur Realisierung weiterer Serverkapazitäten muss in kürzester Zeit die bestehende VMware Hardware erweitert werden und in diesem Zuge mit VMware Lizenzen versehen werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLP6S92
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Num-mer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfah-rensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).