Lieferung und Inbetriebnahme eines neuen Funkenspektrometers, Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien - IWT Referenznummer der Bekanntmachung: V0271/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme eines neuen Funkenspektrometers, Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien - IWT
Lieferung und Inbetriebnahme eines neuen Funkenspektrometers (SOES - Spark Optical Emission Spectrom
Bremen
Im Bereich von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sollen im Jahr 2023 die entsprechenden Möglichkeiten im Bereich der Physikalischen Analytik modernisiert werden. Vor allem das optische Funkenspektrometer ist davon betroffen, da hierzu ein neues Messsystem am Leibniz-IWT in Bremen installiert werden soll.
Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen. (Badgasteiner Straße 3, Halle 2b/HA 1090, 28359 Bremen)
Für weitere Informationen siehe unter Pkt. II.2.4)
In den im Folgenden beschriebenen Anforderungen sind technische Eigenschaften definiert, über welche die Funkenspektrometer verfügen muss. Sollte eines oder mehrere der Kriterien nicht erfüllt sein, so wirkt sich dieses auf den geplanten Einsatz und die Verwendungsmöglichkeiten der Anlage aus. Dies kann dazu führen, dass wissenschaftliche Vorhaben nicht mehr realisierbar sind.
Deswegen werden folgende Kriterien als zwingende Mindestanforderungen definiert:
Das zu beschaffende Gerät soll für die Werkstoffforschung im Rahmen von Forschungsprojekten unter anderem im Bereich der konventionellen Erzeugung von metallischen Legierungen sowie für die additive Fertigung als Teil der Prozesskette zur Charakterisierung der chemischen Zusammensetzung der Produkte eingesetzt werden. Hier gilt es, mittels SOES die Behandlungsergebnisse zu analysieren bzw. zu kontrollieren, um Anpassungen der Behandlungsprozesse vornehmen und Korrelationen mit den resultierenden mechanischen Werkstoff-/Bauteileigenschaften herstellen zu können.
Das Funkenspektrometer muss für die Analyse verschiedenster Elementkombinationen und Probengeometrien geeignet sein, um die Forschungsideen bei der Entwicklung von Werkstoffen, Behandlungen und Beschichtungen analytisch bedienen zu können. Die quantitative Analyse verschiedener Elementzusammensetzungen ist dafür durchzuführen. Zudem muss die Analyse von Einschlüssen insbesondere in Fe-Basis Legierungen möglich sein (u. a. Al2O3, CaO, MgO, MnS, CaS, MgS, TiN).
Als Materialien sind verschiedene Basis-Werkstoffe (mindestens Al-, Cu-, Fe-, Ni- und Ti-Basis) und deren Legierungen zu untersuchen. Ferner werden bei der Entwicklung neuartiger Materialien zusätzlich zu den legierungstypischen Elementen weitere Elemente in unterschiedlichen Kombinationen und Konzentrationen beigefügt. Dabei ist auch die Analyse im nitrierten, aufgekohlten, bzw. carbonitrierten Zustand von Interesse.
Dafür müssen, ausgehend von fundierten Basiskalibrationen für die verschiedenen Legierungen bzw. Werkstoffkombinationen je nach Modifikation, weitere Spektrallinien flexibel für die Analysen mit einbezogen und die Kalibrationen dementsprechend erweitert werden können. Die für die Analyse verwendeten Spektrallinien liegen üblicherweise im Wellenlängenbereich von 120 nm bis 770 nm. Die Detektoren im Spektrometer (PMT oder CMOS-Technologie) müssen hierfür hinsichtlich ihrer zeitlichen und spektralen Auflösung für die zu analysierenden Werkstoffsysteme optimal ausgelegt sein. Detaillierte Angaben sind in der Auflistung der Mindestanforderungen beschrieben.
• Sonstiges: Inklusive Lieferung, Aufstellung, Installation, Inbetriebnahme sowie Einweisung und Schulung (mindestens Durchführung von Routine-Analysen, Bedienung/Erweiterung der Kalibrierung, Arbeiten mit Einzelfunkenanalyse, Erstellung von Messmethoden sowie einfache Wartungsarbeiten in deutscher Sprache) für vier Personen mindestens drei Tage in der Betriebsstätte des Käufers.
Weitere Details sind er ausführlichen Leistungsbeschreibung zu entnehmen
Sollte der Geräteaufbau nicht wie gefordert abgebildet werden können, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Ein Überschreiten des geschätzten Wertes von 230.000,00 € führt zwingend zum Ausschluss.
GreenMat
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sicherheitsleistungen: Es wird eine Bankbürgschaft benötigt:
1. Bürgschaft über 50% des Auftragswertes
Nach neuestem Stand der Technik
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Für die Beschaffung stehen maximal Haushaltsmittel in Höhe von 230.000,00€ zur Verfügung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]1
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfverfahren gemäß der §§ 160 ff GWB bei der unter
VI.4.1. genannte Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B)
gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]1